EEG, EEG-Umlage und Einspeisevergütung 2025

Dach mit Solardachziegel

Trendsetter im Sinne des EEG: Eigentümer:innen mit einer Solaranlage auf dem Dach – hier mit Solardachziegeln – freuen sich vor allem über ihre Selbstversorgung (Foto: WE SUM GmbH).

Das EEG bleibt ein wichtiges Instrument für den Ausbau erneuerbarer Energien, auch wenn die Finanzierung nicht mehr über die EEG-Umlage erfolgt. Eine Investition in eine Solaranlage bleibt auch 2025 lohnenswert.

EEG und EEG-Umlage 2025: Das Wichtigste kurz gefasst

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Schafft den rechtlichen Rahmen zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland.
  • EEG-Umlage: Sie diente ursprünglich zur Finanzierung der Einspeisevergütungen, wurde aber inzwischen abgeschafft. Die Finanzierung der erneuerbaren Energien erfolgt über den Bundeshaushalt. Das entlastet Verbraucher weiter.
  • Einspeisevergütung: Wird durch das EEG garantiert, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Neue Anlagenbetreiber erhalten sie weiterhin, jedoch zu sinkenden Sätzen. 
  • Selbstverbrauch: Es wird immer attraktiver, den selbst erzeugten Strom (z. B. aus Photovoltaikanlagen) direkt zu nutzen, statt einzuspeisen, da Einspeisevergütungen niedriger sind als die Stromkosten.
  • EEG-Reform 2023: Mit dieser Reform wurden Ausbauziele für erneuerbare Energien definiert. 
  • EEG 2025: Die Ergänzungen des EEG in 2024 sollen die erneuerbare Energien auch in 2025 weiter vorantreiben.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2000 in Deutschland eingeführt. Sein Ziel war und ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Windkraft, Biomasse und Wasserkraft zu fördern, um den Anteil sauberer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Damit sollte der Ausstoß von CO₂-Emissionen verringert und der Klimawandel bekämpft werden. Das EEG legt Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energien fest.

Größere EEG-Reform in 2023

2023 wurde das EEG reformiert, um ambitionierte Ziele und eine Reihe neuer Regelungen ergänzt, um die erneuerbaren Energien massiv voranzutreiben.

  • Ambitionierte Ziele: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen. Schon fünf Jahre später soll die Stromversorgung dann nahezu treibhausgasneutral funktionieren. 
  • Wegfall der EEG-Umlage: Bereits ab Juli 2022 entfiel die Zahlung der EEG-Umlage. Sie ist seitdem offiziell Geschichte.
  • Neues Energie-Umlagen-Gesetz: Das EnUG regelt die Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber. 
  • Eigennutzung: In geförderten Anlagen erzeugter Strom darf auch nur zur Eigenversorgung genutzt werden.
  • Ausgeförderte Anlagen: Die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen wird simpler geregelt und zudem bis Ende 2027 gezahlt. 
  • Mieter:innenstrom: Die bisherige Grenze von 100 kW für Mieter:innenstromanlagen ist aufgehoben. Strom aus PV-Anlagen gelangt damit leichter in Mietobjekte.

Ergänzungen des EEG 2024

Im Mai 2024 wurde das EEG zuletzt durch das "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" aktualisiert (Clearingstelle EEG KWKG). Die Novelle zielt darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland noch weiter zu beschleunigen

  • Förderung für besondere Solaranlagen: Einführung neuer Regelungen für sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV.
  • Erleichterungen beim Photovoltaik-Zubau auf Dächern: Vereinfachte Verfahren und erhöhte Anreize für Dachanlagen.
  • Vereinfachung des Mieterstroms: Maßnahmen zur Förderung und Vereinfachung von Mieterstromprojekten.
  • Erleichterung der Nutzung von Steckersolargeräten: Vereinfachte Regelungen für den Einsatz kleiner Solaranlagen – auch Balkonkraftwerke genannt – die direkt in die Steckdose eingesteckt werden können.
  • Beschleunigung von Netzanschlüssen: Maßnahmen zur schnelleren Realisierung von Netzanschlüssen für erneuerbare Energieanlagen.

