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Historie trifft Moderne: Auch im denkmalgeschützten Gebäude ist eine energetische Sanierung möglich - hier in der Göttinger Oststadt in 2023 mit Solardachziegeln.(Foto: Melanie Kahle, Stolberg Bedachungen)
Denkmalschutz und Energieeffizienz – zwei Welten, die scheinbar unvereinbar sind. Doch innovative Lösungen wie Solardachziegel und gezielte Förderungen zeigen, wie auch historische Gebäude klimafreundlich und ressourcenschonend saniert werden können, ohne ihren Charme und ihre Geschichte zu verlieren.
Energieeffizienz Denkmalschutz: Das Wichtigste kurz gefasst
- Energieeffizienz im Denkmalschutz ist möglich. Es muss aber den Erhalt der historischen Substanz respektiert werden.
- Sonderregelungen: Baudenkmäler unterliegen nicht den vollen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und können teils befreit werden.
- Solardachziegel bieten eine ästhetische, denkmalschutzkonforme Möglichkeit zur Integration erneuerbarer Energien.
- Fördermöglichkeiten: Die KfW und weitere Institutionen bieten Zuschüsse und Erleichterungen für denkmalgerechte Sanierungen.
- Fachberatung: Ein Energieberater mit Denkmalschutz-Expertise ist essenziell für eine qualifizierte und erfolgreiche Umsetzung.
- Sanierungsmöglichkeiten: Maßnahmen wie Innendämmung, Fenstersanierung und moderne Heizungsanlagen steigern Effizienz und Wohnkomfort.
- Wirtschaftliche Vorteile: Steuererleichterungen und langfristig geringere Energiekosten machen Sanierungen lukrativ.
- Erhalt: Energetische Sanierungen sichern den Wert und die Zukunft von denkmalgeschützten Immobilien.
Rolle der Energieeffizienz im Denkmalschutz
Leben im Denkmalschutz hat Charme: Historische Gebäude strahlen eine besondere Atmosphäre aus. Sie erzählen Geschichten und zeigen sich in ästhetischen, oftmals besonderen architektonischen Stilen. Effiziente Immobilien schonen Ressourcen, indem sie so wenig Energie wie möglich verbrauchen oder diese aus regenerativen Quellen beziehen. Das schützt das Klima und nicht zuletzt das Budget der Besitzer. Denkmalschutz bedeutet, das historische Erbe zu bewahren. Es gibt daher strenge Vorgaben, welche baulichen Veränderungen erlaubt sind und wie diese auszuführen sind. Lässt sich ein denkmalgeschütztes Haus überhaupt energetisch sanieren? Und worauf ist zu achten, wenn es um Energieeffizienz im Denkmalschutz geht? Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude haben sich an einige Regeln zu halten, was Auswirkungen auf Maßnahmen für die Energieeffizienz hat.
Energieeffizienz und Denkmalschutz vereinbar
Energieeffizienz und Denkmal müssen sich nicht zwangsläufig widersprechen, im Gegenteil. So gilt auch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) im Denkmal. Die Anforderungen unterscheiden sich allerdings von denen im Neubau und es existieren zahlreiche Ausnahmen. Unter Umständen kannst du dich von den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes im Denkmalschutz sogar befreien lassen. Ein Grund dafür sind unverhältnismäßig hohe Baukosten. Grundsätzlich gilt bei allen Maßnahmen im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes: Im Denkmal müssen sämtliche Arbeiten im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. So sind etwa neue Fenster oder eine Änderung der Fassadengestaltung genehmigungspflichtig.
Photovoltaik und Denkmalschutz schließen Frieden
Besondere Regelungen hinsichtlich der Energieeffizienz im Denkmal findest du in der Energieeinsparverordnung (EnEV): Beeinträchtigen entsprechende Maßnahmen den Denkmalschutz oder bedeuten sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, können sie außer Acht gelassen werden. Es sind somit keine Maßnahmen verpflichtend. Auch ohne die Vorgaben der EnEV kannst du eine denkmalgeschützte Immobilie energetisch sanieren und dabei die Anforderungen an den Erhalt erfüllen. Wie das gelingen kann, verrät der Artikel Photovoltaik und Denkmalschutz schließen Frieden. So ist es etwa möglich, auf einem Gebäude mit Denkmalschutz eine Solardachlösung zu installieren, zum Beispiel mit Solardachziegeln. Eine Solardachpflicht, wie sie in vielen Bundesländern bereits gilt, entfällt jedoch. Wichtig: Denkmalschutz in Ländersache. Welche Auflagen für Sanierungsmaßnahmen deine Immobilie betreffen, regelt das Denkmalschutzgesetz deines Bundeslands.
