
Über das Portal der Bundesnetzagentur kannst du deine PV-Anlage in wenigen Schritten online im Marktstammdatenregister eintragen (Foto: Jenny Ueberberg via Unsplash)
Balkonkraftwerk, Solardachziegel oder Aufdachanlage – immer mehr Menschen erzeugen ihren eigenen Solarstrom. Damit der Überblick nicht verloren geht, gibt es das Marktstammdatenregister (MaStR). Hier müssen alle in Deutschland installierten PV-Anlagen und Batteriespeicher, registriert werden.
Marktstammdatenregister: Das Wichtigste kurz gefasst
- Definition: Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland, darunter Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Windkraft.
- Pflicht: Die Registrierung ist für alle Betreiber:innen verpflichtend und erfolgt online über die Bundesnetzagentur.
- Zweck: Das MaStR sorgt für Transparenz und eine bessere Planung der Stromnetze.
- Eintrag: Jede Anlage – von Solardachziegeln bis Balkonkraftwerken – muss einzeln registriert werden.
- Daten: Betreiber:innen müssen technische Stammdaten wie Standort, Anlagetyp und Netzanschluss angeben.
- Fristen: Anlagen müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme gemeldet werden, um Sanktionen zu vermeiden.
- Konsequenzen: Versäumnisse können zu Kürzungen von Fördergeldern oder Bußgeldern führen.
- Kosten: Die Registrierung ist kostenfrei, lediglich externe Dienstleister könnten Gebühren verlangen.
- 2025 gibt es keine spezifischen Änderung, jedoch Neuerungen bzgl. Energieversorgung und -erfassung: Einführung von Smart Metern sowie Erleichterungen bei Balkonkraftwerken.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (kurz: MaStR) ist ein behördliches Register von in Deutschland installierten Anlagen zur Energieerzeugung. Dazu gehören u. a. Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke (BHKW), KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung), Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Die Registrierung ist Pflicht. Eingeführt wurde das MaStR in 2019, die Registrierung ist ausschließlich online über die Bundesnetzagentur möglich. Marktstammdatenregister-Formulare in Papierform gibt es nicht.

Nicht nur klassische PV-Aufdachanlagen, auch integrierte Systeme aus Solardachziegeln fallen unter die Meldepflicht im MaStR. (Bild: Autarq)
Warum gibt es das Marktstammdatenregister und die Meldepflicht?
Die Meldepflicht für eine PV-Anlage ist nicht neu. Bereits vor Einführung des Marktstammdatenregisters gab es eine Meldepflicht für Energieerzeugungsanlagen, auch für private Energieerzeuger:innen. Allerdings existierten bis 2019 verschiedene Register, z.B. das Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur. Mit der Einführung des Marktstammdatenregisters wurden diese Register bei der Bundesnetzagentur eingestellt und die Meldepflicht im MaStR vereinheitlicht.
Die Daten aus den Altregistern wurden dabei nicht in das MaStR übertragen. Wer vor 2019 eine Anlage in Betrieb genommen hat, musste daher seine zuvor bereits registrierte Altanlage erneut im MaStR anmelden. Die MaStR-Registrierung von Bestandsanlagen hatte bis Ende Januar 2021 zu erfolgen.
Vereinheitlichte Meldepflicht im Marktstammdatenregister: Vorteil für Anlagenbetreiber:innen
Insbesondere private Stromerzeuger:innen profitieren von der neuen MaStR-Meldepflicht, da die Vereinheitlichung den Meldeprozess vereinfacht. Egal ob Blockheizkraftwerk, PV-Anlage oder Speicher: Es gibt nur noch das Marktstammdatenregister. Wichtig: Jede Anlage muss einzeln im Marktstammdatenregister erfasst werden. Hast oder planst du mehr als eine Photovoltaikanlage, musst du für jedes System einen eigenen Eintrag im MaStR der Bundesnetzagentur anlegen. Auch wenn du zum Beispiel zu deiner Aufdachanlage noch ein Balkonkraftwerk installierst, musst du dieses Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden.
Wer kann das Marktstammdatenregister einsehen?
In erster Linie stellt das Marktstammdatenregister Netzbetreibern, Behörden und der Politik die aktuellen Daten zur Strom- und Gasversorgung in einer zentralen Datenbank bereit. Als öffentliches Register ist das Marktstammdatenregister über die Webseite der Bundesnetzagentur allerdings für jedermann einsehbar. Aus Datenschutzgründen sind jedoch nicht alle erfassten Daten des Marktstammdatenregisters aufgelistet, etwa Kontaktdaten von Anlagenbetreiber:innen oder der genaue Anlagenstandort. In der öffentlichen Übersicht des Marktstammdatenregisters siehst du nur anonymisierte Angaben der erfassten Strom- und Gaserzeuger, wie den Anlagentyp oder die Standort-PLZ.
