GEG 2025: Vorgaben, Übergangsfristen und Ausnahmen im Heizungsgesetz

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde 2024 beschlossen. (Foto: Xphere)

Das Heizungsgesetz oder Gebäudeenergiegesetz 2024 markierte einen Wendepunkt für den Ausbau erneuerbarer Energien und besseren Klimaschutz im Gebäudesektor. Durch die Investitionen bleiben Heizkosten langfristig bezahlbar. Wie und mit welchen Alternativen zu Gasheizungen sich das Heizungsgesetz 2025 umsetzen lässt und welche Übergangsfristen und Förderungen gelten.

GEG 2025: Das Wichtigste kurz gefasst

  • Heizungsgesetz: Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz beschlossen worden, das den Gebäudesektor stärker in den Klimaschutz integriert.
  • Novelle des GEG in 2024: Damit wurden die Übergangsfristen verlängert und angepasst.
  • Ausnahmen im Gebäudeenergiegesetz sind für Bestandsbauten und manche Neubauten vorgesehen, die auch 2025 gelten.
  • Denkmalschutz: Er ist nun mit dem Gebäudeenergiegesetz vereinbar.
  • Staatliche Förderungen können bis zu 70 Prozent der Investitionen decken.

Inhalt und Ziel des GEG

Am 1. Januar 2024 trat die geltende Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Die inzwischen beendete Ampelkoalition wollte mit dem GEG 2024 erreichen, dass der Gebäudebestand emissionsärmer und klimafreundlicher wird und durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zur Energiewende beiträgt. Das verringert auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die Heizkosten. Das „Heizungsgesetz“ oder „Gesetz für erneuerbares Heizen“ beinhaltet etliche Vorschriften, die teils bereits jetzt gelten, teils erst in den kommenden Jahren wirksam werden.

Mit dem GEG sollen mindestens 65 Prozent der Heizenergie für neu eingebaute Heizungsanlagen aus erneuerbaren Energien stammen. Bis 2045 sollen gar keine fossilen Energieträger mehr in Gebäudeheizungen zum Einsatz kommen. Damit Hauseigentümer:innen nicht über Gebühr mit den Kosten belastet werden, gelten zum Erreichen der 65-Prozent-EE-Vorgabe großzügige Übergangsfristen. Außerdem winken beim Kauf und Einbau neuer Heizungsanlagen gemäß GEG Förderungen. Langfristig sollen alle Neu- und Bestandsbauten durch optimale Dämmung zu Niedrigenergiehäusern werden. Mieter:innen müssen die Investitionen zwar durch steigende Mieten mittragen, erfahren jedoch bei den Energiekosten Entlastungen. 

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In Neubaugebieten müssen seit dem 1. Januar 2024 Heizungen installiert werden, die ihren Energiebedarf mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien decken. Energieberater:innen unterstützen dich, um die beste Lösung für dich zu finden. (Foto: Qwesy qwesy, CC BY 3.0)

Was 2025 noch möglich ist und was nicht

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 muss die 65-Prozent-EE-Vorgabe in Neubauten in Neubaugebieten, für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurde, bereits umgesetzt werden. Doch wie sieht es mit alten Heizungen, Reparaturen, einem Heizungstausch und Bestandsbauten aus? Die gute Nachricht: Bestehende Heizungsanlagen dürfen auch 2025 weiter in Betrieb bleiben. Eine Pflicht zum Heizungstausch besteht nicht.

Eigentümer:innen können sich aufgrund eines Härtefalls von der Pflicht befreien lassen, mit erneuerbaren Energien zu heizen. Förderungen machen den Tausch der Heizung jedoch zu einer attraktiven Option.

