Photovoltaik-Förderung BW 2025: Das solltest du vor Anschaffung einer PV-Lösung wissen
Im Ländle geht es nicht mehr ohne Solaranlagen (Bild: Hans via pixabay)
Bei der Photovoltaik-Förderung hat Baden-Württemberg einige Möglichkeiten, die den Kauf einer Photovoltaikanlage nicht nur steuerlich interessant machen. Das ist auch gut so: In dem Bundesland gilt nämlich bereits seit 1. Mai 2022 beim Bau neuer Wohngebäude eine Photovoltaik-Pflicht, die sich seit dem 1. Januar 2023 auch auf grundlegende Dachsanierungen erstreckt.
Photovoltaik-Förderung BW 2025: Das Wichtigste kurz gefasst
Solardachpflicht: In Baden-Württemberg gilt sie bereits
Bundesfördermittel bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Landesförderkredite: Vom Land BW kommen auch 2025 zinsgünstige Kredite als Förderung.
Kommunale Förderlandschaft: Auf kommunaler Ebene locken vielerorts Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Stecker-Solargeräte.
Solaranlagen und E-Mobilität: Auch für Solar-Investitionen wie Solarthermie und Ladeinfrastruktur vergibt die Landesbank Förderungen.
Photovoltaik-Förderung BW 2025: Ziele
Baden-Württembergs Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker sieht die Rolle der Solarenergie bei der Energiewende weit vorn. Neben der Klimakrise sei die Solarpflicht unabdingbar, um „uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen“, so die Ministerin. Um dies zu erreichen, müsse der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden.
Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg vom 7. Februar 2023 will das Bundesland seine Treibhausgas-Emissionen drastisch senken und eine nachhaltige Energieversorgung etablieren. Die PV-Pflicht soll einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten und es dem Bundesland ermöglichen, das Ziel Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen. Damit kommt BW der geplanten bundesweiten Solarpflicht zuvor.
Bauwillige in BW müssen seit Beginn des Jahres 2023 auf allen neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden, auf Hallen, Dächern von Unternehmen sowie bei grundlegenden Dachsanierungen und an offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen Solaranlagen installieren. Damit diese die notwendigen Solar-Investitionen stemmen können, gibt es verschiedene Fördermittel auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Dieser Artikel zeigt die Programme zur Photovoltaik-Förderung in BW auf.
Grüner Strom aus Baden-Württembergs Steckdosen (Foto: ColiN00B via pixabay)
Photovoltaik-Förderung in BW 2025: PV-Lösungen und ihre Kosten
Eine grundlegende Dachsanierung oder ein Neubau ist schon teuer genug. In Baden-Württemberg gilt bei solchen Bauvorhaben darüber hinaus eine Solardachpflicht. Doch die Solar-Investition kann sich schon nach kurzer Zeit bezahlt machen, wie ein Blick auf die Kosten und den zu erwartenden Preis pro kWh zeigt.
Bei den meiste Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) handelt es sich um sogenannte Aufdachanlagen, die auf dem eingedeckten Dach aufsitzen. Sie lassen sich also nachträglich installieren, wenn die Dachstatik und der Denkmalschutz es zulassen. Immer mehr Architekt:innen, Bauherr:innen und Dachhandwerksbetriebe entscheiden sich für die Integration der Solarlösung in den Dachbelag, z. B. für Solardachziegel. Die Gründe: Solardachziegel bilden eine glatte, ästhetisch ansprechende Dachfläche, sind technologisch hochwertig und ohne Leistungselektronik sehr einfach, sogar bis an Dachfenster und Brandwände heran verlegbar. Sie passen auf jedes Dach und erfüllen auch die Auflagen des Denkmalschutzes.
Wie sich die Kosten für eine PV-Lösung zusammensetzen
Die Kosten für Aufdachanlagen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Photovoltaikanlage inklusive Installation, Anschluss und Anpassung der häuslichen Stromverteilung durch Fachleute
- Unterkonstruktion der Anlage
- Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt
- Kabel
- Photovoltaik-Batteriespeicher (optional)
- Wallbox (optional)
Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Reparaturen an. Das sind jährlich rund 1,5 Prozent der Anschaffungskosten für die PV-Anlage.
