GEG 2024: Vorgaben, Übergangsfristen und Ausnahmen im Heizungsgesetz

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 ist beschlossen. (Foto: Xphere)

Das Heizungsgesetz oder Gebäudeenergiegesetz 2024 markiert einen Wendepunkt für den Ausbau erneuerbarer Energien und besseren Klimaschutz im Gebäudesektor. Durch die Investitionen bleiben Heizkosten langfristig bezahlbar. Wie und mit welchen Alternativen zu Gasheizungen sich das Heizungsgesetz umsetzen lässt und welche Übergangsfristen und Förderungen gelten.

GEG 2024: Das Wichtigste kurz gefasst

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    Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz beschlossen worden, das den Gebäudesektor stärker in den Klimaschutz integriert.

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    Mit der Novelle des GEG in 2024 wurden die Übergangsfristen verlängert und angepasst.

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    Im Gebäudeenergiegesetz 2024 sind Ausnahmen für Bestandsbauten und manche Neubauten vorgesehen.

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    Insbesondere das Gebäudeenergiegesetz und der Denkmalschutz sind nun miteinander vereinbar.

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    Staatliche Förderungen können bis zu 70 Prozent der Investitionen decken.

Inhalt und Ziel des GEG 2024

Am 1. Januar 2024 trat die finale Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Die Regierung will mit dem GEG 2024 erreichen, dass der Gebäudebestand emissionsärmer und klimafreundlicher wird und durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zur Energiewende beiträgt. Das verringert auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die Heizkosten. Das „Heizungsgesetz“ oder „Gesetz für erneuerbares Heizen“ beinhaltet etliche Vorschriften, die teils bereits jetzt gelten, teils erst in den kommenden Jahren wirksam werden. Werfen wir einen Blick darauf.

Oft ist die Rede von der Zahl 65 für erneuerbare Energien bei Heizungen. Gemeint ist, dass gemäß GEG seit 2024 mindestens 65 Prozent der Heizenergie für neu eingebaute Heizungsanlagen aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Bis 2045 sollen gar keine fossilen Energieträger mehr in Gebäudeheizungen zum Einsatz kommen. Damit Hauseigentümer:innen nicht über Gebühr mit den Kosten belastet werden, gelten zum Erreichen der 65-Prozent-EE-Vorgabe großzügige Übergangsfristen. Außerdem winken beim Kauf und Einbau neuer Heizungsanlagen gemäß Gebäudeenergiegesetz 2024 Förderungen. Langfristig sollen alle Neu- und Bestandsbauten durch optimale Dämmung zu Niedrigenergiehäusern werden. Mieter:innen müssen die Investitionen zwar durch steigende Mieten mittragen, erfahren jedoch bei den Energiekosten erhebliche Entlastungen. 

Zu den neuen Bestimmungen gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Erklärvideos und detaillierte Infos rund um die Kampagne “80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“, die für Laien alles verständlich auf den Punkt bringen.

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Du willst 2024 bauen? In Neubaugebieten müssen ab dem 1. Januar 2024 Heizungen installiert werden, die ihren Energiebedarf mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien decken. Energieberater:innen unterstützen dich, um die beste Lösung für dich zu finden. (Foto: Qwesy qwesy, CC BY 3.0)

GEG 2024: Was ab 2024 noch möglich ist und was nicht

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 muss die 65-Prozent-EE-Vorgabe in Neubauten in Neubaugebieten, für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird, bereits heute umgesetzt werden. Doch wie sieht es mit alten Heizungen, Reparaturen, einem Heizungstausch und Bestandsbauten aus? Die gute Nachricht: Bestehende Heizungsanlagen dürfen auch 2024 weiter in Betrieb bleiben. Eine Pflicht zum Heizungstausch besteht nicht.


Eigentümer:innen können sich aufgrund eines Härtefalls von der Pflicht befreien lassen, mit erneuerbaren Energien zu heizen. Sozial verträgliche Förderungen machen den Tausch der Heizung gemäß Energiegesetz 2024 jedoch zu einer attraktiven Option.