Einbau einer neuen Heizung

Steigende Öl- und Gaspreise machen den Umstieg auf neue Heizungsarten an sich schon interessant. Wenn du überlegst, deinen alten Heizkessel gegen eine emissionsarme und klimafreundliche Heizung zu tauschen, wirst du auf Dauer viel Geld sparen. Darfst du also jetzt immer noch neue Gasheizungen einbauen? Tatsächlich ermöglicht das Gebäudeenergiegesetz Ausnahmen. Laut GEG ist eine Gasheizung 2025 dann erlaubt, wenn du eine fachliche Beratung von Energieberater:innen, Schornsteinfeger:innen, Heizungsinstallateur:innen oder Elektrotechniker:innen in Anspruch nimmst, die dich über die Risiken steigender Brennstoffpreise hinweisen. Zudem erlaubt das Gebäudeenergiegesetz Gasheizungen 2025 neu einzubauen, wenn sie die Vorgaben des GEG 2024 erfüllen und anteilig mit Biomethan betrieben werden. Dasselbe gilt für Ölheizungen in Kombination mit Wärmepumpen (Hybridheizung).

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PV-Anlagen sind eine wichtige Komponente, um die 65 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen. Deshalb lohnt sich die Investition in Solardachziegel mit Technologie von Autarq, um den erforderlichen regenerativen Anteil dank Solartechnik zu erreichen. (Foto: WE SUM GmbH)

Reparatur einer kaputten Heizung

Die Reparatur alter Heizungsanlagen ist laut GEG erlaubt. Selbst bei einem unreparierbaren Defekt muss in Bestandsgebäuden nicht zwingend eine Heizung eingebaut werden, die der 65-Prozent-EE-Vorgabe entspricht. Es gelten, wie du im nächsten Abschnitt lesen kannst, mehrjährige Übergangsfristen. So darfst du übergangsweise eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Sobald die Wärmeplanung deiner Kommune jedoch steht, bist du zum Austausch gegen eine die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllende Heizung verpflichtet.

Übergangsfristen für bestehende Heizungen 2025

Im Gebäudeenergiegesetz sind Übergangsfristen vorgesehen. 

  •  

    Vor 1991 eingebaute Öl- oder Gasheizungen darfst du nach dem GEG 2025 nicht weiter betreiben.

  •  

    Auch mehr als 30 Jahre alte Heizkessel müssen gegen moderne Varianten getauscht werden. Ausnahmen:
    Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
    Heizungsanlagen mit weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt Nennleistung,
    Heizkessel in seit dem 1. Februar 2002 von den Eigentümer:innen bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern. Beim Eigentümer:innenwechsel muss der Heizkessel innerhalb von zwei Jahren gewechselt werden.

  •  

    Bis zum 31. Dezember 2044 darfst du deine vor 2024 eingebaute Heizung (solange sie nicht älter ist als 30 Jahre) mit rein fossilen Brennstoffen betreiben. Danach musst du zumindest auf biogene oder synthetische Brennstoffe umsteigen.

  •  

    Manche Gasheizungen lassen sich auf den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff umrüsten. Allerdings darfst du sie nach Ablauf der Übergangsfristen nur dann einbauen, wenn sie mit 65 Prozent klimafreundlichem Gas betrieben werden und ein verbindlicher, von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan vorliegt, der die Umstellung des kommunalen Gasnetzes auf Wasserstoff vorsieht.

  •  

    Für den Austausch von Gasetagenheizungen liegt die Übergangsfrist bei bis zu 13 Jahren. Somit bleibt ausreichend Zeit, um ein passendes Gebäude-Energiekonzept zu entwickeln und umzusetzen.

  •  

    Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten bis zum 30. Juni 2026 in Städten über 100.000 Einwohner:innen und bis zum 30. Juni 2028 in Kommunen unter 100.000 Einwohner:innen. Auf diese Weise sollen Bauherr:innen, die eine neue Heizung einbauen wollen oder müssen, ihre Entscheidung auf Basis der kommunalen Wärmeplanung (Heizungsversorgung mit Fernwärme, klimaneutrale Gasnetze) treffen können. Diese muss bis zu den genannten Daten nach bundeseinheitlichen Vorgaben verpflichtend in allen entsprechenden Kommunen entstehen. Sobald eine Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat (entweder ausgewiesenes Wärmenetzgebiet oder Wasserstoffnetzausbaugebiet), wird die 65-Prozent-EE-Vorgabe für die genannten Bauten verbindlich, selbst wenn dies vor Ablauf der Übergangsfrist geschieht.