Die Anlagenpreise fallen unterschiedlich aus und lassen sich nur schwer vergleichen. So sind in Komplettpaketen bereits alle Kosten inklusive Installation inbegriffen, die sich bei anderen Anlagen noch hinzuaddieren. Außerdem muss sich die Leistung (und Größe) der Anlage an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Es gibt verschiedene Techniken, wobei besonders leistungsfähige Solarzellen und Solardachziegel einen höheren Preis haben. Und auch die Installationskosten unterscheiden sich je nach Dach- und Anlagenart. Einen großen Posten bei der Planung stellen die Handwerkerlöhne dar, die regional verschieden sind. Hier lohnt sich ein Vergleich immer, sowohl was die Leistungen als auch die Preise angeht. Dafür betrachtet man am besten einen der folgenden Werte der PV-Anlage:
- Preis pro Kilowatt Leistung (kWp) – Hersteller und Verbraucherzentralen geben eine Spanne zwischen 900 bis 1.500 Euro pro kWp für klassische Aufdachanlagen an
- Preis pro Quadratmeter (m²) Anlagenfläche
- Preis pro Kilowattstunde (kWh) Leistung, die die Anlage erbringt
Mithilfe des Preises pro kWh lassen sich die Gesamtkosten am besten vergleichen. Mehrere Bundesländer geben Interessierten mit Solarkatastern Hilfsmittel an die Hand, um die Eignung von Häusern für eine PV-Anlage zu prüfen und die auf Eigentümer zukommenden Kosten zu evaluieren.
Die meisten wünschen sich eine PV-Lösung, die den Haushalt unabhängig von externen Stromquellen macht. Wenn die Kosten dafür zu hoch sind oder das Dach sich nicht für eine so große Anlage eignet, tut es oft schon eine kleinere, die einen Großteil des Bedarfs deckt.
Wer sich für Solardachziegel entscheidet, spart sich die Kosten für neue Dachziegel, die Wartung und Reinigung, die bei konventionellen Aufdachanlagen anfallen. Regionale Mittel zur Photovoltaik-Förderung oder aus kommunalen Fördertöpfen (siehe folgende Abschnitte) zur energetischen Dachsanierung unterstützen Bauherr:innen finanziell bei der Installation einer PV-Lösung. Dadurch sinkt der Preis pro kWh noch weiter.
Solardachziegel: Effizient, attraktiv, fortschrittlich – und einfach zu verlegen
Solardachziegel Preise: Die Kosten für dein neues Dach im Überblick
Photovoltaik-Förderung BW 2025: bundesweite Maßnahmen
Beratung
Lohnt sich eine PV-Anlage fürs Eigenheim? Diese Frage lässt sich über eine:n Energieberater:in, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen, beantworten. Die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima geförderte Dienstleistung in Beratungsstellen, online und per Telefon ist kostenlos. Auch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gibt es einen Zuschuss durch die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom BAFA.
Steuererleichterung
Um den Bau von PV-Anlagen attraktiv zu machen, fördert der Bund die Anschaffung von Photovoltaikanlagen ab 2023 durch den Wegfall der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2023. Bis Ende 2026 wird zudem keine Umsatzsteuer auf die Erträge aus Solarstrom erhoben. Der Anschaffungspreis der Anlage kann unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Das Programm 270 Erneuerbare Energien – Standard unterstützt sowohl die Errichtung als auch die Erweiterung von PV-Anlagen, kombiniert mit weiteren Technologien wie Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Der Kredit kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, beispielsweise Zuschüssen oder der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zu denen auch die Dämmung zählt. Bei einer Dachsanierung fördert das BAFA alle für die Umsetzung notwendigen „Nebenarbeiten“ inklusive der neuen Dachdeckung, zum Beispiel in Form von Solardachziegeln. Entscheidend sind die technischen Mindestanforderungen zur Energieeffizienzsteigerung des Daches
Einspeisevergütung
Hausbesitzer:innen haben neben dem Eigenverbrauch die Möglichkeit, die gewonnene Solarenergie ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen und dafür vom Bund die Einspeisevergütung zusätzlich zum Entgelt durch die Netzbetreiber zu erhalten. Derzeit ist dieser Anspruch auf 20 Jahre befristet. Grundlage dafür bildet das EEG. Man unterscheidet bei der Vergütungshöhe zwischen Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung und solchen mit Volleinspeisung. Auch das Datum der Inbetriebnahme beeinflusst den Vergütungssatz. Wie hoch die Vergütung pro kWh je PV-Anlage aktuell ausfällt, ist auf der Seite der Bundesnetzagentur ersichtlich. Für Eigenverbrauchsanlagen mit einer Leistung bis 10 kWp, die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb genommen wurden, bekommst du 8,03 Cent pro eingespeiste kWh. Ist die Anlage größer, erhältst du für den Anlagenteil ab 10 kWp 6,95 Cent pro kWh. Derzeit ist allerdings die Einstellung der Einspeisevergütung im Gespräch.