Einbau einer neuen Heizung

Steigende Öl- und Gaspreise machen den Umstieg auf neue Heizungsarten an sich schon interessant. Wenn du überlegst, deinen alten Heizkessel gegen eine emissionsarme und klimafreundliche Heizung zu tauschen, wirst du auf Dauer viel Geld sparen. Darfst du also jetzt immer noch neue Gasheizungen einbauen? Tatsächlich ermöglicht das Gebäudeenergiegesetz 2024 Ausnahmen. Laut GEG ist eine Gasheizung 2024 dann erlaubt, wenn du eine fachliche Beratung von Energieberater:innen, Schornsteinfeger:innen, Heizungsinstallateur:innen oder Elektrotechniker:innen in Anspruch nimmst, die dich über die Risiken steigender Brennstoffpreise hinweisen. Zudem erlaubt das Gebäudeenergiegesetz Gasheizungen 2024 neu einzubauen, wenn sie die Vorgaben des GEG 2024 erfüllen und anteilig mit Biomethan betrieben werden. Dasselbe gilt für Ölheizungen in Kombination mit Wärmepumpen (Hybridheizung).

Foto von Dachdeckern die ein Dach sanieren
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PV-Anlagen sind eine wichtige Komponente, um die 65 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen. Deshalb lohnt sich die Investition in Solardachziegel mit Technologie von Autarq, um den erforderlichen regenerativen Anteil dank Solartechnik zu erreichen. (WE SUM GmbH)

Reparatur einer kaputten Heizung

Die Reparatur alter Heizungsanlagen ist im GEG 2024 erlaubt. Selbst bei einem unreparierbaren Defekt muss in Bestandsgebäuden nicht zwingend eine Heizung eingebaut werden, die der 65-Prozent-EE-Vorgabe entspricht. Es gelten, wie du im nächsten Abschnitt lesen kannst, mehrjährige Übergangsfristen. So darfst du übergangsweise eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Sobald die Wärmeplanung deiner Kommune jedoch steht, bist du zum Austausch gegen eine die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllende Heizung verpflichtet.

Übergangsfristen für bestehende Heizungen laut Gebäudeenergiegesetz 2024

Im Gebäudeenergiegesetz 2024 waren schon im Entwurf Übergangsfristen vorgesehen. Diese betreffen unter anderem einige bestehende Heizungen – aber nicht alle.

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    Vor 1991 eingebaute Öl- oder Gasheizungen darfst du nach dem GEG 2024 nicht weiter betreiben.

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    Auch mehr als 30 Jahre alte Heizkessel müssen gegen moderne Varianten getauscht werden. Ausnahmen:
    Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
    Heizungsanlagen mit weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt Nennleistung,
    Heizkessel in seit dem 1. Februar 2002 von den Eigentümer:innen bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern. Beim Eigentümer:innenwechsel muss der Heizkessel innerhalb zweier Jahre gewechselt werden.

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    Bis zum 31. Dezember 2044 darfst du deine vor 2024 eingebaute Heizung (solange sie nicht älter ist als 30 Jahre) mit rein fossilen Brennstoffen betreiben. Danach musst du zumindest auf biogene oder synthetische Brennstoffe umsteigen.

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    Manche Gasheizungen lassen sich auf den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff umrüsten („H₂2-ready“-Gasheizungen). Allerdings darfst du sie nach Ablauf der Übergangsfristen nur dann einbauen, wenn sie mit 65 Prozent klimafreundlichem Gas betrieben werden und ein verbindlicher, von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan vorliegt, der die Umstellung des kommunalen Gasnetzes auf Wasserstoff vorsieht.

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    Für den Austausch von Gasetagenheizungen liegt die Übergangsfrist bei bis zu 13 Jahren. Somit bleibt ausreichend Zeit, um ein passendes Gebäude-Energiekonzept zu entwickeln und umzusetzen.

