Photovoltaik-Förderung in NRW 2025: Das solltest du vor Anschaffung einer PV-Lösung wissen
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) misst der Photovoltaik-Förderung große Bedeutung zu. (Foto: Los Muertos Crew, Pexels)
Schritte zur Photovoltaik-Förderung wurden im Dezember 2021 klar beschrieben. Damals legte die Landesregierung ihr Erneuerbare-Energien-Konzept vor und Dietmar Brockes von der FDP formulierte das ambitionierte Ziel, NRW zum „modernsten und klimafreundlichsten Industriestandort in ganz Europa, ja, sogar in der Welt zu machen“.
Photovoltaik-Förderung NRW 2025: Das Wichtigste kurz gefasst
- Klimaziele: Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt.
- Förderungen: Um Bauherr:innen mit den Kosten für Photovoltaik-(PV-)Lösungen nicht allein zu lassen, gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten für Solar-Investitionen.
- Bundesfördermittel bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Landesfördermittel: Neben dem Bund (über die KfW-Bank und das BAFA) fördert auch das Land NRW Photovoltaik.
- Kommunale Programme: Zusätzlich bieten viele Städte in NRW auch 20254 Förderungen für Photovoltaik an.
- Balkonkraftwerke: Auch Stecker-Solargeräte werden gefördert.
Photovoltaik-Förderung NRW 2025: Ziele
Brockes betonte, dass Nordrhein-Westfalen beim Ausbau von Wind- und Solarenergie bundesweit weit vorn sei, und untermauerte das mit dem Satz: „Wir spielen in der Champions League.“
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sieht eine umfassende Solarpflicht vor für:
- Neubauten
Nichtwohngebäude mit Bauantrag nach dem 1. Januar 2024
Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 - Dachflächen von Landesliegenschaften bis zum 31. Dezember 2025
- Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes mit Beginn nach dem 1. Januar 2026
Für Gebäude im Eigentum der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Juli 2024
Photovoltaik-Förderung NRW 2025: PV-Lösungen und ihre Kosten
Die kommende Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen stellt viele Bauherr:innen vor Herausforderungen. Das gilt besonders für Solar-Investitionen auf Bestandsbauten. Lieber jetzt noch schnell das Dach sanieren oder warten, bis es wirklich nötig ist? Das ist schließlich eine Kostenfrage. Wie viel kostet eine PV-Lösung überhaupt?
Bei den meisten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) handelt es sich um Aufdachanlagen, die dem eingedeckten Dach aufsitzen. Sie lassen sich nachträglich installieren, wenn Dachstatik und Denkmalschutz es zulassen. Immer mehr Architekt:innen, Bauherr:innen und Dachhandwerksbetriebe entscheiden sich für die Integration der Solarlösung in den Dachbelag, z. B. für Solardachziegel. Die Gründe: Solardachziegel bilden eine glatte, ästhetisch ansprechende Dachfläche, sind technologisch hochwertig und ohne Leistungselektronik sehr einfach, sogar bis an Dachfenster und Brandwände heran verlegbar. Sie passen auf jedes Dach und erfüllen die Auflagen des Denkmalschutzes.
Wie sich die Kosten für eine PV-Lösung zusammensetzen
Die Kosten für Aufdachanlagen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Photovoltaikanlage inklusive Installation, Anschluss und Anpassung der häuslichen Stromverteilung durch Fachleute
- Unterkonstruktion der Anlage
- Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt
- Kabel
- Photovoltaik-Batteriespeicher (optional)
- Wallbox (optional)
Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Reparaturen an. Das sind jährlich rund 1,5 Prozent der Anschaffungskosten für die PV-Anlage.