Auch der Weiterbetrieb älterer Solaranlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen, kann sich lohnen: Nach Ablauf der 20-jährigen Förderung für PV-Anlagen im Rahmen der Bestimmungen des EEG wird dieser Solarstrom automatisch zum Jahresmarktwert vergütet (Höhe abzüglich einer Pauschale, die die Netzbetreiberfirma zur Deckung von Vermarktungskosten erhebt). Allerdings ist diese Anschlussregelung bis Ende 2027 befristet, da Hausbesitzer:innen bis dahin auf modernere Anlagen mit besserem Wirkungsgrad umgestiegen sein sollen. Als Alternative zur Anschlussvergütung kann man alte Photovoltaikanlagen komplett auf Eigenverbrauch umstellen. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden, dafür entfällt die EEG-Umlage. Ob sich das rechnet, ergibt ein Anlagencheck im Rahmen der turnusmäßigen Wartung durch einen Fachbetrieb.
Photovoltaik-Förderung BW 2025 – Maßnahmen des Landes
Viele Bundesländer haben zusätzliche Photovoltaik-Förderungen aufgelegt. Einen Überblick über die in Baden-Württemberg vorhandenen Programme für Gebäude-PV gibt es hier. Die baden-württembergische Staatsbank L-Bank vergibt seit dem 1. April 2023 Förderdarlehen für PV-Aufdach-Anlagen (mit Zinsbonus) und für sonstige Anlagen zu Standardkonditionen. Das Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie finanziert und bezuschusst die energetische Sanierung, insbesondere die „Installation von Erneuerbare-Energien-Anlage zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder Sanierung eines Wohngebäudes)“. Ausgelaufen ist die Förderung über die Baden-Württembergische L-Bank zur Anschaffung einer Solaranlage mit Batteriespeicher (200 Euro pro kWh bei Netzeinspeisung).
Photovoltaik-Förderung in BW 2025 durch die Kommunen
In etlichen Städten Baden-Württembergs versüßen weitere Förderprogramme die Umsetzung der Solarpflicht. Das Schöne daran: In der Regel lassen sich die Förderprogramme des Bundes, des Landes und der Kommunen miteinander kombinieren.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Freiburg
Schon seit 2002 unterstützt das Freiburger Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen Hausbesitzer:innen bei der energetischen Sanierung und dem Einbau von PV-Anlagen. Die Richtlinien wurden zum 1. Januar 2023 überarbeitet, um der neuen Solarpflicht Rechnung zu tragen. Zu den Leistungen zählt eine kostenlose wirtschaftliche und technische Beratung. Auch Kauf und Installation sowie Inbetriebnahme werden bezuschusst. Um mit der neuen Photovoltaikanlage Steuern sparen zu können, unterstützt die Stadt die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Diese Zuschüsse gibt es außerdem:
- Photovoltaik-Anlagen in Dachvollbelegung: Für Neuanlagen gibt es für Kauf, Installation und Inbetriebnahme Förderungen von 150 Euro pro kWp (maximale Förderung 1.500 Euro, Mindestförderung 200 Euro)
- Bonuszahlungen für:
PVT-Kollektoren (Kombi-Anlagen Photovoltaik und Solarthermie)
Photovoltaikanlagen auf Gründächern
Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
Photovoltaikanlagen an Fassaden
Als Mieterstromanlage betriebene Photovoltaikanlagen
Photovoltaik-Gründächer (durch das Förderprogramm „GebäudeGrün hoch3“) - Batteriespeichersysteme: 150 Euro pro kWp nutzbare Speicherkapazität, Maximalförderung 1.500 Euro
- Balkonmodule: Zuschusspauschale von maximal 200 Euro je Anlage und Antragsteller
Photovoltaik-Förderung der Stadt Heidelberg
Unter das Förderprogramm Rationelle Energieverwendung der Stadt Heidelberg fallen seit dem 1. Januar 2021 auch Zuschüsse zur Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen sowie Balkonmodulen mit einer Wechselrichterleistung bis maximal 600 Watt wie folgend:
- Photovoltaik-Anlagen: Die maximale Fördersumme von 10.000 Euro gilt für:
Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 kWp (100 Euro pro kWp)
Fassadenanlagen bis 50 kWp (200 Euro pro kWp)
Gründachanlagen bis 30 Kilowattpeak (250 Euro pro kWp)
Gründachanlagen zwischen 31 und 100 kWp (150 Euro pro kWp) - Balkonmodule: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, begrenzt auf 200 Euro. Wer einen Heidelberg-Pass oder einen Heidelberg-Pass+ hat, bekommt bis auf einen Eigenanteil von 50 Euro die vollen förderfähigen Kosten (maximal 400 Euro) erstattet.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Karlsruhe
