EEG-Umlage: Alles, was Solarstrom-Interessierte darüber wissen sollten

Erneuerbare Energien sollen sich mit dem Wegfall der EEG-Umlage und dem erneuerten EEG richtig lohnen – allen voran Solarstrom.

Erneuerbare Energien sollen sich mit dem Wegfall der EEG-Umlage und dem erneuerten EEG richtig lohnen – allen voran Solarstrom. (Bild: Gerhardt12 via Pixabay)

Die EEG-Umlage wurde 2022 nach über 20 Jahren abgeschafft. Damit ändert sich einiges für Stromkund:innen, insbesondere aber für Nutzer:innen von Photovoltaik: Solarstrom wird mit den Änderungen des EEG noch attraktiver.

Was ist das EEG und was regelt die EEG-Umlage?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, wurde ins Leben gerufen, um den Ausbau erneuerbarer Energien durch Solar-, Biomasse-, Wind- und Wasserkraft voranzutreiben. Dazu gehören die umfassende Förderung derartiger Stromerzeugung und unter anderem die Garantie, dass selbst produzierter Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) abgenommen und diese Einspeisung ins Stromnetz vergütet wird.

Was waren Sinn und Zweck der EEG-Umlage?

Hierzu diente auch die EEG-Umlage. Sie wurde 2000 eingeführt, um die Förderung erneuerbarer Energien zu finanzieren, darunter auch die Einspeisevergütung. Die Kosten wurden über die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher:innen im Land umgelegt.

So hat sich die EEG-Umlage von 2003 bis 2022 verändert

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Im Jahr 2022 bezahlten Privathaushalte in Deutschland 3,72 Cent pro Kilowattstunde Strom für die EEG-Umlage.

Die Höhe der EEG-Umlage wurde jährlich neu berechnet, basierend auf Faktoren wie der Differenz zwischen Stromeinkaufspreis und Zahlungen für die Einspeisevergütung, dem aktuellen Strompreis an der Strombörse und dem aktuellen EEG-Kontostand.

Wie war die EEG-Umlage für Photovoltaik-Nutzer:innen geregelt?

Auch Photovoltaik-Nutzer:innen waren von der EEG-Umlage betroffen, mit äußerst wenigen Ausnahmen. Die EEG-Umlage musste nicht nur auf den Strom entrichtet werden, der zusätzlich zur Energie aus der eigenen Anlage verbraucht wurde. Auch auf den selbst erzeugten Strom fiel die EEG-Umlage an. 

Diese Regelung erschien nicht gerade fair – wieso sollte man für selbst erzeugten, sauberen Strom Geld zahlen müssen – und widersprach damit dem grundlegenden Nachhaltigkeitsgedanken des EEG. Die Bevölkerung sollte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ja schließlich dazu animiert werden, in Solarstrom zu investieren.

Schon 2021 wurde die EEG-Umlage für private PV-Anlagen deutlich reduziert: Sie fiel nur noch an, wenn die PV-Anlage mindestens 30 kW Leistung aufbrachte oder der Jahresverbrauch bei mindestens 30 MWh lag. Für reguläre Haushalte bedeutete das quasi bereits einen Wegfall der EEG-Umlage.

2022: Wegfall der EEG-Umlage zur Entlastung der Kund:innen

Dieser Wegfall wurde schließlich vollendet, denn zum 1. Juli 2022 trat eine Reform des EEG in Kraft, die auch das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage“ beinhaltet, wie die Bundesregierung es selbst ausdrückt.

Mit anderen Worten: Die EEG-Umlage entfiel, und das nicht erst ab Januar 2023 wie ursprünglich geplant, sondern schon ein halbes Jahr früher. Seither soll die Förderung von erneuerbaren Energien nun nicht mehr über einen Extraposten in der Stromrechnung der Kund:innen, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden.

Wann tritt die EEG-Reform in Kraft?

Im Gesetz ist der Wegfall noch nicht festgelegt. Stattdessen wird die EEG-Umlage vorläufig auf null reduziert. Rückwirkend wird die EEG-Umlage übrigens nicht erstattet. 

Mit sofortiger Wirkung galt ab Juli 2022 zudem die EEG-Reform, die klar ausdrückt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Auch stieg zum 30. Juli die Vergütung für alle neuen Photovoltaik-Dachanlagen – alle PV-Anlagen also, die ab diesem Datum in Betrieb genommen wurden.

