Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen 2025: Das solltest du vor Anschaffung einer PV-Lösung wissen

Im niedersächsischen Hannover wurde 2012 in der Siedlung „Schwarze Heide“ diese Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 1 MWp pro Jahr auf dem Dach einer Logistikimmobilie installiert (Foto: AleSpa, wikimedia commons)

Die 2022 gewählte Landesregierung von Niedersachsen aus SPD und Grünen will den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen: Das Land will mithilfe der Solaroffensive Niedersachsens Dächer, Parkplätze und landwirtschaftliche Flächen für Solarenergie nutzbar machen.

Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen 2025: Das Wichtigste kurz gefasst

  • Solardachpflicht: Niedersachsen kommt mit einer eigenen Solardachpflicht der bundesweiten Regelung zuvor.
  • Bundesfördermittel bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 
  • Weitere Förderungen: Sowohl auf Landes- als auch kommunaler Ebene hält Niedersachsen Förderungen zur Solarenergie bereit.
  • Aktuelle Änderungen: Einige Förderprogramme sind ausgelaufen, wurden angepasst oder neu aufgelegt.
  • Weitere Fördertöpfe: Derzeit gibt es keine Förderung, um mit einer heimischen Wallbox Solarstrom für Elektroautos bereitzustellen. Auch Photovoltaik-Batteriespeicher werden derzeit nicht gefördert.

Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen 2025: Ziele

Umwelt- und Energieminister Christian Meyer sagte in seiner Rede zur Aktuellen Stunde: „Der Klimaschutz und unsere Klimaziele erfordern einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Photovoltaik ist dabei ein sehr wichtiger Baustein, denn Wind- und Solarenergie ergänzen sich auch übers Jahr ideal.“ Um das zu erreichen, hat sich die Landesregierung auf PV-Pflichten verständigt, die 2023 ins niedersächsische Klimaschutz-Gesetz eingeflossen sind. Die Rahmenbedingungen hat die Projektgruppe Photovoltaik der „Task-Force Energiewende“ unter Leitung des Umweltministeriums erarbeitet.

Niedersachsens Bauordnung (NBauO) sieht seit 2023 vor, dass auf neu errichteten Gebäuden eine Nachrüstung mit PV-Anlagen möglich sein muss und gewerbliche Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet sind. Die Solardachpflicht erstreckt sich seit 2024 auf Gebäude im Eigentum des Landes und neu errichtete Dächer auf Wohngebäuden. Ab 2025 gilt die Solarpflicht auf allen Neubauten, bei Dachsanierung, Aufstockung und Anbau sowie auf offenen Parkplätzen/Parkdecks.

Das Land setzt sich einen jährlichen Ausbaufortschritt von 5 Gigawatt (GW) bei PV-Anlagen zum Ziel. Bis 2035 sollen PV-Anlagen mit 65 GW Leistung entstehen. Um das zu realisieren, müssen rund 0,5 Prozent der Landesfläche für die Solarenergiegewinnung reserviert werden. Dies soll möglichst naturverträglich und flächenschonend geschehen, etwa auf Dächern und versiegelten Flächen. Damit auch denkmalgeschützte Gebäude Solarlösungen nutzen können, treten Gesetzesänderungen in Kraft. Zur Photovoltaik-Förderung hat Niedersachsen auf Landes- und kommunaler Ebene Programme aufgelegt, die Einwohner:innen Niedersachsens über die Bundesfördertöpfe hinaus bei der Realisierung eigener PV-Lösungen unterstützen.

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Die Erhebung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) zeigt die Menge an Strom, die Photovoltaiklösungen in Deutschland insgesamt erzeugen – seit 2017 immer mehr (Foto: Statista)

Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen 2025: PV-Lösungen und ihre Kosten

Schon heute lohnt sich aufgrund der ehrgeizigen Vorhaben des Landes die Überlegung, in eine Photovoltaik-(PV)-Lösung zu investieren. Zahlreiche Fördertöpfe versüßen Bauwilligen die näher rückende Solardachpflicht für Neu- und Bestandsbauten. Dass sich die Solar-Investitionen ohnehin lohnen, zeigt ein Blick auf die Zahlen.