Solardachziegel: Effizient, attraktiv, technisch fortschrittlich - und einfach zu verlegen
Energieeffizienz eines Denkmals bewerten
Ob Dämmen der Gebäudehülle oder Heizen mit erneuerbaren Energien: Es gibt viele Möglichkeiten und Vorgaben, das Eigenheim energieeffizienter zu machen. Die so erzielten Verbrauchswerte dokumentiert der Energieausweis, der beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnimmobilien Pflicht ist. Doch ist im Denkmal ein Energieausweis ebenfalls obligatorisch – und wie verbessere ich die Effizienzklasse im Denkmal?
Grundsätzlich ist das nicht der Fall. Ein Energieausweis ist für Denkmäler sowie für temporär bewohnte Immobilien und solche mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern nicht notwendig.
Baudenkmäler sind allerdings oftmals nur wenig effizient. Ungedämmte Fassaden, historische Holzfenster mit Einfachverglasung und in die Jahre gekommene Heizungsanlagen können die Energiekosten in die Höhe schießen lassen. Den Status Quo bestimmen ausgewiesene Energieberater:innen Denkmal. Sie sind auch Profishinsichtlich der KfW-Effizienzhausstandards im Denkmal.
Förderungen für Energieeffizienz im Denkmalschutz
Für Baudenkmäler gelten bei der KfW vereinfachte Förderbedingungen. Um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, darf der Jahres-Primärenergiebedarf nur um rund 60 Prozent schlechter ausfallen als der eines Neubaus. Auch für Außenwände und Fenster legt die KfW besondere Mindestanforderungen fest.
Gut zu wissen: Um die Förderung zu beantragen, ist die Beauftragung eines ausgewiesenen Energieberaters Denkmal (KfW) notwendig. Alles über die Aufgaben und Vorgehensweise von Energieberater:innen liest du hier.
Zusätzlich zu den KfW-Fördertöpfen für Baudenkmäler kannst du unter Umständen zusätzliche Mittel beantragen. Einige Bundesländer, Städte und Gemeinden fördern den Umstieg auf Solarenergie. Hier findest du umfassende Informationen zu den Maßnahmen.
KfW-Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude
Es gibt verschiedene denkmalgeschützte Gebäudetypen. Neben Immobilien, die nach den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer als Baudenkmal deklariert werden, gehören dazu …
- denkmalgeschützte Ensembles, Gebäudegruppen, die gemeinsam unter Denkmalschutz stehen. Der Schutz bezieht sich auf das gesamte Ensemble, nicht nur auf einzelne Gebäude.
- Exponierte Baudenkmäler, die von der Kommune als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft werden. Hier gilt der Denkmalschutz in der Regel für das Gebäude. Unter Umständen werden auch die umliegenden Anlagen einbezogen.
Sanierungsoptionen für Denkmalschutzgebäude
Eine energetische Sanierung verbessert die Energieeffizienz. Denkmalschutz ist dahingehend kein Hindernis. Das Ziel ist es, die Immobilie mit so wenig Energieeinsatz wie möglich zu beheizen, die CO₂-Emissionen dabei niedrig zu halten und die Isolierung zu verbessern. Jede Maßnahme geht jedoch mit Veränderungen der Bausubstanz einher. Die Herausforderung bei der Optimierung der Energieeffizienz im Denkmal liegt darin, die historische Subtanz zu erhalten. Das kann mit folgenden Maßnahmen gelingen:
Innen- statt Außendämmungen – sofern die Innenräume nicht ebenfalls dem Denkmalschutz unterliegen
Austausch der Verglasung bei Beibehaltung der Fensterrahmen
Austausch der Heizung
Dämmung der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke
Gut zu wissen: Eine Innendämmung der Außenwände führt zu Flächenverlusten. Vermietest du deine denkmalgeschützte Immobilie, ist darauf zu achten, die Mietverträge entsprechend anzupassen. Dafür ist die Zustimmung der Mieter notwendig.