Offiziell wegfallen soll die EEG-Umlage im Januar 2023. Dann tritt auch der Großteil der neuen EEG-Regelungen in Kraft, bei manchen steht noch die Freigabe durch die EU-Kommission aus. Dies ist eine lange Reihe an Neuerungen, denn es handelt sich um die größte Reform des EEG seit seiner Einführung. Hier ein paar Beispiele, was sich ab 1.1.2023 ändert:

  1. 1

    Ambitionierte Ziele:

    Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien bestehen. Schon fünf Jahre später soll die Stromversorgung dann „nahezu treibhausgas-neutral“ vonstattengehen. 

  2. 2

    Wegfall der EEG-Umlage:

    2023 entfallen die Paragraphen des EEG, die bisher die Zahlung der EEG-Umlage und die wenigen Sonderregelungen diesbezüglich festlegten. Die EEG-Umlage ist damit ganz offiziell Geschichte.

  3. 3

    Neues Energie-Umlagen-Gesetz:

    Stattdessen regeln das EnUG, die neue Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber sowie die restlichen Umlagen-Gelder das Gesetz. 

  4. 4

    Eigennutzung:

    In geförderten Anlagen erzeugter Strom darf auch nur zur Eigenversorgung genutzt werden.

  5. 5

    Ausgeförderte Anlagen:

    Die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen wird simpler geregelt und zudem bis Ende 2027 gezahlt.

  6. 6

    Mieter:innenstrom:

    Die bisherige Grenze von 100 kW für Mieter:innenstromanlagen ist aufgehoben. Strom aus PV-Anlagen gelangt damit leichter in Mietobjekte.

EEG-Umlage für Solarstrom: Das ändert sich für PV-Anlagen

Das Ziel des EEG bleibt weiterhin der Ausbau erneuerbarer Energien. Zukünftig soll dabei insbesondere die Förderung von Photovoltaik in den Vordergrund rücken, wovon Privathaushalte profitieren können. Die Änderungen sind sowohl für PV-Nutzer:innen interessant, die ihren Strom überwiegend selbst nutzen, als auch für diejenigen, die ihn voll einspeisen wollen. 

Denn in der Photovoltaik liegt das größte Potential, was offenbar auch die Regierung erkennt. Wind- und Wasserenergie spielen schließlich vor allem für industrielle Erzeuger:innen eine Rolle – Privatpersonen setzen auf Solarenergie. Viele Änderungen im neuen EEG betreffen demnach Photovoltaik-Anlagen.

Wie wird die Einspeisevergütung für Solarstrom nun berechnet?

Diese neuen, höheren Vergütungssätze gelten bereits. Es wird dabei unterschieden zwischen:

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    Eigenversorgungsanlagen:

    Diese Anlagen bekommen mit der Neuerung höhere Vergütungssätze. Anlagen bis 10 kWh erhalten 8,2 Cent pro kWh, bei größeren beträgt der Anlagenteil ab 10 kWh 7,1 Cent pro kWh.

    Um das zu verdeutlichen, rechnet die Verbraucherzentrale ein Beispiel vor: Eine Eigenversorgungsanlage mit 15 kWh Spitzenleistung (kWp) erhält für die ersten 10 kWp 8,2 und für die restlichen 5 kWp 7,1 Cent pro kWh. Unter dem Strich gibt es also eine durchschnittliche Vergütung von 7,8 Cent pro kWh.

  2. 2

    Volleinspeiseanlagen:

    Anlagen mit Volleinspeisung bekommen eine noch höhere Vergütung als solche, die lediglich ihren Überschuss einspeisen. Volleinspeiseanlagen müssen jedoch dem Netzbetreiber gemeldet werden, und zwar vor der Inbetriebnahme und dann jeweils vor dem 1. Dezember für das kommende Jahr. Ist das geschehen, erhalten Anlagen bis 10 kWp 13 Cent pro kWh, während bei größeren der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent beträgt.

    Auch hierfür hat die Verbraucherzentrale ein Rechenbeispiel aufgestellt: So würde eine 15-kWp-Anlage bei Volleinspeisung für die ersten 10 kWp 13 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent pro kWh erhalten. Durchschnittsvergütung in diesem Fall: 12,3 Cent pro kWh.

Die Volleinspeisung hat sich noch nie so gelohnt wie mit dem neuen EEG.
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Die Volleinspeisung hat sich noch nie so gelohnt wie mit dem neuen EEG. (Bild: Markus Spiske via Unsplash)

Dir könnte auch die Zahl 13,4 Cent über den Weg laufen. Diese nennt auch die Bundesregierung als maximale Vergütung für Strom aus Solaranlagen – 8,4 Cent bei Anlagen bis 10 kWp. Allerdings gibt es diese Einspeisevergütung nur, wenn man seinen Strom an einen Direktvermarkter verkauft, was sich für Privathaushalte in aller Regel nicht lohnt. 