Die Anlagenpreise fallen unterschiedlich aus und lassen sich nur schwer vergleichen. So sind in Komplettpaketen bereits alle Kosten inklusive Installation inbegriffen, die sich bei anderen Anlagen noch hinzuaddieren. Außerdem muss sich die Leistung (und Größe) der Anlage an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Es gibt verschiedene Techniken, wobei besonders leistungsfähige Solarzellen und Solardachziegel einen höheren Preis haben. Und auch die Installationskosten unterscheiden sich je nach Dach- und Anlagenart. Einen großen Posten bei der Planung stellen die Handwerkerlöhne dar, die regional verschieden sind. Hier lohnt sich ein Vergleich immer, sowohl hinsichtlich der Leistungen als auch der Preise für die Solar-Investitionen. Dafür betrachtet man am besten einen der folgenden Werte der PV-Anlage:
- Preis pro Kilowatt (kW) / Kilowattpeak (kWp) Leistung – die Spanne reicht von 900 bis 1.500 Euro pro kWp für klassische Aufdachanlagen (In Deutschland erzeugt 1 kWp installierte PV-Leistung etwa 1 000 kWh pro Jahr)
- Preis pro Quadratmeter (m²) Anlagenfläche
- Preis pro Kilowattstunde (kWh) Leistung, die die Anlage erbringt
Mithilfe des Preises pro kWh lassen sich die Gesamtkosten am besten vergleichen. Mehrere Bundesländer geben Interessierten mit Solarkatastern Hilfsmittel an die Hand, um die Eignung von Häusern für eine PV-Anlage zu prüfen und die auf die Eigentümer:innen zukommenden Kosten zu evaluieren.
Die meisten wünschen sich eine PV-Lösung, die den Haushalt unabhängig von externen Stromquellen macht. Wenn die Kosten dafür zu hoch sind oder das Dach sich nicht für eine so große Anlage eignet, tut es oft schon eine kleinere, die einen Großteil des Bedarfs deckt. Allerdings sinkt der Preis pro Quadratmeter installierter PV-Module bei größeren Anlagen.
Wer sich für Solardachziegel entscheidet, spart sich die Kosten für neue Dachziegel, die Wartung und Reinigung, die bei konventionellen Aufdachanlagen anfallen. Mittel zur Photovoltaik-Förderung unterstützen Bauherr:innen finanziell bei der Installation einer PV-Lösung. Dadurch sinkt der Preis pro kWh noch weiter.
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Förderung für Photovoltaik in NRW 2025: bundesweite Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen stellt der Bund zur Förderung der Photovoltaik zur Verfügung:
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Zuschuss durch die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
- Zinsgünstiger Kredit der KfW-Bank
- Mehrwertsteuerentfall beim Kauf von Photovoltaiklösungen
- Umsatzsteuerentfall auf Solarstromerträge voraussichtlich bis Ende 2026
- Optionale Befreiung von der Einkommensteuerpflicht für Solarstromerträge
- Steuerliche Absetzbarkeit der PV-Anlage
- Einspeisevergütung mit Zuschlag gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Anschlussvergütung für eingespeisten Strom aus über 20 Jahre laufenden Solaranlagen zum Jahresmarktwert pro Kilowattstunde (kWh)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig – dazu zählt auch ein Zuschuss von bis zu 20 Prozent für Maßnahmen wie Dachdeckung und Dämmung, einschließlich der Installation von Solardachziegeln sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten.
PV-Anlage und Steuern 2025: Was gilt bei einer Installation?
Förderung von Photovoltaik in NRW 2025: Maßnahmen des Landes
Nicht nur verschiedene Förderungen für Photovoltaik sind in NRW 2025 erhältlich. Mit dem Solarkataster NRW gibt das Land Interessierten eine unverbindliche Planungshilfe an die Hand, um die Rentabilität von PV-Anlagen einzuschätzen.
progres.nrw Förderung
Um das ehrgeizige 56-Prozent-Ziel im Jahr 2030 zu erreichen, wurde das „progres.nrw” ins Leben gerufen. In diesem im Februar 2024 erneut gestarteten Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten.