Bei den meisten Photovoltaik-Anlagen handelt es sich um Aufdachanlagen, die dem eingedeckten Dach aufsitzen. Sie lassen sich nachträglich installieren, wenn Dachstatik und Denkmalschutz es zulassen. Immer mehr Architekt:innen, Bauherr:innen und Dachhandwerksbetriebe entscheiden sich für die Integration der Solarlösung in den Dachbelag, z. B. für Solardachziegel. Die Gründe: Solardachziegel bilden eine glatte, ästhetisch ansprechende Dachfläche, sind technologisch hochwertig und ohne Leistungselektronik sehr einfach, sogar bis an Dachfenster und Brandwände heran verlegbar. Sie passen auf jedes Dach und erfüllen auch die Auflagen des Denkmalschutzes.

 

Wie sich die Kosten für eine PV-Lösung zusammensetzen

Die Kosten für Aufdachanlagen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Photovoltaik-Anlage inklusive Installation, Anschluss und Anpassung der häuslichen Stromverteilung durch Fachleute
  • Unterkonstruktion der Anlage
  • Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt
  • Kabel
  • Photovoltaik-Batteriespeicher (optional)
  • Wallbox (optional)

Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Reparaturen an. Das sind jährlich rund 1,5 Prozent der Anschaffungskosten für die PV-Anlage.

Die Anlagenpreise fallen unterschiedlich aus und lassen sich nur schwer vergleichen. So sind in Komplettpaketen bereits alle Kosten inklusive Installation inbegriffen, die sich bei anderen Anlagen noch hinzuaddieren. Außerdem muss sich die Leistung (und Größe) der Anlage an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Es gibt verschiedene Techniken, wobei besonders leistungsfähige Solarzellen und Solardachziegel einen höheren Preis haben. Und auch die Installationskosten unterscheiden sich je nach Dach- und Anlagenart. Einen großen Posten bei der Planung stellen die Handwerkerlöhne dar, die regional verschieden sind. Hier lohnt sich ein Vergleich immer, sowohl leistungsmäßig als auch preislich. Dafür betrachtet man am besten einen der folgenden Werte der PV-Anlage:

  • Preis pro Kilowatt (kW) / Kilowattpeak (kWp) Leistung – Hersteller:innen und Verbraucherzentralen geben eine Spanne zwischen 900 und 1.500 Euro pro kWp für klassische Aufdachanlagen an
  • Preis pro Quadratmeter (m²) Anlagenfläche
  • Preis pro Kilowattstunde (kWh) Leistung, die die Anlage erbringt

Mithilfe des Preises pro kWh lassen sich die Gesamtkosten am besten vergleichen. Mehrere Bundesländer geben Interessierten mit Solarkatastern Hilfsmittel an die Hand, um die Eignung von Häusern für eine PV-Anlage zu prüfen und die auf Eigentümer:innen zukommenden Kosten zu evaluieren.

Die meisten wünschen sich eine PV-Lösung, die den Haushalt unabhängig von externen Stromquellen macht. Wenn die Kosten dafür zu hoch sind oder das Dach sich nicht für eine so große Anlage eignet, tut es oft schon eine kleinere, die einen Großteil des Bedarfs deckt.

Wer sich für Solardachziegel entscheidet, spart sich die Kosten für neue Dachziegel, die Wartung und Reinigung, die bei konventionellen Aufdachanlagen anfallen. Mittel zur Photovoltaik-Förderung unterstützen Bauherr:innen finanziell bei der Installation einer PV-Lösung. Dadurch sinkt der Preis pro kWh noch weiter.

