Photovoltaik-Förderung Mecklenburg-Vorpommern 2025: Das solltest du vor Anschaffung einer PV-Lösung wissen
Kaum von echten Dachziegeln zu unterscheiden – hier entsteht eine Photovoltaik-Lösung mit Solardachziegeln (Foto: Amelie Niederbuchner, WE SUM)
In 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 367,7 Megawatt installiert. Eine Solarpflicht ist geplant und soll Mitte 2025 in Kraft treten. Sie dürfte die Leistung weiter steigen lassen – trotz der raren Photovoltaik-Förderung in Mecklenburg Vorpommern 2025.
Förderung Photovoltaik Mecklenburg-Vorpommern 2025: Das Wichtigste kurz gefasst
- Rare Zuschüsse: Photovoltaik-Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern sind auch 2025 rar.
- Regional: Einige Städte und Gemeinden bieten eigene Programme für die PV-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern an.
- Bundesmittel und zinsgünstige Kredite u. a. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) reduzieren die Anschaffungskosten einer PV-Anlage in Mecklenburg-Vorpommern.
- Geld für Steckeranlagen: Auch 2025 sind Zuschüsse für Solar-Investitionen wie Balkonkraftwerke von Mieter:innen abrufbar.
- Zuschüsse für E-Mobilität stehen zudem Kommunen und Unternehmen zur Verfügung, darunter für Wallboxen
Förderung von Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern: Ziele
Auch ohne Programme zur Förderung von Photovoltaik hat Mecklenburg-Vorpommern es in 2024 geschafft, den Solarstromanteil deutlich zu erhöhen: Von Januar bis Dezember 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 15.350 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 367,7 Megawatt installiert (Zubau-Daten bis 29.11.2024, Quelle: Solarbranche.de, Marktstammdatenregister). Zu diesem Ergebnis tragen vor allem Leuchtturmprojekte in Form großer Solarparks bei, die sich teils aus kommunalen Mitteln finanzieren.
In der Gemeinde Lüttow-Valluhn ging bereits 2022 eine durch kommunale Mittel kofinanzierte 12,5 Hektar große Photovoltaik-Freiflächenanlage ans Netz.
Mit einer geplanten Gesamterzeugungsleistung von rund 130 Megawattpeak (MWp) werden drei weitere Solarparkprojekte zu diesem Ziel beitragen – ohne Fördermittel und mit interkommunaler Beteiligung der Gemeinden Dettmannsdorf und Marlow. Im April 2023 feierte das Land den „Tag der erneuerbaren Energien“ und eröffnete zugleich die erste Wind-Photovoltaik-Hybridanlage. Mit der Energiewende ist seit 2021 der Beratungsbedarf zum Thema erneuerbare Energien durch die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern enorm gestiegen.
Viele Bürger:innen interessieren sich dafür eine Photovoltaik-Anlage auf ihr Eigenheim zu bauen. Bei Aufdachanlagen müssen sich Bauherr:innen derzeit noch auf Bundesmittel beschränken. Einzige Ausnahme sind die Landesmittel für Balkonkraftwerke.
Photovoltaik-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern 2025: PV-Lösungen und ihre Kosten
Private Photovoltaikanlagen sieht man auf den Dächern Mecklenburg-Vorpommerns noch relativ selten. Das liegt sicher auch an fehlenden Landesfördermitteln und dem Fokus auf PV-Flächenanlagen. Mit der voraussichtlich bald beginnenden bundesweiten Solardachpflicht müssen sich aber auch die Nordlichter mit dem Thema Solar-Investionen befassen. Die gute Nachricht: Auch allein mit Bundesfördermitteln lohnt es sich!
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Bei den meisten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) handelt es sich um sogenannte Aufdachanlagen, die dem eingedeckten Dach aufsitzen. Sie lassen sich also nachträglich installieren, wenn Dachstatik und Denkmalschutz es zulassen. Immer mehr Architekt:innen, Bauherr:innen und Dachhandwerksbetriebe entscheiden sich für die Integration der Solarlösung in den Dachbelag, z. B. für Solardachziegel. Die Gründe: Solardachziegel bilden eine glatte, ästhetisch ansprechende Dachfläche, sind technologisch hochwertig und ohne Leistungselektronik sehr einfach, sogar bis an Dachfenster und Brandwände heran verlegbar. Sie passen auf jedes Dach und erfüllen auch die Auflagen des Denkmalschutzes. Auch die Kopplung mit einem Batteriespeicher ist möglich.