Die EEG-Umlage – abgeschafft

Die EEG-Umlage wurde 2000 eingeführt, um die Förderung erneuerbarer Energien zu finanzieren, darunter auch die Einspeisevergütung. Die Kosten wurden über die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher:innen im Land umgelegt.

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Im Jahr 2022 bezahlten Privathaushalte in Deutschland 3,72 Cent pro Kilowattstunde Strom für die EEG-Umlage. (Abb.: Autarq; Quelle: Statista).

Die Höhe der EEG-Umlage wurde jährlich neu berechnet, basierend auf Faktoren wie der Differenz zwischen Stromeinkaufspreis und Zahlungen für die Einspeisevergütung, dem aktuellen Strompreis an der Strombörse und dem aktuellen EEG-Kontostand.

Wegfall der EEG-Umlage zur Entlastung der Verbraucher:innen

Am 1. Juli 2022 trat das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage“ in Kraft. Seitdem wird die Förderung von erneuerbaren Energien nun nicht mehr über einen Extraposten in der Stromrechnung der Kund:innen, sondern über den Bundeshaushalt finanziert.

Die Einspeisevergütung

Als zentraler Bestandteil des EEG garantiert sie Betreiber:innen von PV-Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien einen festen Preis für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert gezahlt, wodurch die Investition in erneuerbare Energien wirtschaftlich attraktiver gemacht wird. Mit anderen Worten: Wenn jemand eine Solaranlage auf seinem Dach installiert, erhält er eine festgelegte Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom.

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird regelmäßig angepasst. Die aktuellen Einspeisevergütungssätze werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und gelten für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden. Alle sechs Monate wird die Vergütung um 1 Prozent gesenkt, das nächste Mal am 1. Februar 2025.

Einspeisevergütung in 2025

Für Anlagen, die ab Februar 2025 in Betrieb genommen werden, gelten voraussichtlich folgende Vergütungssätze pro eingespeister Kilowattstunde (kWh), abhängig von der Anlagengröße und dem Einspeisemodell:

Teileinspeisung:

  • Anlagen bis 10 kWp: 7,96 Cent/kWh
  • Anlagen von 10 bis 40 kWp: 6,88 Cent/kWh
  • Anlagen von 40 bis 100 kWp: 5,62 Cent/kWh

Volleinspeisung:

  • Anlagen bis 10 kWp: 12,60 Cent/kWh
  • Anlagen von 10 bis 40 kWp: 10,56 Cent/kWh
  • Anlagen von 40 bis 100 kWp: 10,56 Cent/kWh

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025? Der große Ratgeber mit Zahlen und Antworten

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Ob sich eine Volleinspeisung lohnt, hängt vom Stromverbrauch, der Größe der PV-Anlage, den aktuellen Vergütungssätzen und dem eigenen Strompreis ab (Foto: Matthew Henry, Unsplash)

Weitere Anreize für eine private PV-Anlage

Neben der Einspeisevergütung werden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene finanzielle Anreize geboten.

Finanzielle Förderungen und Erleichterungen 

Energieberatung

In Deutschland wird die Energieberatung durch verschiedene staatliche Programme gefördert, um die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu verbessern. Insbesondere das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet finanzielle Unterstützung für Beratungen, die den Energieverbrauch senken und Einsparpotenziale aufzeigen. Ein wichtiger Bestandteil ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der von zertifizierten Energieberater:innen erstellt wird. Durch die Erstellung eines iSFP können Eigentümer:innen zusätzliche Förderungen für Sanierungsmaßnahmen erhalten. Diese Beratungen werden staatlich bezuschusst und helfen dabei, gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Hier wurde die Förderquote jedoch im August 2024 auf 50 % der Beratungskosten reduziert (zuvor 80 %).


BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt gezielte Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ein wichtiges Teilprogramm dieser Förderung sind die sogenannten Einzelmaßnahmen (BEG EM), die unter anderem Arbeiten an der Gebäudehülle umfassen.

