Solardachziegel-Förderung im Rahmen einer Dachsanierung – Dachhandwerker bei der Verlegung von Solardachziegeln. (Foto: WE SUM GmbH)
Solardachziegel kombinieren innovative Solartechnologie mit traditionellem Dachdesign und werden in Deutschland vielfältig unterstützt. Bundesweite Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuererleichterungen sowie regionale Förderprogramme zielen darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern.
Solardachziegel-Förderung: Das Wichtigste kurz gefasst
- Werden Solardachziegel gefördert? Ja, Solardachziegel werden wie PV-Anlagen und im Rahmen energetischer Dachsanierungen gefördert.
- Besonderheit Solardachziegel: Anders als PV-Anlagen können Solardachziegel auch als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gefördert werden, da sie als Dacheindeckung fungieren.
- Förderungen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Förderkredite kann die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligen.
- Voraussetzungen, Förderhöhen und Konditionen variieren je nach Programm.
- Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP): Voraussetzung ist häufig die Erstellung eines ISFP durch eine:n zertifizierte:n Energieberater:in. Dieser wird ebenfalls gefördert und kann den Förderbetrag erhöhen.
- Baubegleitung: Die Kosten für eine:n baubegleitende:n Energieberater:in sind ebenfalls förderfähig. Für die BAFA-Förderung ist die Baubegleitung erforderlich.
- Regionale Förderprogramme können weitere Unterstützung bieten.
Möglichkeiten der Förderung für Solardachziegel
Solardachziegel stellen eine innovative und ästhetisch ansprechende Lösung dar, um Sonnenenergie zu nutzen und gleichzeitig das Erscheinungsbild eines Gebäudes zu erhalten oder zu verbessern. Da sie sowohl die Funktion traditioneller Dachziegel als auch die einer Photovoltaikanlage erfüllen, bieten sie nicht nur eine doppelte Nutzungsmöglichkeit der verfügbaren Dachfläche – sie werden auch auf doppelter Ebene gefördert.
Welche Förderung gibt es für Solardachziegel? Für eine Förderung oder einen Zuschuss für Solardachziegel greifen die gleichen Programme wie für klassische Aufdach-PV. Doch anders als PV-Anlagen können sie zudem auch als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gefördert werden.
Förderprogramme auf Bundesebene sind unter anderem
- Förderungen der BAFA,
- vergünstigte Kredite der KfW,
- Steuererleichterungen sowie
- die Einspeisevergütung, die für erzeugten und eingespeisten Solarstrom gezahlt wird.
Darüber hinaus bieten einzelne Bundesländer spezielle Förderprogramme an.
Förderung der BAFA für die Dacherneuerung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BAFA bietet umfangreiche Unterstützung für energetische Sanierungen. Gefördert werden etwa Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die technischen Mindestanforderungen entsprechen und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Dazu zählt beispielsweise die Installation von Solardachziegeln. Doch wie hoch ist die Förderung für Solardachziegel?
Förderungssätze und -höhe
Es gibt Zuschüsse von bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen für Maßnahmen wie Dachdeckung, Dämmung, und alle erforderlichen Nebenarbeiten, einschließlich der Installation von Solartechnik. Die förderfähige Investitionssumme liegt bei 30.000 Euro. Liegt ein ISFP oder ein Nachweis vor, dass ein ISFP nicht darstellbar ist, kann diese Summe sich auf 60.000 Euro erhöhen. Im besten Fall ergibt sich damit eine Fördersumme von 12.000 Euro. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gilt die Förderung je Wohnungseigentümer:in.
Förderung des ISFP (individueller Sanierungsfahrplan)
Der ISFP bietet einen detaillierten Plan und Empfehlungen, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes schrittweise verbessert werden kann. Die Erstellung eines solchen Plans wird ebenfalls gefördert. Liegt er vor, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich – ohne ISFP 15 %, mit ISFP 20 %.
Baubegleitung durch einen Energieberater
Die Kosten für die verpflichtende Baubegleitung durch einen zertifizierten Energieberater werden zu 50 % gefördert. Der Energieberater stellt die Qualität der Maßnahmen sicher und gewährleistet die Einhaltung der technischen Anforderungen.