Das Land NRW bietet über das progres.nrw mehrere Fördermöglichkeiten an:
- Eine ist die „Förderung von Photovoltaikanlagen außerhalb des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“, die unter anderen für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Freiberufler:innen ausgeschrieben ist. Gefördert werden Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen.
- Bei den Freiflächen-Photovoltaikanlagen beläuft sich die Förderung auf maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 500.000 Euro.
- Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen werden mit bis zu 1.000.000 Euro für maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Förderfähig sind Solaranlagen ab 100 kWp installierter Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen. Der erzeugte Strom darf allerdings nicht zur Eigenversorgung genutzt werden.
- Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montage sowie Kabel und Netzanschluss.
- Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher werden über die progres.nrw-Förderung mit bis zu 350.000 Euro für maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der prognostizierte Jahresertrag der zu fördernden PV-Anlage darf nicht höher sein als der prognostizierte Stromverbrauch des kommunalen Gebäudes, heißt es in der Klimaschutztechnik Förderdatenbank des progres.nrw. Zudem darf die kWh-Kapazität des Photovoltaik-Batteriespeichers maximal das Doppelte der kWp-Nennleistung der verbundenen PV-Anlage betragen.
- Die Förderung von Fassaden-Photovoltaik beinhaltet maximal 50.000 Euro und ist begrenzt auf maximal 350 Euro pro kWp. Gefördert wird die Installation der Fassaden-PV.
- Carports mit PV-Dach werden ebenfalls mit maximal 50.000 Euro gefördert. Hier liegt die maximale Förderung pro kWp bei maximal 500 Euro. Die Carports müssen über mehr als 10 Stellplätze verfügen und “über offenen Parkplätzen“ errichtet werden.
Photovoltaik auf Dächern wird in NRW 2025 auf unterschiedliche Art und Weise gefördert (Foto: Jan Van Bizar, Pexels).
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Privatpersonen können über das Förderprogramm der landeseigenen Bank zinsgünstige Darlehen erhalten, wenn sie nachhaltiges Wohneigentum zur Selbstnutzung
- bauen,
- sanieren oder
- erst-erwerben.
Auch Einzelmaßnahmen nach der BEG-Förderung sind förderfähig.
Förderung von Thermischen Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
Das Förderprogramm bezuschusst die Installation thermischer Solaranlagen mit 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Anlage dient nicht dazu, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.
- Installiert wird auf 10 Quadratmeter beheizter Wohn- oder Gewerbefläche höchstens 1 Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
- Die Bruttokollektorfläche beträgt mindestens 4 Quadratmeter.
- Der Mindest-Energieertrag pro Quadratmeter Kollektorfläche und Jahr beträgt 525 Kilowattstunden.
Förderung von Beratungsleistungen
Für Unternehmen, Städte, Gemeinden sowie private Hochschulen und Forschungseinrichtungen bietet das Land NRW eine Förderung von Beratungsleistungen zur Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen an. Förderfähig sind Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Vorplanungsstudien und Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit für die Errichtung von Solaranlagen auf Gewerbeflächen, privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kommunalen Gebäuden. Diese werden mit bis zu 70 Prozent der Ausgaben gefördert.
Unternehmen, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auf eine maximale Förderung von 35.000 Euro kommen, Kommunen und Zweckverbände auf maximal 50.000 Euro.
Neben dem Land bieten einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen Förderprogramme an.
Kommunale Photovoltaik-Förderung in NRW
Photovoltaik-Förderung der Stadt Köln
Die Stadt Köln hat im April 2022 das Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ ins Leben gerufen. Leider wurde der „wesentliche Baustein“ zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2035 am 1. Oktober 2023 eingestellt.
Drei neue Förderprogramme ersetzen es:
- Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen
Förderung: 10 Prozent der förderfähigen Kosten aus eingereichten Förderbescheiden der BEG des BAFA oder der KfW-Bank für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden und der Sanierung zum Effizienzhaus. 5 Prozent Bonus gibt es auf die anerkannten förderfähigen Kosten für die Installation einer Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Dachbegrünung.
- Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen
Förderung: Eigentümer:innen, Mieter:innen oder Pächter:innen von bestehenden Wohngebäuden im Kölner Stadtgebiet können Zuschüsse erhalten zu:- Netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen:
300 Euro pro kWp (bis 10 kWp)
250 Euro pro kWp (ab 10 kWp bis maximal 50 kWp) - Mieterstromlösungen mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten:
bis zu 6.000 Euro, maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten - Dachbegrünung unter Photovoltaik-Anlage:
Bonus von 50 Euro pro kWp - Batteriespeichern für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
250 Euro pro kWh bis zur zweifachen Leistung der Photovoltaik-Anlage - Innovativen Sondermaßnahmen nach Einzelfallentscheidung
- Netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen:
- Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten
Förderung: Eigentümer:innen, Mieter:innen oder Pächter:innen von bestehenden Gewerbeimmobilien im Kölner Stadtgebiet können Zuschüsse erhalten zu:- Netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen:
300 Euro pro kWp (bis 10 kWp)
250 Euro pro kWp (ab 10 kWp bis maximal 50 kWp) - Mieterstromlösungen mit mehreren Gewerbe-/Wohneinheiten:
bis zu 6.000 Euro, maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten - Dachbegrünung unter Photovoltaik-Anlage:
Bonus von 50 Euro pro kWp - Batteriespeichern für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
250 Euro pro kWh bis zur zweifachen Leistung der Photovoltaik-Anlage - Innovativen Sondermaßnahmen nach Einzelfallentscheidung
- Netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen:
Die Ende 2024 bereits ausgeschöpften Förderprogramme sollen 2025 mit neuem Geld fortgeführt werden.
Zudem können Gelder über Köln-spezifische Maßnahmen beantragt werden, für die keine Bundesförderung besteht. Im Rahmen einer „Solaroffensive“ hebt die Stadt Köln die Förderung für Photovoltaikanlagen von 150 Euro auf 250 Euro pro kWp an. Gefördert werden Systeme mit Einzelmodulen zur Aufdach- und Indachmontage, Solardachziegel und Fassadenanlagen. Nun werden auch förderfähige Photovoltaik-Batteriespeicher in Kombination mit einer neu installierten PV-Lösung mit einer Förderhöhe von 150 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität bezuschusst werden, sodass der selbst erzeugte Solarstrom jederzeit bei Bedarf im Haushalt verbraucht werden kann. Zudem gibt es eine Förderung für Steckersolargeräte von 200 Euro je Anlage.
Die Stadt Köln verweist darauf, dass Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher, für die eine Förderung nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) in Anspruch genommen wird, nicht förderfähig sind. Einen weiteren Bonus von 50 Euro pro kWp installierter Leistung gibt es, wenn bei der Errichtung einer PV-Anlage gleichzeitig die Dachfläche begrünt wird. Ausgenommen sind Steckersolaranlagen.