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Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen 2025: bundesweite Maßnahmen

Zur Förderung von Photovoltaik sind in Niedersachsen Bundesmittel verfügbar, die mit Fördertöpfen des Landes und der Kommunen kombinierbar sind. Hier ein Überblick über die Angebote des Bundes:

  • Energieberatung
    Zu den Themen der bundesmittelfinanzierten Beratung (vor Ort, online oder telefonisch) durch Niedersachsens Verbraucherzentrale gehören neben Möglichkeiten zur CO2-Einsparung auch erneuerbare Energien, zu denen Photovoltaik zählt. Einkommensschwache Haushalte zahlen weiterhin nichts für die Beratung durch die Verbraucherzentrale.
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
    Den iSFP bezuschusst die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude des BAFA. Es wird aufgrund des umfangreichen Fördermittelstopps jedoch nur noch ein Zuschuss von 50 statt 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars gewährt. Ein solcher von zertifizierten Energieberater:innen erstellter Plan ist Voraussetzung für viele Fördermittel zur energetischen Sanierung.
  • Zinsgünstiger KfW-Kredit
    Kauf und Installation einer PV-Anlage lassen sich über das Programm 270 Erneuerbare Energien – Standard der KfW finanzieren.
  • BAFA-Förderung
    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle fördert das BAFA mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie sieht unter anderem einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent vor für Dacheindeckung (auch mit Solardachziegeln) und Dämmung, einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten.
  • Mehrwertsteuerentfall beim Kauf von Photovoltaiklösungen
    Die Umsatzsteuerbefreiung gilt seit 1. Januar 2023.
  • Umsatzsteuerentfall auf Solarstromerträge
    Seit 2022 müssen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom aus der Photovoltaik-Anlage keine Steuern nach dem Umsatzsteuergesetz entrichtet werden. Das erleichtert die Steuererklärung und erhöht den Gewinn.
  • Wahl zur Befreiung von der Einkommensteuerpflicht für Solarstromerträge
    Die Option besteht für Anlagen mit maximal 30 kWp Leistung auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien und seit Januar 2023 für solche mit maximal 15 kWp pro Wohn- oder Geschäftseinheit auf Mehrfamilienhäusern. Hier muss zwischen der Einkommensteuerbefreiung und der Möglichkeit, die Anlage steuerlich abzusetzen, abgewogen werden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit der PV-Anlage
    Über die Gesamtnutzungsdauer der Anlage können jährlich 5 Prozent der Netto-Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Zu weiteren Optionen in Sachen Photovoltaik-Anlage und Steuern, etwa Tilgungskosten und Zinsen, informieren im Zweifelsfall Steuerberater:innen.
  • Einspeisevergütung
    Mit einem Netzanschluss ausgestattete PV-Anlagen können den gewonnenen Solarstrom entweder ganz oder teilweise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die anfallende Einspeisevergütung erhöht sich durch einen Zuschlag, den das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht und für 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage garantiert. Die sich nach Nutzungsart der PV-Anlage unterscheidenden Tarife für Teil- und Volleinspeisung sind bei der Bundesnetzagentur nachzulesen. Bei einer Anlagenleistung bis 10 kWp erhältst du für zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb genommene Solaranlagen 8,03 Cent pro eingespeiste kWh. Der Fördermittelstopp in Verbindung mit der Strompreisentwicklung mit zum Teil negativen Strompreisen hat auch hier zugeschlagen: Ob die Einspeisevergütung für neue Anlagen weiter gezahlt wird, ist noch nicht entschieden.
  • Anschlussvergütung. Bis Ende 2027 gewährt der Bund eine Anschlussvergütung für eingespeisten Strom aus Solaranlagen, die schon länger als 20 Jahre in Betrieb sind. Sie entspricht dem Jahresmarktwert pro Kilowattstunde, von dem der Netzbetreiber lediglich eine Pauschale zur Deckung seiner Vermarktungskosten abzieht.

Ältere Anlagen, bei denen die Förderung bereits ausgelaufen ist und für die kein Anspruch auf die erhöhte Einspeise- beziehungsweise Anschlussvergütung mehr besteht, lassen sich weiternutzen. Durch den Austausch von Anlagenteilen wie Wechselrichter und Solarmodule („Repowering“), erfahren alte Solaranlagen eine Effizienzsteigerung. Außerdem lassen sich bislang voll- oder teileinspeisende Anlagen auf Eigenverbrauch umstellen. Das kostet und lohnt sich nicht immer. Hier hilft ein Anlagencheck.