Dient der Dachboden als Nutzfläche ohne Beheizung, bietet sich anstelle einer Dachdämmung die Dämmung der obersten Geschossdecke an. Die Baumaßnahme erfolgt in der Regel unter dem Dielenboden. Wärmeverluste zum Keller oder – bei nicht vorhandenem Keller – zum Erdreich lassen sich durch die Dämmung des Erdgeschossfußbodens minimieren.
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Historie erhalten: Leben im Denkmal hat Charme – und kann mit effizienten Energiesparmaßnahmen gekoppelt werden.(Foto: 9685995, pixabay.com)
Eine energetische Sanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz Denkmalschutz baut im Idealfall aufeinander auf. Das bedeutet: Einzelmaßnahmen sind ein Anfang, erst umfassende Baumaßnahmen zeigen wirksame Effekte. Die können enorm sein: Bis zu rund 60 Prozent Energie lassen sich in einem energetisch sanierten Denkmal einsparen.
Sanierung des Dachs bei Denkmälern
Kann ein Gebäude unter Denkmalschutz eine Solaranlage erhalten? Die Frage stellen sich Bauherren spätestens, wenn es um die Verbesserung der Energieeffizienz geht. Die gute Nachricht: Solardach und Denkmalschutz schließen sich nicht aus. Eine Genehmigung ist obligatorisch. Liegt sie vor, sind Solardachziegel im Denkmalschutz eine clevere Lösung, die behördlichen Anforderungen an die Erhaltung der historischen Gebäudesubstanz zu erfüllen und die Energieeffizienz zu verbessern.
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Solardachziegel ersetzen herkömmliche Eindeckungen auf einem denkmalgeschützten Wohnhaus in der Göttinger Oststadt (Foto: Melanie Kahle, Stolberg Bedachungen)
Vorteile von Solardachziegeln im Denkmalschutz
Üblicherweise umfasst ein Denkmalschutz auch Dachziegel beziehungsweise das Erscheinungsbild des Daches. Eine Solardachlösung ist trotzdem möglich. Während klassische Aufdach-Photovoltaikanlagen deutlich als solche zu erkennen sind, erfüllen Solardachziegel Denkmalschutz-Auflagen in der Regel. Sie lassen sich optimal mit dem historischen Erhalt der Immobilie vereinen.
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Heizungssanierung im Denkmalschutz
Zwischen 10 und 40 Prozent Heizenergie kann durch die Umrüstung auf eine moderne Heizungsanlage eingespart werden. Der Einbau von Wärmepumpenlösungen ist nur dann sinnvoll, wenn sie mit einer Dämmung der Gebäudehülle einhergehen – zum Beispiel durch eine Innendämmung. Ansonsten geht ein guter Teil der von der Wärmepumpe aus der Umgebung gezogene Energie durch die Gebäudehülle verloren.
Lebst du in einem Wohngebiete mit Nah- oder Fernwärmeversorgung, bietet sich ein Anschluss an das Netz an. Eine Alternative sind – noch – Gasbrennwertheizungen. Sie verfügen über einen höheren Wirkungsgrad als Gasthermen ohne Brennwerttechnologie. Mit dem neuen Heizungsgesetz droht allerdings ab 2024 ein Verbot von Neuinstallationen. Vorhandene Anlagen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben.
Kosten der Energieeffizienz im Denkmalschutz
Sanierungen in denkmalgeschützten Immobilien gehören in aller Regel in die Hände von Fachleuten. Das kann die Kosten in die Höhe treiben. Im Durchschnitt ist mit Aufwendungen zwischen rund 400 und 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu rechnen.
Die Kosten musst du allerdings nicht vollständig tragen. Bewohnst du die Immobilie selbst, kannst du innerhalb von zehn Jahren weite Teile der Sanierungskosten steuerlich geltend machen: Innerhalb von sieben Jahren lassen sich jeweils bis zu 9 Prozent absetzen. In den darauf folgenden vier Jahren kannst du jeweils bis zu 7 Prozent geltend machen. Für Vermieter sieht der Fiskus Steuererleichterungen in Höhe von 100 Prozent der Erhaltungskosten vor.
Zuletzt aktualisiert: 27.01.2025