Foto von einer Seitenansicht eines Hauses mit brennenden Lichtern
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Laut GEG müssen spätestens bis 2045 konventionelle Heizsysteme wie Gasheizungen außer Betrieb genommen werden. Der Wechsel zu erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Schritt für eine klimafreundliche Zukunft und schont auf Dauer den Geldbeutel. (Foto: stux, Pixabay)

Erlaubte Heizungsarten bei Anschaffung einer neuen Heizung

Diese Heizungsarten erfüllen die Vorgaben des Gebäude-Energie Gesetzes:

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    Biomasseheizung, wenn mit Hackschnitzeln, Pellets oder Holz betrieben

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    Gasheizung, wenn zu mindestens 65 Prozent mit nachhaltigem Biomethan oder biogenem Flüssiggas betrieben

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    Hybridheizung (Biomasseheizung, Öl- oder Gasheizung mit Wärmepumpe oder PV-Anlage, zum Beispiel mit Solardachziegeln)

  •  

    Wärmepumpe

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    Solarthermie-Anlagen

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    Anschluss ans kommunale Wärmenetz

  •  

    Stromdirektheizung, wenn das Gebäude gut gedämmt ist

Anwendung des GEG im Denkmalschutz

Ausnahmen sieht das Gebäudeenergiegesetz 2024 beim Denkmalschutz vor. Der Erhalt der historischen Bausubstanz hat Vorrang vor Energieeffizienz. Damit sich Heizungsgesetz und Denkmalschutz vereinbaren lassen, darf die gewählte Heizung das äußere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen und im Innern die Bausubstanz nicht gefährden. Eine gelungene Lösung stellen Solardachziegel dar, die äußerlich von normalen Dachabdeckungen kaum zu unterscheiden sind.

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Für denkmalgeschützte Gebäude wie das der Kongregation der Schwestern des Erlösers in Würzburg sind Solardachziegel mit Technologie von Autarq die beste Lösung. (Foto: Autarq)

Anders sieht es mit der Dämmung aus, die bei denkmalgeschützten Gebäuden ein echtes Problem darstellen kann. Bei der Energieeffizienz gelten Mindeststandards, die sich durch den Einbau neuer Fenster im historischen Look sowie einer Innendämmung realisieren lassen. Auf denkmalgeschützte Gebäude spezialisierte Berater:innen und Fachfirmen helfen dir bei der optimalen Wahl.

Wenn jeder Eingriff den Charakter des Bauwerks zu sehr beeinträchtigen würde, können Bauherr:innen eine Ausnahme beantragen. Diese muss auch 2025 von der Behörde als Einzelfall geprüft werden.

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Förderungen zur Umsetzung des GEG in 2025

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Pflichten des GEG niemanden zu nicht leistbaren Ausgaben zwingen. Damit alle von der klimafreundlichen Heizung profitieren können, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Hilfen vom Staat. Diese Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) gilt seit dem 1. Januar 2024 und stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der KTF finanziert sich aus den Einkommensquellen des Europäischen Emissionshandels und der deutschlandweiten CO₂-Bepreisung.

Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten und 21.000 Euro sind förderfähig:

FörderungHöheWer bekommt sie?
Grundförderung30 ProzentJede:r
Einkommensabhängiger BonusBis zu 30 ProzentHaushalte mit weniger als 40.000 Euro versteuerbarem Jahreshaushaltseinkommen
Klima-Geschwindigkeitsbonus20 ProzentWer seine fossile Heizung schon vor 2028 gegen eine klimafreundliche tauscht, obwohl er:sie nicht dazu verpflichtet wäre.
Effizienz-Bonus für besonders effiziente WärmepumpenFünf ProzentUnternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser (seit August 2024)
Emissionsminderungszuschlag für besonders effiziente Biomasse-Heizungenpauschal 2.500 EuroUnternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser (seit August 2024)

Neben diesen Fördergeldern stehen günstige Kredite für den Heizungstausch zur Verfügung sowie Möglichkeiten, die Kosten steuerlich abzusetzen.

Antworten auf häufige Fragen

Muss ich meine bestehende Heizung ab 2025 austauschen?

Nein, du musst deine bestehende, gut funktionierende Heizung erstmal nicht austauschen. Öl- oder Gasheizungen haben jedoch in Bestandsgebäuden eine zeitliche Obergrenze: Ab 2045 ist es vorbei mit dem Heizen von Erdgas oder Heizöl.