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    Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten bis zum 30. Juni 2026 in Städten über 100.000 Einwohner:innen und bis zum 30. Juni 2028 in Kommunen unter 100.000 Einwohner:innen. Auf diese Weise sollen Bauherr:innen, die eine neue Heizung einbauen wollen oder müssen, ihre Entscheidung auf Basis der kommunalen Wärmeplanung (Heizungsversorgung mit Fernwärme, klimaneutrale Gasnetze) treffen können. Diese muss bis zu den genannten Daten nach bundeseinheitlichen Vorgaben verpflichtend in allen entsprechenden Kommunen entstehen. Doch Achtung: Sobald eine Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat (entweder ausgewiesenes Wärmenetzgebiet oder Wasserstoffnetzausbaugebiet), wird die 65-Prozent-EE-Vorgabe für die genannten Bauten verbindlich, selbst wenn dies vor Ablauf der Übergangsfrist geschieht.

Foto von einer Seitenansicht eines Hauses mit brennenden Lichtern
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Laut GEG 2024 müssen spätestens bis 2045 konventionelle Heizsysteme wie Gasheizungen außer Betrieb genommen werden. Der Wechsel zu erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Schritt für eine klimafreundliche Zukunft und schont auf Dauer den Geldbeutel. (Foto: stux via Pixabay)

Erlaubte Heizungsarten bei Anschaffung einer neuen Heizung

Diese Heizungsarten erfüllen die Vorgaben des Gebäude-Energie Gesetzes:

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    Biomasseheizung, wenn mit Hackschnitzeln, Pellets oder Holz betrieben

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    Gasheizung, wenn zu mindestens 65 Prozent mit nachhaltigem Biomethan oder biogenem Flüssiggas betrieben

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    Hybridheizung (Biomasseheizung, Öl- oder Gasheizung mit Wärmepumpe oder PV-Anlage, zum Beispiel mit Solardachziegeln)

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    Wärmepumpe

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    Anschluss ans kommunale Wärmenetz

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    Stromdirektheizung, wenn das Gebäude gut gedämmt ist

Anwendung des GEG 2024 im Denkmalschutz

Ausnahmen sieht das Gebäudeenergiegesetz 2024 beim Denkmalschutz vor. Der Erhalt der historischen Bausubstanz hat Vorrang vor Energieeffizienz. Damit sich Heizungsgesetz und Denkmalschutz vereinbaren lassen, darf die gewählte Heizung das äußere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen und im Innern die Bausubstanz nicht gefährden. Eine gelungene Lösung stellen Solardachziegel dar, die äußerlich von normalen Dachabdeckungen kaum zu unterscheiden sind. Es gibt sie in verschiedenen Formen, sodass sich das Dach regionaltypisch sogar mit Biberschwanzpfannen decken lässt. Diese PV-Lösung erfüllt die Vorgaben von Gebäudeenergiegesetz und Denkmalschutz.

Foto der Erlöser Kirche mit den Stylist PV
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Für denkmalgeschützte Gebäude wie das der Kongregation der Schwestern des Erlösers in Würzburg sind Solardachziegel mit Technologie von Autarq die beste Lösung. (Foto: Autarq)

Anders sieht es mit der Dämmung aus, die bei denkmalgeschützten Gebäuden ein echtes Problem darstellen kann. Bei der Energieeffizienz gelten Mindeststandards, die sich durch den Einbau neuer Fenster im historischen Look sowie einer Innendämmung realisieren lassen. Auf denkmalgeschützte Gebäude spezialisierte Berater:innen und Fachfirmen helfen dir bei der optimalen Wahl.

Wenn jeder Eingriff den Charakter des Bauwerks zu sehr beeinträchtigen würde, können Bauherr:innen eine Ausnahme beantragen. Diese muss von der Behörde als Einzelfall geprüft werden.

Förderung und Unterstützung zur Umsetzung des GEG 2024

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Pflichten des GEG niemanden zu nicht leistbaren Ausgaben zwingen. Damit alle von der klimafreundlichen Heizung profitieren können, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Hilfen vom Staat. Diese gelten seit dem 1. Januar 2024 und stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der KTF finanziert sich aus den Einkommensquellen des Europäischen Emissionshandels und der deutschlandweiten CO₂-Bepreisung.

Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten und 21.000 Euro sind förderfähig:

FörderungHöheWer bekommt sie?
Grundförderung30 ProzentJede:r
Einkommensabhängiger BonusBis zu 30 ProzentHaushalte mit weniger als 40.000 Euro versteuerbarem Jahreshaushaltseinkommen
Klima-Geschwindigkeitsbonus20 ProzentWer seine fossile Heizung schon vor 2028 gegen eine klimafreundliche tauscht, obwohl er:sie nicht dazu verpflichtet wäre.

Neben diesen Fördergeldern stehen günstige Kredite für den Heizungstausch zur Verfügung sowie Möglichkeiten, die Kosten steuerlich abzusetzen.

Antworten auf häufige Fragen

Muss ich meine bestehende Heizung ab 2024 austauschen?

Nein, du brauchst deine bestehende, gut funktionierende Heizung erstmal nicht austauschen. Öl- oder Gasheizungen haben jedoch in Bestandsgebäuden eine zeitliche Obergrenze: Ab 2045 ist es vorbei mit dem Heizen von Erdgas oder Heizöl.

Was mache ich, wenn meine bestehende Heizung in einem Bestandsgebäude kaputt geht?

In diesem Fall brauchst du deine Heizung nicht direkt austauschen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Energiegesetz 2024 eine zeitliche Begrenzung vorschreibt: Ab dem Jahr 2045 wird es nicht mehr zulässig sein, Heizungen zu betreiben, die Erdgas oder Heizöl verwenden. Bis dahin dürfen diese Heizungssysteme gewartet und repariert werden. Erst wenn sie einen Totalausfall erleiden, ist ein Austausch erforderlich. Für den Fall, dass die Heizung nicht mehr repariert werden kann, braucht es eine neue Heizung. Diese muss – wie bei einem Neubau ab dem 1. Januar 2024 – mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wer hilft bei der Entscheidung für die richtige und kostengünstige Heizung?

Eine vorläufige Beurteilung für die passende und günstige Heizung bietet der Heizungswegweiser vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Damit findest du mit ein paar Klicks heraus, welche Heizungsart für deine Immobilie am besten ist und welche Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Erfahrene Energieexpert:innen unterstützen dich dabei, eine individuelle Lösung zu finden, Förderungen zu beantragen, Standards einzuhalten und die Kosten zu berechnen. Das BMWK hat dafür eine Energieeffizienz-Expert:innenliste zusammengestellt., Außerdem übernimmt es bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 1.300 Euro, bei größeren mehr). Das Zusammenspiel von Energieberater:innen, Bauherr:innen und Architekt:innen sorgt im Bestfall dafür, dass du alle Vorgaben zum GEG auch bei Denkmalschutz umsetzt und die beste Lösung findest.

Dürfen Vermieter:innen die Kosten für den Heizungstausch auf Mieter:innen umlegen?

Mieter:innen sollen durch das GEG 2024 nicht über Gebühr belastet werden: Vermieter:innen dürfen maximal 10 Prozent der Modernisierungskosten auf ihre Mieter:innen umlegen, abzüglich der staatlichen Förderung. Wenn Vermieter:innen keine Förderung erhalten, dürfen sie nur 8 Prozent als Modernisierungsumlage verlangen. Außerdem darf die monatliche Modernisierungsumlage 50 Cent pro Quadratmeter nicht übersteigen.

Frontansicht eines Mehrfamilienhauses
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Mieter:innenschutz wird beim Energiewechsel großgeschrieben. Dank Mietendeckel ist nach einem Heizungstausch die Mietsteigerung auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat begrenzt. (Foto: Pexels via Pixabay)

Warum ist es richtig, auf Fernwärmekonzepte und neue Heizungen zu setzen?

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024) sieht vor, dass Kommunen seit Januar Fernwärmekonzepte entwickeln beziehungsweise effiziente Wärmeversorgungsstrukturen planen und ein kommunales Energiekonzept umsetzen müssen. Es sollen zentrale Wärmeerzeugungsanlagen entstehen, die ganze Stadtviertel oder Dörfer mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen.

Energiewechsel.de hält viele wichtige Infos zum Thema sowie kurze Erklärvideos mit den wichtigsten Fragen zum Gebäudeenergiegesetz 2024 bereit.

Zuletzt aktualisiert am 22.04.2024

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