Die drei Teilprogramme der BEG
Die drei Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind spezifisch darauf ausgerichtet, die Energieeffizienz von Gebäuden durch verschiedene Maßnahmen zu verbessern.
BEG WG (Wohngebäude) | BEG NWG (Nichtwohngebäude) | BEG EG (Einzelmaßnahmen) | |
Zielgruppe | Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer:innen von Wohngebäuden, Bestand als auch Neubau | Eigentümer:innen von gewerblichen und anderen nicht-wohnlichen Gebäuden | Breiter gefasst, einschließlich Eigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden |
Fokus | Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern, z. B. umfassende Sanierungen als auch spezifische Neubauten, die hohe energetische Standards erfüllen
| Konzentration auf die Energieeffizienz in Bürogebäuden, Fabriken, Schulen, Krankenhäusern und anderen Nichtwohngebäuden
| Förderung spezifischer, einzeln stehender Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie nötiger Nebenarbeiten, unabhängig von umfassenderen Sanierungsprojekten, z.B. der Austausch alter Heizsysteme, die Installation von Solardachziegeln im Rahmen von Dachsanierungen oder einzelne Dämmmaßnahmen |
Förderung | Zuschüsse und Kredite für Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, z.B. verbesserte Dämmung, Einbau energieeffizienter Fenster und Türen, Installation von modernen Heizsystemen | Geförderte Maßnahmen umfassen u. a. energetische Sanierungen und Neubauten, die bestimmte Energieeffizienz- kriterien erfüllen. | Zuschüsse für einzelne Maßnahmen, die direkt zur Energieeffizienz- verbesserung beitragen |
Für eine detaillierte Übersicht und spezifische Anforderungen der einzelnen Förderprogramme ist es empfehlenswert, das BAFA-Portal sowie die offiziellen Merkblätter zur Antragstellung zu lesen. Genaue Informationen zu den Förderrichtlinien, Antragsformularen und weiterführende FAQs zur Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es online unter bafa.de. Neben den Informationen auf der Website bietet das BAFA unter der Nummer 06196 908-1880 auch eine telefonische Beratung rund um die Förderung an.
Wichtige Hinweise zum Ablauf
Um eine Förderung für Solardachziegel über das BAFA zu erhalten, solltest du folgende Schritte beachten:
- Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP): Lass einen ISFP von einem zertifizierten Energieberater erstellen.
- Antragsunterlagen: Der Energieberatende reicht die detaillierten Kostenpläne zusammen mit dem Antrag digital ein.
- Achtung: Bauverträge bzw. Leistungsverträge müssen mit aufschiebender Wirkung geschlossen werden, da sonst keine Bewilligung möglich ist.
- Baubeginn: Liegt die Eingangsbestätigung des Förderantrags vor, kann auf eigenes Risiko mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wartet bis zur Bewilligung der Förderung.
- Auszahlung der Fördermittel: Die Auszahlung durch das BAFA erfolgt nach Einreichung und Prüfung der Schlussrechnungen durch den Energieberater.
Regionale Förderung der Dacherneuerung und PV
Einzelne Bundesländer, Kommunen, regionale Energieagenturen und Stadtverwaltungen bieten spezifische Programme an, die Zuschüsse oder Kredite für die Installation von Solardächern oder einer Dacherneuerung beinhalten. Diese Förderungen können auch technische Beratung und Unterstützung umfassen, um die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern. Es empfiehlt sich, lokale Förderprogramme direkt bei den zuständigen Stellen zu erfragen, um die passenden Angebote und Voraussetzungen zu klären.
Regionale Förderprogramme der deutschen Bundesländer unterstützen den Einsatz von Solardachziegeln und Solarmodulen. (Foto: Robert Wilkos, Pixabay)
Beispiel: Solardachziegel-Förderung in Hamburg
In Hamburg bietet die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) spezifische Programme zur Förderung von Dachsanierungen und Fenstertausch an, so auch das Programm “Wärmeschutz im Gebäudebestand”.