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Wie sich die Kosten für eine PV-Lösung zusammensetzen
Die Kosten für Aufdachanlagen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Photovoltaikanlage inklusive Installation, Anschluss und Anpassung der häuslichen Stromverteilung durch Fachleute
- Unterkonstruktion der Anlage
- Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt
- Kabel
- Photovoltaik-Batteriespeicher (optional)
- Wallbox (optional)
Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Reparaturen an. Das sind jährlich rund 1,5 Prozent der Anschaffungskosten für die PV-Anlage.
Wartung PV-Anlage: besser Vorsicht als Nachsicht
Die Anlagenpreise fallen unterschiedlich aus und lassen sich nur schwer vergleichen. So sind in Komplettpaketen bereits alle Kosten inklusive Installation inbegriffen, die sich bei anderen Anlagen noch hinzuaddieren. Außerdem muss sich die Leistung (und Größe) der Anlage an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Es gibt verschiedene Techniken, wobei besonders leistungsfähige Solarzellen und Solardachziegel einen höheren Preis haben. Und auch die Installationskosten unterscheiden sich je nach Dach- und Anlagenart. Einen großen Posten bei der Planung stellen die Handwerkerlöhne dar, die regional verschieden sind. Hier lohnt sich ein Vergleich immer, sowohl hinsichtlich der Leistungen als auch der Preise. Dafür betrachtet man am besten einen der folgenden Werte der Solaranlage:
- Preis pro Kilowatt (kW) / Kilowattpeak (kWp) Leistung – die Spanne reicht von 1.400 bis 2.400 Euro pro kWp für klassische Aufdachanlagen
- Preis pro Quadratmeter (m²) Anlagenfläche
- Preis pro Kilowattstunde (kWh) Leistung, die die Anlage erbringt
Mithilfe des Preises pro kWh lassen sich die Gesamtkosten am besten vergleichen. Mehrere Bundesländer geben Interessierten mit Solarkatastern Hilfsmittel an die Hand, um die Eignung von Häusern für eine PV-Anlage zu prüfen und die auf Eigentümer:innen zukommenden Kosten zu evaluieren.
Die meisten wünschen sich eine PV-Lösung, die den Haushalt unabhängig von externen Stromquellen macht. Wenn die Kosten dafür zu hoch sind oder das Dach sich nicht für eine so große Anlage eignet, tut es oft schon eine kleinere, die einen Großteil des Bedarfs deckt.
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Balkonkraftwerke: Solarstrom leicht gemacht
Wer in MV in eine private PV-Lösung investiert, holt das Geld innerhalb weniger Jahre wieder rein und macht danach Gewinn. Das ist unabhängig davon, ob man eine Aufdachanlage installiert oder sich für die kostspieligere, aber wartungsarme Variante Solardachziegel entscheidet. Photovoltaik-Batteriespeicher machen die Anlage noch effizienter und tragen deutlich zur Energieeinsparung bei.
Strompeicher: Welche Rolle spielen sie jetzt und in Zukunft?
Sowohl die Kosten für eine PV-Lösung als auch der Aufwand nach der Installation, vor allem für Reinigung und Wartung, lassen sich mit Solardachziegeln erheblich senken. Die Lösung macht die Notwendigkeit neuer Dachziegel obsolet, Reinigung und Wartung sind nicht notwendig. Förderungen können den Preis pro kWh noch weiter senken.
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Photovoltaik wieder im Aufwärtstrend: Jährlich installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland (in Gigawatt) (Abb.: Autarq; Quelle: Statista)
Förderung von Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern 2025: bundesweite Maßnahmen
Wie in jedem Bundesland, können auch in Mecklenburg-Vorpommern Leistungen und Förderungen des Bundes in Anspruch genommen werden.
Beratung
Vor der Entscheidung für eine solche Anlage steht immer ein Beratungsbedarf. Diesem kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima entgegen, indem es ein entsprechendes Beratungsangebot bei den Verbraucherzentralen finanziert. Die unabhängige Energieberatung kann in den Räumen der Verbraucherzentrale, aber auch online oder telefonisch erfolgen und ist kostenlos. Wer das gesamte Haus energetisch sanieren möchte, ist mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gut beraten. Er beinhaltet auch die Optionen einer Dachsanierung mit Förderung für den Einbau einer PV-Anlage sowie Informationen zu Förderungen für Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern, die 2024 abrufbar sind.