Die Stadt Düsseldorf fördert unter anderem Neuinstallationen von PV-Batteriespeichersystemen. (Foto: Deniz Fuchidzhiev, Unsplash)
Photovoltaik-Förderung der Stadt Düsseldorf
Von der Stadt Düsseldorf wurde das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ aufgelegt. Es beinhaltet unter anderem die Förderung der Neuinstallation von PV-Batteriespeichersystemen sowie von intelligenter Messtechnik im Bereich der Photovoltaik:
- Neuinstallation von Photovoltaikanlagen
- Über 0,6 bis 10 kWp: 300 Euro pro kWp
- Über 10 kWp: 3.000 Euro plus 200 Euro pro kWp über 10 kWp
- Jeweils höchstens 10.000 Euro
- Intelligente Photovoltaik-Messtechnik:
- 40 Prozent der Investitionskosten bis höchstens 4.000 Euro je Antrag
- Neuinstallation von Batteriespeichersystemen:
- Für neu installierte und bestehende Photovoltaikanlagen bis 30 kW und Inbetriebnahme ab 31.03.2012
- Belegbarer Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent
- 250 Euro pro kWh Batteriespeicherkapazität, höchstens 10.000 Euro
- Sonderförderung bis 31.03.2026 für Haushalte mit geringem Einkommen (Düsselpassinhaber):
- 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 800 Euro pro Antrag
- Neuinstallation von Wallboxen, um Solarstrom für Elektroautos (Elektro- oder Hybridfahrzeuge) bei Nutzung einer Photovoltaikanlage ab 6 kW mit Stromspeicher oder bei Versorgung mit 100 Prozent zertifiziertem Ökostrom:
- 50 Prozent der Anschluss- und Gerätekosten, höchstens 2.000 Euro pro installierter Wallbox
Photovoltaik-Förderung der Stadt Dortmund
Eine spezielle Förderung bietet die Stadt Dortmund an. Sie ist an Dortmunder Vereine gerichtet, die ihre Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausstatten möchten.
50.000 Euro werden dafür zur Verfügung gestellt. Antragstellende können einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent für die Errichtung einer neuen Anlage auf ihrem Vereinsgebäude erhalten. Die Förderanträge können beim Umweltamt der Stadt Dortmund eingereicht werden. Außerdem gibt es eine kostenfreie, unabhängige und persönliche Energieberatung. Das Förderprogramm für Steckersolargeräte ist derzeit ausgeschöpft.
Die jährlich installierte Leistung (Gigawatt) von Photovoltaikanlagen in Deutschland steigt seit 2017 kontinuierlich (Foto: Statista)
Photovoltaik-Förderung der Stadt Aachen
Ende 2024 waren bereits alle städtischen Fördermittel ausgeschöpft. Ob in 2025 neue Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit Gegenstand der Beratung in den politischen Gremien.
Die Stadt Aachen hat mit dem Förderprogramm Photovoltaik und Batteriespeicher ab 01.06.2024 PV-Anlagen für Gebäude gefördert, deren Bauantrag vor dem 01.01.2015 gestellt wurde.
- Pauschal 100 Euro pro kWp für eine PV-Anlage ab 4 kWp, höchstens 1.000 Euro
- Pauschal 1.000 Euro für Batteriespeichersysteme ab 4 kWh
Die Förderprogramme Erneuerbare Energien haben folgende Maßnahmen gefördert:
- Photovoltaik
- Batteriespeichersysteme
- Regenerative Gebäudetechnik
- Stecker-PV
- Dach- und Fassadenbegrünung
Photovoltaik-Förderung der Stadt Ahaus
Der Klimafonds der Stadt bezuschusst die Energie-/PV Beratung mit 50 Prozent der Kosten, maximal 150 Euro.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Münster
Die Stadt Münster bezuschusste über das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ die erstmalige Installation einer PV-Anlage auf einem Gründach, einem Mehrfamilienhaus oder an der Fassade von Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern mit 300 Euro je kWp installierter Leistung.
PV-Anlagen, die 100 Prozent des lokal erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen, waren ebenfalls förderfähig.
Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung in Deutschland in den Jahren 2002 bis 2022. (Abbildung: Statista)
Photovoltaik-Förderung der Stadt Gelsenkirchen
Über die Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen gibt es folgende Zuschüsse:
- Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 5 kWp: 750 Euro
- Photovoltaik-Anlagen über 5 bis 10 kWp: 1.000 Euro
- Photovoltaik-Anlagen über 10 kWp: 100 Euro je angefangenem kWp
- Maximale Förderung: 4.000 Euro je Anlage
- Doppelte Fördersummen gelten für gemeinschaftlicher Gebäudeversorgungen oder Mieterstrom bis zu 8.000 Euro je Anlage und Gebäude
Aktuell sind die Fördermittel ausgeschöpft. Neue Anträge können ab 1. Januar 2025 gestellt werden.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Duisburg
In bestimmten NRW-Städten sind die wesentlichen Fördertöpfe bereits ausgeschöpft. Duisburg etwa förderte den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Duisburg.