- Förderberechtigte: Die Förderungen richten sich an Grundeigentümer:innen und andere Verfügungsberechtigte, einschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
- Förderfähige Maßnahmen: Unterstützt werden Modernisierungen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Wänden und Dächern, der Austausch von Fenstern in Wohngebäuden sowie begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie die Baubegleitung, der verpflichtende hydraulische Abgleich und eine Luftdichtheitsmessung.
- Förderkonditionen: Es gibt verschiedene Förderkredite oder Zuschüsse, beispielsweise für die Außendämmung der Außenwände und die Dämmung von Steildächern. Die Förderrichtlinie führt auf, mit welchem Betrag welche Maßnahme konkret gefördert wird.
- Modernisierungsbonus: Werden mehrere Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von
- 20 % bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis) bzw.
- 30 % bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus).
- Hydraulischer Abgleich: Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist eine Voraussetzung für die Förderung. Dabei werden die Heizwasserströme innerhalb eines Heizsystems optimal eingestellt, um eine gleichmäßige und effiziente Wärmeverteilung in allen Räumen zu gewährleisten.
- Weitere Förderung: Diese Förderungen können auch mit Bundesmitteln kombiniert werden.
Solardachziegel-Förderung 2024 in allen 16 Bundesländern
Von Bayern bis Berlin, von Schleswig-Holstein bis Sachsen: Einige Bundesländer unterstützten die Installation von Solaranlagen mit eigenen Programmen.
- Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg 2024
- Photovoltaik-Förderung in Bayern 2024
- Photovoltaik-Förderung in Berlin 2024
- Photovoltaik-Förderung in Brandenburg 2024
- Photovoltaik-Förderung in Bremen 2024
- Photovoltaik-Förderung in Hamburg 2024
- Photovoltaik-Förderung in Hessen 2024
- Photovoltaik-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern 2024
- Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen 2024
- Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen 2024
- Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz 2024
- Photovoltaik-Förderung im Saarland 2024
- Photovoltaik-Förderung in Sachsen
- Photovoltaik-Förderung in Sachsen-Anhalt 2024
- Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein 2024
- Photovoltaik-Förderung in Thüringen 2024
Förderung durch Förder- und Ergänzungskredite
Förder- und Ergänzungskredite, angeboten durch Institutionen wie die KfW, unterstützen die Finanzierung von umweltfreundlichen Projekten wie energetischen Sanierungen oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Diese Kredite bieten zum Teil günstige Zinsen und zusätzliche Tilgungszuschüsse. Ergänzungskredite können zusätzlich zu Fördermitteln genutzt werden, um die Finanzierung eines Solarprojektes zu erleichtern.
KfW-Förderung PV: Die Chance für dein Solarprojekt!
KfW-Programm 270 “Erneuerbare Energien”: Förderkredit für Solar
Das KfW-Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet finanzielle Unterstützung für die Installation von Photovoltaikanlagen sowie anderen erneuerbaren Energieanlagen.
Was wird gefördert?
- Installation und Erweiterung von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solar, Wind, Wasser und Biomasse.
- Investitionen in Energiespeicher, Netzausbau und technologische Innovationen zur Energieflexibilisierung.
Konditionen
- Kredithöhe bis zu 150 Millionen Euro pro Projekt, mit bis zu 100 % Finanzierung der Investitionskosten.
- Günstige Zinssätze, die je nach Projekt und Kreditnehmer variieren können.
- Optionale vollständige Auszahlung innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage.
Funktionsweise
- Der Antrag erfolgt üblicherweise über die Hausbank und nicht direkt bei der KfW.
- Achtung Stolperfalle: Es gibt keine Verpflichtung seitens einer Bank, einen KfW-Kredit abzuwickeln. Die meisten Banken kombinieren KfW-Kredite mit eigenen Baufinanzierungen, ein reiner KfW-Kredit wird hingegen nicht unbedingt unterstützt. Die KfW selbst weist darauf hin, dass unter Umständen mehrere Institute angefragt werden müssen, bis eines zustimmt.
- Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich.
- Nach Fertigstellung und Prüfung der Maßnahmen kann der Kredit teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden.
KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“
Das KfW-Programm 261, bekannt als „Wohngebäude – Kredit“, ist Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Es unterstützt die Reduzierung von CO2-Emissionen durch verbesserte Gebäudestandards und bildet damit eine wichtige Säule der deutschen Energieeffizienzstrategie.
Was wird gefördert?
- Komplettsanierungen, die mindestens eine Effizienzhaus-Stufe 85 erreichen.
- Energetische Maßnahmen einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten und Wiederherstellungskosten.
- Sanierungen von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Konditionen
- Kreditbeträge bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 45 %, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe.
- Zusätzliche Förderung für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Funktionsweise
- Der Antrag erfolgt über Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
- Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung durch zertifizierte Fachleute sind förderfähig.
- Nach Projektabschluss wird der Tilgungszuschuss direkt auf das Darlehen angewandt, um die Rückzahlung zu erleichtern.
KfW Programm 358/359: Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen
Das KfW-Programm 358/359 bietet einen Ergänzungskredit für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden. Er soll bei der Finanzierung der Maßnahme helfen. Voraussetzung für diesen Kredit ist ein BAFA-Zuwendungsbescheid. Beantragen können ihn sowohl Hausbesitzer:innen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Einzelne Eigentümer:innen einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden jedoch außen vor gelassen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen, die eine BAFA-Förderung erhalten und deren Zuwendungszusage nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung, die die aktuellen Förderbedingungen erfüllen.
Konditionen
- Kredit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
- Besondere Zinssätze für Haushalte mit einem jährlichen Einkommen bis zu 90.000 Euro.
Funktionsweise
- Antragstellung über Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
- Kombinierbar mit Zuschüssen von KfW und/oder BAFA.
- Kreditantrag setzt einen BAFA-Zuwendungsbescheid voraus.
Hausbesitzer:innen profitieren von staatlichen Förderprogrammen für Solardachziegel. (Foto: RoboAdvisor, Pixabay)
Wichtige Hinweise zum Ablauf
Um einen KfW-Förderkredit erfolgreich zu beantragen, solltest du folgende Schritte befolgen:
- Bewilligung vor Baubeginn: Stelle sicher, dass eine Bewilligung von der KfW vor Beginn jeglicher Bau- oder Sanierungsmaßnahmen vorliegt.
- Einreichung der Unterlagen: Reiche die erforderlichen Dokumente, einschließlich des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), Kostenvoranschlägen und Bauverträgen, für den Kreditantrag bei der unterstützenden Bank mit ein.
- Förderkredit: Der KfW-Förderkredit wird in der Regel vor Maßnahmebeginn zur Verfügung gestellt, um finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten.
Während die BAFA es also ermöglicht, dass der Bau direkt nach der Bestätigung des Antragseingangs (auf eigenes Risiko) beginnen kann und Fördermittel nach Einreichung der Abschlussrechnung auszahlt, setzt die KfW eine Genehmigung des Förderkredits vor Baubeginn voraus. Für Sanierer:innen bedeutet das zwar einen zeitlichen Verzug, bis die Prüfung durch ist, gleichzeitig aber auch finanzielle Sicherheit, da sie nicht vollständig in Vorleistung gehen müssen. Denn anders als bei der BAFA-Förderung, müssen sie sich nicht unbedingt um eine Zwischenfinanzierung kümmern.
Förderung durch steuerliche Vergünstigungen oder Entlastungen
Neben Förderprogrammen und Krediten gibt es in Deutschland steuerliche Vergünstigungen und Entlastungen für die Installation von Photovoltaikanlagen, um die Investition in erneuerbare Energien attraktiver zu machen.
- Umsatzsteuerbefreiung
Seit Januar 2023 wurde der Umsatzsteuersatz für den Erwerb, die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp dauerhaft auf null Prozent reduziert. Dieser steuerliche Vorteil betrifft Anlagen, die auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder anderen Gebäuden installiert sind, die dem Gemeinwohl dienen.
- Einkommensteuerermäßigung
Rückwirkend seit 2022 entfällt die Einkommensteuer auf den Ertrag aus PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nebengebäuden wie z.B. Garagen sowie aus PV-Anlagen mit einer Leistung bis 15 Kilowatt-Peak (kWp) je Wohn- und Gewerbeeinheit.