Im Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ gibt es Zuschüsse zum Einbau von Solaranlagen. Dieser gilt jedoch nur im Rahmen einer freiwilligen Maßnahme. Wer im Zuge einer Dachsanierung eine Förderung für eine PV-Anlage beantragt, geht leer aus. Für besonders innovative, freiwillig eingebaute Photovoltaik-Thermie-(PVT-)Module gibt es immerhin einen Bonus. Für das Programm sollen 2025 neue Gelder bereitgestellt werden. Das gilt auch für die, die im Rahmen der Karlsruher Solar-Offensive eine umfangreiche kostenlose Beratung zu Photovoltaikanlagen anbietet. Ein Angebot richtet sich an Mieter:innen mit Fragen zu Balkonmodulen. Bis zu 2.500 Euro „KlimaBonus“ gibt es als Förderung für PV-Anlagen, wobei sich die Höhe nach der Wohnfläche richtet. 500 Euro Zuschuss zur Klärung von Fragen rund um die Photovoltaikanlage und Steuern kommen dazu.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Mannheim
Mit dem „SolarBonus 2024“ fördert die Mannheimer Klimaschutzagentur die Neuinstallation einer Dach- oder Fassaden-Photovoltaikanlage. Diese Förderungen gibt es:
- Vollbelegung: 180 Euro/kWp, max. 2.700 Euro
- Fassaden-PV: 250 Euro/kWp, max. 3.750 Euro
- PV mit Begrünung: 280 Euro/kWp, max. 4.200 Euro
- PV auf Denkmal: 300 Euro/kWp, max. 4.500 Euro
- Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften: Zuschuss von bis zu 3.000 Euro für die Umsetzung eines Mieterstrommodells.
- Balkon-Solarbonus 2024 für die Neuinstallation einer Balkon-Solaranlage an Wohngebäuden mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung:
- Für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen: 50 Prozent der Kosten, maximalpauschal 500 Euro
- Einkommensschwache Haushalte: 80 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro
- Für Eigentümer:innen von Wohngebäuden: 20 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro
Es liegen noch keine Informationen darüber vor, ob das Programm 2025 weitergeführt wird.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Stuttgart
Schon vor Einführung der Solarpflicht wollte die Landeshauptstadt den Einbau von Photovoltaikanlagen attraktiver machen. Seit November 2020 kommen in Stuttgart lebende Privatpersonen in den Genuss von Fördermitteln für Photovoltaik-Anlagen und Photovoltaik-Batteriespeicher der Solaroffensive Stuttgart. Bei der Dachsanierung gibt es neben der Förderung von Aufdachanlagen und anderen PV-Anlagentypen wie Solardachziegeln Zuschüsse für Fassadenanlagen und Anlagen für den Balkon oder Garten, sogenannte Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen. Wichtig zu wissen: Die Förderung gilt nicht für den Kauf der Anlagenteile, jedoch für
- die Installation von Dach‐ und Fassaden‐Photovoltaikanlagen,
- die Errichtung von Stromspeichern für neu gebaute Photovoltaikanlagen,
- den Einbau vorgelagerter Elektro‐Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer PV‐Anlage sowie
- steckerfertige PV‐Anlagen (Balkonmodule)
Je größer die Anlage, desto höher fällt der Fördersatz aus (pro Kilowattpeak erhöht sich der maximale Fördersatz um 350 Euro). Eine Dachbegrünung oder Installation der Anlage an der Gebäudefassade bringt bis zu 450 Euro pro Kilowattpeak.
Mehr dazu: Solardachziegel: Effizient, attraktiv, fortschrittlich - und einfach zu verlegen
Wallbox Förderung in Baden-Württemberg
Hauseigentümer:innen mit Photovoltaik nutzen die Solarenergie selbstverständlich fürs E-Auto nutzen (Photo: smnt via wikimedia)
Mit einer Wallbox lässt sich der über eine Photovoltaikanlage gewonnene Solarstrom auch für Elektroautos nutzbar machen. Vom Elektroauto übers E-Bike bis hin zum E-Scooter lädt die Wallbox die Fahrzeuge mit kostengünstigem grünem Strom und steigert so die Effizienz der PV-Anlage. Zur Wallbox-Förderung lobt die L-Bank mit dem Programm Charge@BW einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt aus. Übrigens gibt es neben der genannten Photovoltaik Förderung in BW bis zu 1.000 Euro Zuschuss für ein Elektrofahrzeug mittels des BW-e-Solar-Gutscheins.
Kathrin Brückmann, zuletzt aktualisiert am 09.12.2024