Was mache ich, wenn meine bestehende Heizung in einem Bestandsgebäude kaputt geht?

In diesem Fall musst du deine Heizung nicht direkt austauschen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das GEG eine zeitliche Begrenzung vorschreibt: Ab dem Jahr 2045 wird es nicht mehr zulässig sein, Heizungen zu betreiben, die Erdgas oder Heizöl verwenden. Bis dahin dürfen diese Heizungssysteme gewartet und repariert werden. Erst wenn sie einen Totalausfall erleiden, ist ein Austausch erforderlich. Für den Fall, dass die Heizung nicht mehr repariert werden kann, braucht es eine neue Heizung. Diese muss – wie bei einem Neubau ab dem 1. Januar 2024 – mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wer hilft bei der Entscheidung für die richtige und kostengünstige Heizung?

Eine vorläufige Beurteilung für die passende und günstige Heizung bietet der Heizungswegweiser vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Damit findest du mit ein paar Klicks heraus, welche Heizungsart für deine Immobilie am besten ist und welche Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Energieeffizienz Heizung im Vergleich: Welche Heizungsart kommt für dich infrage?

Erfahrene Energieexpert:innen unterstützen dich dabei, eine individuelle Lösung zu finden, Förderungen zu beantragen, Standards einzuhalten und die Kosten zu berechnen. Das BMWK hat dafür eine Energieeffizienz-Expert:innenliste zusammengestellt. Außerdem werden bis zu 50 Prozent der Beratungskosten (bei Einfamilienhäusern höchstens 650 Euro, bei größeren mehr) erstattet. Das Zusammenspiel von Energieberater:innen, Bauherr:innen und Architekt:innen sorgt im Bestfall dafür, dass du alle Vorgaben zum GEG auch bei Denkmalschutz umsetzt und die beste Lösung findest.

Energieberater-Kosten lohnen sich

Dürfen Vermieter:innen die Kosten für den Heizungstausch auf Mieter:innen umlegen?

Mieter:innen sollen durch das GEG nicht über Gebühr belastet werden: Vermieter:innen dürfen maximal 10 Prozent der Modernisierungskosten auf ihre Mieter:innen umlegen, abzüglich der staatlichen Förderung. Wenn Vermieter:innen keine Förderung erhalten, dürfen sie nur 8 Prozent als Modernisierungsumlage verlangen. Außerdem darf die monatliche Modernisierungsumlage 50 Cent pro Quadratmeter nicht übersteigen.

Frontansicht eines Mehrfamilienhauses
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Mieter:innenschutz wird beim Energiewechsel großgeschrieben. Dank Mietendeckel ist nach einem Heizungstausch die Mietsteigerung auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat begrenzt. (Foto: Pexels, Pixabay)

Warum ist es richtig, auf Fernwärmekonzepte und neue Heizungen zu setzen?

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Kommunen Fernwärmekonzepte entwickeln, effiziente Wärmeversorgungsstrukturen planen und ein kommunales Energiekonzept umsetzen müssen. Es sollen zentrale Wärmeerzeugungsanlagen entstehen, die ganze Stadtviertel oder Dörfer mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen.

Könnte das GEG 2025 wieder abgeschafft werden?

Mit Blick auf die Neuwahlen im Februar 2025 wird (Stand: Dezember 2024) von Seiten der CDU und CSU darüber diskutiert, das Heizungsgesetz nach einem möglichen Wahlerfolg zu ändern oder gar abzuschaffen. Die Wärmewende würde aber auch ohne das Gesetz eine wichtige Aufgabe bleiben: Ein Zurückdrehen des Heizungsgesetzes würde neue Verunsicherung schaffen und wäre aufgrund der steigenden CO2-Preise für Verbraucher schädlich. Die beste Energie ist die Energie, die nicht verbraucht wird. Somit muss vor allem die Sanierung und Dämmung der Gebäudehüllen vorangetrieben werden.

Dachsanierung 2025 für Einsteiger:innen – Zeitpunkt, Maßnahmen, Kosten und mehr

Zuletzt aktualisiert am 10.12.2024

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