- Abschreibungen
Investitionen in PV-Anlagen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgeschrieben werden, beispielsweise wenn die PV-Anlage gewerblich oder betrieblich genutzt wird, also wenn Sie beispielsweise den erzeugten Strom verkaufen.
- Marktprämie
Bei der Direktvermarktung des erzeugten Stroms bekommen Betreiber von Photovoltaikanlagen neben den Vermarktungserlösen eine staatliche Marktprämie. Diese gleicht die Differenz zwischen dem aktuellen Marktpreis und der festgelegten Einspeisevergütung aus.
Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen in Deutschland hat sich seit 2022 verändert. Investitionen in kleinere PV-Anlagen bis 30 kWp, die hauptsächlich privat genutzt werden und weniger als 50 Prozent des erzeugten Stroms einspeisen, können seitdem nicht mehr abgeschrieben werden. Für größere oder gewerblich genutzte Anlagen bleibt die Abschreibungsmöglichkeit hingegen bestehen. Seit 2024 sind die meisten PV-Anlagen von der Umsatzsteuer befreit, was die Steuererklärung für Anlagenbetreiber deutlich vereinfacht.
Passende Artikel dazu:
Antworten auf häufige Fragen zur Solardachziegel Förderung
Gibt es eine spezielle Solardachziegel-Förderung für Wohnungseigentümer:innen?
Derzeit gibt es kein spezifisches Förderprogramm, das ausschließlich auf Solardachziegel für Wohnungseigentümer:innen ausgerichtet ist. Allerdings können Wohnungseigentümer:innen, ähnlich wie Hausbesitzer:innen, im Rahmen einer Dachsanierung Solardachziegel als Teil der Gebäudehülle durch das BAFA fördern lassen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass bei Wohnungseigentümergemeinschaften die gesamte Gemeinschaft die Fördermittel beantragen muss. Das Antragsverfahren und die Förderkriterien verlaufen abgesehen davon ähnlich wie die für Hausbesitzer:innen.
Wie lange dauert die Auszahlung der BAFA-Förderung?
Vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Daten und Dokumente korrekt eingereicht wurden und die Bearbeitung ohne Rückfragen erfolgen kann, können folgende Bearbeitungszeiten für BAFA-Zuschuss-Anträge erwartet werden:
Förderprogramm EBW für Energieberatung mit ISFP:
- Circa 16 Wochen zwischen Antragstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheids
- Circa 17 Wochen vom Einreichen des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung
Förderprogramm BEG EM für einzelne Sanierungsmaßnahmen:
- Circa 1 Woche von der Antragstellung bis zum Zuwendungsbescheid
- Circa 2 bis 4 Wochen vom Verwendungsnachweis bis zum Auszahlungsbescheid
Was passiert mit meinem Antrag, wenn die Fördermittel ausgehen?
Wenn die Fördermittel für ein bestimmtes Programm erschöpft sind, kann das unterschiedliche Auswirkungen auf einen bereits gestellten Antrag haben:
- Antragsablehnung
Wenn keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, kann der Antrag abgelehnt werden. In diesem Fall werden Antragsteller:innen darüber informiert, dass eine Förderung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist.
- Warteliste
In einigen Fällen werden Anträge, die nicht sofort bedient werden können, auf eine Warteliste gesetzt. Sollten zusätzliche Mittel freigegeben werden oder Mittel durch stornierte Projekte frei werden, könnten Anträge von der Warteliste nachträglich bewilligt werden.
- Neue Budgets in folgenden Haushaltsjahren
Bei manchen Programmen kann es sein, dass die Fördermittel jährlich neu bereitgestellt werden. Antragsteller:innen können dann angehalten werden, ihren Antrag im nächsten Haushaltsjahr erneut zu stellen.
- Umleitung zu anderen Förderprogrammen
Manchmal können Antragsteller:innen auf andere verfügbare Förderprogramme hingewiesen werden, die ähnliche Ziele verfolgen und noch über Budget verfügen.
Es ist ratsam, direkt mit der Förderinstitution in Kontakt zu treten, um den aktuellen Stand zu Fördermitteln zu klären.