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Niedersachsens Solarpark Wiefelstede nutzt seit 2011 das Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Foto: Ralf Schmidt, wikimedia commons)

Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen 2025: Maßnahmen des Landes

Einige Programme der landeseigenen N-Bank setzen bei Bau- und Modernisierungswilligen Anreize für klimaschonende Investitionen:

  • Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum): Unter anderem sind Darlehen bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten für die energetische Modernisierung eines Bestandsgebäudes bis zur Höhe von 75.000 Euro möglich.
  • Landesbürgschaft WEG: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten eine Landesbürgschaft, um Darlehen zur Finanzierung energetischer und/oder altersgerechter Modernisierungsmaßnahmen abzusichern. Dazu zählen Investitionen in Photovoltaik.
  • Klimaschutz und Energieeffizienz: Über das Programm können seit Antragsstichtag 1. März 2024 niedersächsische nicht-landwirtschaftliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie gemeinwohl- und/oder klimaschutzorientierte Unternehmen, Netzwerke, Verbände und Genossenschaften nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 70 Prozent erhalten. Förderfähig sind unter anderem Installationen von Photovoltaik-Anlagen im Kontext energetischer Sanierungen wie Gebäudedämmung und die gleichzeitige Einsparung fossiler Energie. Bedingung ist die Begleitung durch Energieeffizienzexpert:innen. Antragsstichtage sind jeweils der 01.03. und der 01.09.2025.

Mit der Landesförderung für Solar-Investitionen hat das Land bis 2021 Investitionen in Batteriespeicher unterstützt. Leider ist das Programm ausgelaufen. Auch gibt es keine Landesförderung für Balkonmodule oder PV-Aufdachlösungen wie Solarpaneele oder die optisch ansprechenden Solardachziegel, da diese mit den Mitteln aus Bundesförderungen derzeit wirtschaftlich zu betreiben seien.

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Solardachziegel sind Dachabdeckung und Photovoltaiklösung in einem. Hier decken geschulte Dachdecker:innen ein Münchner Hausdach. (Foto: Franz Kimmel)

Förderung von Beratungsleistungen 2025

Auf der Seite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen können sich Interessierte über aktuelle Förderungen von Photovoltaik in Niedersachsen informieren. Beratungsleistungen über das vom Bund geförderte Angebot der Verbraucherzentralen hinaus gibt es über die Förderung der Energieberatung in KMU. Deren Zuschusshöhe beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar). Der Maximalbetrag richtet sich nach der Höhe der Energiekosten des Unternehmens:

  • Bis 10.000 Euro/Jahr maximal 1.200 Euro
  • Über 10.000 Euro/Jahr maximal 8.000 Euro

Kommunale Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen

Photovoltaik-Förderung der Stadt Hannover

In der Landeshauptstadt will eine eigene Solaroffensive in Kooperation mit der Klimaschutzagentur den Ausbau der Photovoltaik in der Stadt beschleunigen. Als Hilfsmittel dient ein Solarkataster, das den Gebäudebestand in Bezug auf Dachneigung, -fläche und -ausrichtung evaluiert. Dadurch lässt sich die Eignung jedes Gebäudes für eine PV-Lösung ermitteln.

Der Förderkompass listet aktuelle regionale Förderprogramme auf:

  • Über die Dach-Solar-Richtlinie gibt es zur Dachsanierung eine Förderung, wenn dabei eine Solaranlage (Solarpaneele oder Solardachziegel) installiert wird. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Solarstrom- oder Solarwärme-Anlage handelt. Antragsberechtigt für die mit der KfW-Förderung kombinierbaren Mittel sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen.
  • Hilfe zur Selbsthilfe: Im Rahmen von Do-it-yourself-Workshops können Interessierte 2025 lernen, wie sie gebrauchte Photovoltaik-Module zu Balkonsolaranlagen umbauen. Anmeldungen per E-Mail an 67.11@hannover-stadt.de.