Zuschüsse zur Erstellung des iSFP vergibt die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bedingung für verschiedene Förderanträge ist, dass ein zertifizierter Energieberater den Sanierungsfahrplan erstellt.
Das BAFA hat mit Wirkung zum 7. August 2024 die Zuschüsse für Energieberatungen gesenkt. Es beteiligt sich nur noch mit 50, statt wie vorher mit 80 Prozent der Kosten.
Energieberater-Kosten lohnen sich!
BAFA-Förderung
Darüber hinaus unterstützt das BAFA Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Interessant für die Installation von PV-Anlagen sind dabei die sogenannten Einzelmaßnahmen (BEG EM), insbesondere jene, die die Dämmung der Gebäudehülle betrifft. Dazu zählen Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Außerdem werden die Erneuerung von Vorhangfassaden der Austausch oder Einbau energieeffizienter Fenster bezuschusst. Von der Förderung ausgeschlossen sind jedoch PV-Aufdachanlagen.
Wer im Zuge der PV-Installation eine Dachsanierung vornimmt, kann von einer BAFA-Förderung für verschiedene Einzelmaßnahmen profitieren, und zwar für die Dämmung inklusive neuer Dacheindeckung, auch mit Solardachziegeln. Die maximale Förderhöhe liegt bei 30.000 Euro, wenn auf eine vorherige Energieberatung verzichtet wird. Andernfalls fließen bis zu 60.000 Euro.
Förderkredit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite mit Tilgungszuschüssen, auch für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern.
Das Programm 270 Erneuerbare Energien – Standard unterstützt sowohl die Errichtung als auch die Erweiterung von PV-Anlagen, kombiniert mit weiteren Technologien wie Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Der Kredit kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, beispielsweise Zuschüssen oder der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
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Steuererleichterungen
Neben Einsparungen bei den eigenen Energiekosten sind Solaranlagen auch wirtschaftlich interessant. Zum einen lassen sich durch Abschreibung mit einer Photovoltaikanlage Steuern sparen. Zum anderen ist die Investition in eine solche Anlage oder ein Balkonmodul von der Mehrwertsteuer befreit (seit 1. Januar 2023), und auf Erträge aus Solarstrom fällt seit dem Jahressteuergesetz 2022 keine Umsatzsteuer mehr an – weder bei der Einspeisung noch beim Eigenverbrauch. Eine in der Materie versierte Steuerberatungskanzlei hilft bei allen Fragen rund um Photovoltaikanlagen und Steuern.
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Einspeisevergütung
Man unterscheidet zwischen der Nutzung von PV-Anlagen zum Eigenverbrauch, mit Teileinspeisung oder Volleinspeisung. Die beiden Letzteren speisen den gewonnenen Solarstrom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz ein. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom einen Zuschlag auf die Vergütung durch den Netzbetreiber vor und garantiert diesen Preis für 20 Jahre nach Bau der Anlage. Das macht den selbst produzierten Strom lukrativ. Wer zusätzlich einen Batteriespeicher einsetzt, profitiert auch dann von der Anlage, wenn sie gerade keinen Strom produziert. Allerdings unterscheidet sich die Vergütungshöhe für den Strom der beiden Anlagentypen (Voll-/Teileinspeisung). Über die aktuell geltenden Tarife klärt die Bundesnetzagentur auf. Beispielsweise gibt es für Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 kWp 8,11 Cent pro kWh.
Die Einspeisevergütung sinkt nicht nur stetig, sie könnte für 2025 neu erbaute Anlagen auch vollständig wegfallen. So lauteten jedenfalls die Pläne der Ampelregierung. Bevor diese das Vorhaben umsetzen konnte, löste sie sich auf. Stand Dezember 2024 ist unklar, ob es diese Form der Photovoltaik-Förderung in Mecklenburg Vorpommern 2025 weiterhin geben wird.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025? Der große Ratgeber mit Zahlen und Antworten
Sind die Förderungen für eine Photovoltaik-Anlage älter und die 20-jährige Preisgarantie bereits ausgelaufen, stellt sich die Frage: Muss nun eine neue Solaranlage her? Nicht zwingend. Die erste Option besteht im "Repowering". Dabei handelt es sich um den Austausch von Komponenten wie Solarmodule, Batteriespeicher oder Wechselrichter durch neuere Modelle mit besserem Wirkungsgrad. Für die Anlage sollte jedoch keine laufende Förderung mehr bestehen, da der Anspruch ansonsten erlischt. Als zweite Möglichkeit lässt sich durch einen Anlagencheck herausfinden, ob sich die Kosten für eine Umstellung der PV-Anlage von Einspeisung auf Eigenverbrauch lohnen. Bis 2027 gewährt der Bund älteren Anlagen zudem eine Anschlussvergütung in Höhe des Jahresmarktwerts (minus einer Pauschale des Netzbetreibers zur Deckung seiner Vermarktungskosten) für eingespeisten Solarstrom.