Am 9. Dezember 2022 teilte die Stadtverwaltung mit, dass das Antragsfenster für das städtische Photovoltaik-Programm aufgrund der großen Nachfrage „vorübergehend geschlossen“ worden sei. Sobald wieder Förderanträge gestellt werden können, will die Stadt auf ihrer Webseite darüber informieren.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Bonn
Über das Förderprogramm Solares Bonn sind Photovoltaikanlagen mit maximal 300 Euro pro installiertem kWp und Solarthermie-Anlagen mit 150 Euro pro Quadratmeter installierter Absorberfläche förderfähig.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Olsberg
In Olsberg erhalten Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden einen Pauschalzuschuss von 500 Euro pro Anlage.
Städtische Förderungen für Stecker-Solargeräte in NRW
In NRW gibt es verschiedene städtische Förderprogramme für Stecker-Solargeräte, die auch Balkonkraftwerke genannt werden.
- Eine Förderung für Balkonkraftwerke gibt es durch das Förderprogramm Solares Bonn. Der Zuschuss beträgt bis zu 480 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent des Rechnungsbetrags.
- Der Klimafonds Ahaus bezuschusst Balkonsolarmodule bis 800 Watt mit 50 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro.
- In Düsseldorf werden bis maximal 600 Euro 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen.
- Einmalig 200 Euro Zuschuss kommen von der Stadt Olsberg.
- In Gelsenkirchen gibt es für Anlagen mit bis zu 400 Watt pauschal 100 Euro und sogar 200 Euro, wenn die Leistung zwischen 400 und 800 Watt liegt. Neue Anträge sind ab Jahresbeginn 2025 möglich.
- Borgentreich vergibt pauschal 100 Euro Zuschuss für Stecker-Solargeräte, jedoch ist der jährliche Fördertopf begrenzt.
- In Köln gibt es 300 Euro pro Wohn-/Gewerbeeinheit und bis zu 600 Euro für Köln-Pass-Inhaber:innen. Voraussichtlich werden 2025 neue Mittel bereitgestellt.
- 200 Euro erhalten Kund:innen der Stadtwerke Lüdenscheid als Zuschuss zu einem Balkonkraftwerk.
- Recklinghausen sieht pro Wohnung 100 Euro Fördersumme vor.
- Das Aachener Förderprogramm Stecker-Photovoltaik startete am 01.04.2024 und vergab pauschal 100 Euro pro Anlage für neu gekaufte, bezahlte und in Betrieb genommene steckerfertige Photovoltaik-Anlagen bis 800 Watt. Eine Wiederauflage des Programms 2025 wird derzeit beraten.
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
Die NRW.BANK fördert über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) gewerbliche Unternehmen, wenn diese betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet von NRW liegt. Gefördert werden u. a. “Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten“ sowie „Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen“.
Konkret schaut die Förderung von Photovoltaikanlagen so aus:
Gewerbliche Antragsteller:innen müssen den Strom mehr als 50 Prozent eigengewerblich nutzen und auf die EEG-Vergütung während der Kreditlaufzeit verzichten. Über den “KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard“ können nicht nur gewerbliche Antragsteller:innen, sondern auch Private, Landwirte und öffentliche Unternehmen eine Förderung beantragen, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms bzw. der erzeugten Wärme einspeisen und/oder verkaufen. Förderumfang und -höhe seien laut NRW.BANK abhängig vom Vorhaben, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort.
Zuletzt aktualisiert am 09.12.2024