Kostenlose Beratungsangebote zu Photovoltaik halten neben der Verbraucherzentrale Niedersachsen unter anderem diese Institutionen bereit:


Photovoltaik-Förderung im proKlima-Fördergebiet

Das proKlima-Fördergebiet umfasst Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Der enercity-Fonds stellt auch 2025 verschiedene Fördermittel für Photovoltaik zur Verfügung.

  • Über das Programm GemeinNützlichSolar des Fonds können im Stadtgebiet von Hannover ansässige gemeinnützige Organisationen seit Juni 2023 Zuschüsse von 200 Euro/kWp für Solarstromanlagen beantragen.
  • DachVollToll fördert die Dachvollbelegung mit Solarmodulen mit 100 Euro/kWp, maximal 3.000 Euro.
  • SolarStromFassade bezuschusst Fassaden mit Photovoltaik mit 100 Euro/kWp (maximal 3.000 Euro), und vergibt für fassadenintegrierte Lösungen sogar 300 Euro/kWp (maximal 9.000 Euro).
  • SolarGrünDach fördert Solargründächer mit PV (200 Euro/kWp, maximal 6.000 Euro) und solche mit Solarthermie (40 Euro/m², maximal 6.000 Euro).

Wichtig: Die Fördermittel von proKlima sind leider nicht mit jenen der Dach-Solar-Richtlinie Hannover kombinierbar.


Photovoltaik-Förderung der Stadt Braunschweig

Zwischen 2. April und 15. November 2024 konnten Anträge für das Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen der Stadt Braunschweig gestellt werden. PV-Anlagen wurden nicht mehr pauschal gefördert, dafür umfasste der Förderkatalog:

  • Mieterstromprojekte: 2.000 Euro plus 200 Euro je kWp, maximal 15.000 Euro je Liegenschaft
  • Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik (DGS/VDE): 50 Prozent der Kursgebühren, bis zu 1.000 Euro
  • Vertikale PV-Anlagen (Fassaden, Zäune) mit 3–20 kWp mit 200 Euro je kWp
  • Stecker-PV-Anlagen mit 0,35–0,8 Kilovoltampere (kVA) mit 200 Euro (plus 150 Euro Bonus für Bezieher:innen von Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG)

Ob das Programm in 2025 verlängert wird, ist noch nicht ersichtlich.


Photovoltaik-Förderung der Stadt Göttingen

Bis zu 5.000 Euro vergab das Fördermodul Solar 2024 für private PV-Anlagen und -Module:

  • Maßnahme I Balkonsolarmodule: pauschal 180 Euro für Mieter:innen. Leistungsempfänger:innen erhalten 200 Euro Bonus. Leistungsempfänger:innen erhalten 200 Euro Bonus.
  • Maßnahme II Photovoltaik-Anlagen: Neuerrichtung und Erweiterung auf Gebäuden oder Freiflächen mit einer Leistung von mehr als 5 kWp: 180 Euro/kWp
  • Maßnahme III Innovationsbonus von 50 Prozent der förderfähigen Kosten aus Maßnahme II gibt es für:
    • Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten oder unter die Erhaltungssatzung fallenden Häusern
    • Installation einer gemeinschaftlichen PV-Anlage durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Installation von PV-Anlagen in Volldachbelegung

Laut Ankündigung wird das Programm 2025 fortgeführt, allerdings mit neuem Fördertopf und veränderter Förderrichtlinie.

Wallbox mit Förderung in Niedersachsen 2025

Die N-Bank unterstützt die Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen nicht länger. Über eine Wallbox Solarstrom für Elektroautos nutzbar zu machen, lohnt sich angesichts fallender Preise für private Ladeinfrastruktur trotzdem.

Mehr dazu: Lohnt sich ein E-Auto ohne Photovoltaik?

 

 

Zuletzt aktualisiert am 09.12.2024

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