Das dünn besiedelte Bundesland bietet sich für Großanlagen an. Photovoltaik-Anlage auf einer Fläche bei Neu Brenz im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Foto: Niteshift, wikimedia commons)
Förderung von Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern 2025: Maßnahmen des Landes
Wer sich nach Förderungen von Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern für 2024 umschaut, entdeckt überwiegend Verweise auf Bundesmittel und die Programme der KfW. Vom Landesförderinstitut (LFI) gibt es jedoch Optionen im Rahmen der Klimaschutzförderung, um die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben, zum Beispiel durch Zuschüsse der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen und der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen. Allerdings richtet sich das Angebot an Kommunen und Unternehmen, ist also für rein private Photovoltaik-Anlagen kein geeigneter Fördertopf. Über weitere Fördermöglichkeiten und aktuelle Programme gibt der Förderfinder Auskunft.
Geförderte Beratungsleistungen
Mit der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA) und der Kampagne MVeffizient sollen die bestehenden Informationslücken bei der Energieeffizienz, den erneuerbaren Energien und der Photovoltaik bei kleinen und mittelständischen Unternehmen geschlossen werden. Das Angebot ist kostenlos. Hier finden auch interessierte Immobilienbesitzer:innen und Privatpersonen Informationen und die nächstgelegene kompetente Energieberatung.
Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonmodule in Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit Ende 2022 einen Zuschuss für Balkonmodule. Die vorhandenen Mittel für Hauseigentümer:innen sind jedoch bereits ausgeschöpft, aber Mieter:innen können sich auch 2025 über Förderungen für Photovoltaik auf Mecklenburg-Vorpommerns Balkonen freuen. Bis zu 500 Euro werden ausgezahlt. Anträge sind beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen – die Genehmigung der vermietenden Personen, der Eigentümergemeinschaft und gegebenenfalls der Denkmalschutzbehörde vorausgesetzt. Außerdem muss die geplante Anlage beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister gemeldet sein. Weitere Informationen stellt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt bereit.
Energetische Dachsanierung mit Förderung für Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern 2025
Darlehen vergibt das Förderprogramm Modernisierung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern. Aktuell besteht allerdings ein Antragsstopp. Die Wiederaufname steht bislang nicht fest. Sobald das Land das Programm wiederaufnimmt, können die Mittel im Kontext einer energetischen Modernisierung auch zur Dachsanierung verwendet werden. Wer sich für einen Dachausbau entscheidet, sollte gleich auch über den Einbau einer PV-Anlage nachdenken. Als Alternative zu Solarpaneelen gibt es seit vielen Jahren technologisch fortschrittliche und ästhetisch ansprechende Solardachziegel, die sich optisch kaum von normalen Dachpfannen unterscheiden. Das macht sie zur idealen Lösung für jedes Dach – auch auf denkmalgeschützten Bauwerken.
Dachsanierung 2025 für Einsteiger:innen – Zeitpunkt, Maßnahmen, Kosten und mehr
Sogar auf Kirchendächern wie hier auf der Kirche in Müsselmow im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird die Sonnenenergie eingefangen (Foto: Niteshift, wikimedia commons)
Wallbox-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern 2025: Solarstrom für Elektroautos
Nur mit ausreichender Ladeinfrastruktur finden Elektroautos größere Verbreitung. Das gilt gerade in einem Flächenland, in dem Ladesäulen rar sind. Über das Mecklenburg-Vorpommersche Förderprogramm „Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum (Förderkredit)“ des LFI standen Fördermittel für die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität bereit. Auch hierfür gilt aktuell ein Antragsstopp.
Zuletzt aktualisiert am 09.12.2024