  • Gefördert werden Maßnahmen wie die Dämmung von Dachflächen, Außenwänden, Geschossdecken und Bodenflächen, der Einbau oder Austausch energieeffizienter Fenster sowie die Erneuerung von Vorhangfassaden. Aufdachanlagen sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.
  • Bei einer Dachsanierung übernimmt das BAFA jedoch auch notwendige Nebenkosten, die direkt mit der Maßnahme in Verbindung stehen, etwa die neue Dachdeckung inklusive der Installation von Solardachziegeln. Voraussetzung ist das Einhalten der technischen Mindestanforderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
  • Die Förderquote liegt bei bis zu 20 % der Kosten. Die Höchstgrenze beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit mit einem vorherigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und 30.000 Euro ohne iSFP.
Durch die EEG-Reform wird die Anschaffung einer PV-Anlage besonders lukrativ.
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Wer in eine private PV-Anlage investiert, wird vielfältig unterstützt (Foto: Jimmy Nelsson Masth, Unsplash)

Förderkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen ihrer Förderprogramme zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen an, die auch für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher genutzt werden können.

Mit dem Programm 270 Erneuerbare Energien – Standard werden sowohl der Bau als auch die Erweiterung von PV-Anlagen gefördert. Dies kann in Kombination mit Technologien wie Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erfolgen. Die Kredite lassen sich mit weiteren Förderungen kombinieren, beispielsweise mit der Einspeisevergütung.

KfW-Förderung PV: Die Chance für dein Solarprojekt!


Marktprämie

Seit 2017 bietet das EEG bei der Direktvermarktung von Solarstrom eine staatliche Marktprämie an. Diese Prämie gleicht die Differenz zwischen dem aktuellen Marktpreis und der EEG-Vergütung aus. Damit wird die freie Vermarktung von Strom aus PV-Anlagen attraktiver, auch wenn die Einspeisevergütung sinkt. Betreiber:innen profitieren somit von steigenden Marktpreisen, ohne auf staatliche Absicherung verzichten zu müssen.

PV-Strom-Direktvermarktung – Der Ratgeber


Steuererleichterungen

Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen profitieren seit 2023 von umfangreichen Steuererleichterungen, die die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern. Der Kauf und die Installation von PV-Anlagen, Batteriespeichern und Solardachziegeln sind komplett von der Umsatzsteuer befreit, was die Anschaffungskosten erheblich reduziert.

Darüber hinaus entfällt bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp die Einkommensteuerpflicht auf den erzeugten Strom. Das macht kleinere Anlagen besonders attraktiv für private Betreiber:innen.

Für größere Anlagen über 30 kWp besteht weiterhin die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung. Die Investitionskosten können über die Lebensdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben werden, was die Steuerlast über einen längeren Zeitraum verteilt und die Wirtschaftlichkeit erhöht.

PV-Anlage und Steuern 2025: Was gilt bei einer Installation?

10 persönliche Motive für eine PV-Anlage
 

  1. Kosteneinsparung bei Stromkosten
  2. Unabhängigkeit von Energieversorgern
  3. Umweltschutz und Reduktion von CO₂-Emissionen
  4. Erweiterung der energetischen Dachsanierung, auch im Denkmalschutz
  5. Langfristige Rendite und Wertsteigerung der Immobilie
  6. Schutz vor steigenden Strompreisen
  7. Gutes Gefühl bei Verbrauch des selbst erzeugten Stroms
  8. E-Mobilität durch eigene Ladeinfrastruktur
  9. Technologischer Fortschritt z. B. durch smartes Energiemanagement
  10. Beitrag zur Energiewende und Vorbildfunktion im sozialen Umfeld
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Eigennutzung oder doch lieber den Strom in bares Geld verwandeln? Du hast weiterhin die Wahl (Foto: Riccardo Annandale, Unsplash)

Neben gesetzlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten sind Eigentümer:innen motiviert, Ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Das bewegt sie:

Lohnt sich Photovoltaik? – Persönliche Erfahrungen einer Bauingenieurin

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