Die Vergütung wird künftig nicht verringert, wenn sich der Anlagenbau verzögert. Noch dazu wird Photovoltaik auch dann gefördert, wenn die Anlage im Garten installiert wird. Hierbei birgt das neue EEG einige Voraussetzungen: Beispielsweise darf das Hausdach in diesem Fall nicht für eine PV-Anlage geeignet sein. Aufgrund der noch etwas schwammigen Definitionen dieser Sonderregelung rät die Verbraucherzentrale vorerst von dem Bau einer solchen Garten-Anlage ab.

Welche Nachhaltigkeitsziele werden mit dem EEG definiert?

Dennoch zeigt sich in der verstärkten Förderung das Bestreben der Regierung, dass mehr PV-Anlagen denn je in deutschen Haushalten zum Einsatz kommen. Vor allem für Solaranlagen mit wenig oder keinem Eigenverbrauch hat sich Photovoltaik bisher kaum gelohnt – mit der höheren Vergütung wird eine PV-Anlage hingegen interessanter denn je. 

Denn die Nachhaltigkeitsziele des EEG sind ganz schön stramm und setzen dabei vor allem auf Solarenergie. So soll noch 2022 PV-Anlagenleistung im Wert von 7 Gigawatt (GW) ans Netz gehen. 2023 sollen es 9 GW sein, und ab 2026 sollen alle neu installierten Anlagen dann 22 GW jährlich liefern. Bis 2030 soll die Leistung der installierten PV-Anlagen satte 215 GW betragen und damit 30 Prozent der Stromleistung ausmachen.

Durch die EEG-Reform wird die Anschaffung einer PV-Anlage besonders lukrativ.
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Durch die EEG-Reform wird die Anschaffung einer PV-Anlage besonders lukrativ. (Bild: Jimmy Nilsson Mash via Unsplash)

Die Hälfte dieser neuen PV-Anlagen soll auf Deutschlands Hausdächern gebaut werden, die andere Hälfte auf freien Flächen. Künftig ist es also auch erlaubt, zwei PV-Anlagen auf dem eigenen Dach anzumelden und damit eine für den Eigenverbrauch und eine für die Volleinspeisung zu besitzen. 

Und auch Besitzer:innen bestehender Anlagen sollen es leichter haben: Mit dem Wegfall der EEG-Umlage wird auch auf den Erzeugungszähler bei einigen bereits installierten Anlagen verzichtet. Dieser kann voraussichtlich ausgebaut werden. Nicht zuletzt wird die Abrechnung beim Stromverkauf ohne die EEG-Umlage um einiges einfacher.

Welche Anreize für neue PV-Anlagen gibt es sonst noch?

Auch soll es PV-Interessierten erleichtert werden, eine Anfrage für eine PV-Anlage zu stellen. Ab 2025 müssen die Netzbetreiber per EEG hierfür ein Portal zur Verfügung stellen und auf die Anfragen innerhalb einer festgelegten Frist antworten. 

Wer dennoch zögert, sich eine Solaranlage anzuschaffen, bekommt mit dem neuen EEG weitere finanzielle Anreize jenseits der Abschaffung der EEG-Umlage. So wurde die 70-Prozent-Regel abgeschafft: Gab es bislang noch die Einschränkung, dass nur maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden durfte, gilt diese nun für bestehende Anlagen bis 7 kWp nicht mehr. Das bedeutet mehr Einspeisepotential und damit auch mehr Geld für dich als PV-Besitzer:in.

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Eigennutzung oder doch lieber den Strom in bares Geld verwandeln? Du hast weiterhin die Wahl (Bild: Riccardo Annandale via Unsplash)

EEG-Förderung: Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Ob und wie viel du ins Stromnetz einspeist, bleibt weiterhin dir überlassen und kann von Jahr zu Jahr neu entschieden werden. Die oben genannten Einspeisetarife bleiben für Neuanlagen bis 1. Februar 2024 konstant. Die bisher übliche monatliche Degression, also die stetige Absenkung der Vergütung, wird vorerst ausgesetzt. Danach wird die Einspeisevergütung nur noch halbjährlich um ein Prozent reduziert.

Wie bisher gilt übrigens: Die EEG-Förderung gilt 20 Jahre ab der ersten Inbetriebnahme – so lange gibt es die Einspeisevergütung. Mit der neuen Vergütung hat man die Anschaffungskosten plus Rendite aber locker wieder reingeholt – und danach lohnt womöglich die Investition in einen Solarstromspeicher, um die Eigennutzung hochzuschrauben. 

In jedem Fall war eine PV-Anlage noch nie so lohnend wie jetzt, da nicht nur die EEG-Umlage Geschichte ist, sondern Solarstrom so sehr gefördert wird wie nie zuvor.

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