Wie registriere ich meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister?
Nach dem “ob” die wohl wichtigste Frage für (angehende) Besitzer:innen einer Photovoltaikanlage. Die Registrierung einer Anlage im Marktstammdatenregister erfolgt in drei Schritten:
- 1
Marktstammdatenregister-Login: Benutzerkonto anlegen
Um deine PV-Anlage, einen Speicher oder dein Balkonkraftwerk für das Marktstammdatenregister zu registrieren, benötigst du ein eigenes Benutzerkonto im MaStR-Portal. Nach Angabe eines Benutzernamen, Passwort und deiner persönlichen Daten erhältst du eine E-Mail zur Aktivierung des Benutzerkontos.
Dein Benutzerkonto kannst du für die Eintragung mehrerer Anlagen nutzen. Möchtest du beispielsweise sowohl Batteriespeicher als auch Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden, benötigst du nur ein Benutzerkonto für beide Registereinträge.
- 2
Registrierung als Anlagenbetreiber:in im Marktstammdatenregister
Nach erfolgreicher Kontoaktivierung kannst du dich mit deinen Zugangsdaten im MaStR-Portal anmelden. Sofern du selbst Betreiber:in der anzumeldenden Solaranlage bist, kannst du dich im MaStR-Portal als Anlagenbetreiber:in registrieren. Übernimmst du für jemanden die Anmeldung des Solar- oder Speichersystems im Marktstammdatenregister, beispielsweise für Verwandte oder Nachbarn, gibst du hier die Daten dieser Person ein.
- 3
1. Marktstammdatenregister: Photovoltaikanlage registrieren
Für die Registrierung deiner PV-Anlage wählst du die Anlagenkategorie “Stromerzeugung Solare Strahlungsenergie” und vergibst im Anschluss einen frei wählbaren Anzeige-Namen. Achtung: Dieser Anzeige-Name ist später öffentlich im Marktstammdatenregister einsehbar. Möchtest du nicht, dass dir deine Anlage im Marktstammdatenregister von Unbekannten zugeordnet werden kann, vermeide die Angabe von personenbezogenen Daten.
Im Anschluss kannst du die restlichen Anlagedaten angeben und die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister abschließen.
Mehr dazu: Welche Daten brauche ich für die Registrierung meiner PV-Anlage im Marktstammdatenregister?
- 3
2. Marktstammdatenregister: Batteriespeicher registrieren
Betreibst du neben deiner Solaranlage einen Batteriespeicher, muss dieser separat im Marktstammdatenregister registriert werden. Das gilt auch für mehrere Batteriespeicher – jeder Batteriespeicher benötigt einen eigenen Registereintrag. Wichtig: Hast du zwar deine PV-Anlage, aber nicht deinen Batteriespeicher im Marktstammdatenregister registriert, kann das zu einer Kürzung der EEG-Vergütung für deine Solaranlage führen!
Für die Registrierung des Batteriespeichers wählst du die Anlagekategorie “Stromspeicher”. Danach werden, wie bei der Solaranlage auch, der später öffentlich einsehbare Anzeige-Name sowie die Stammdaten zum Speicher abgefragt.

Egal ob groß oder klein: Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert werden (Foto: Kindel Media via Pexels)
Hat die Registrierung geklappt, erhältst du am Ende eine Registrierungsbestätigung für deine im Marktstammdatenregister gemeldete Photovoltaikanlage. Diese brauchst du an verschiedenen Stellen als Nachweis, beispielsweise für die Auszahlung der Einspeisevergütung oder die Beantragung von Fördermitteln für deine PV-Anlage.
Wichtig: Alle Anlagenbetreiber:innen sind zu einer Aktualisierung der Daten im Marktstammdatenregister verpflichtet. Das betrifft nicht nur Kontaktdaten, sondern greift auch, wenn du von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch des Solarstroms wechselst, oder die Anlage dauerhaft vom Netz nimmst.
Welche Daten brauche ich für die Registrierung im Marktstammdatenregister?
Wie der Name andeutet, werden in dem Marktstammdatenregister in erster Linie Stammdaten deiner Solaranlage abgefragt:
- Standort der Anlage
- Datum der Inbetriebnahme
- Technische Daten, z. B. der Anlagetyp
- Angaben zu Eigentümer:innen und Betreiber:innen der Solaranlage
- Angaben zum Netzanschluss
Die geforderten Daten findest du in verschiedenen Unterlagen, die du vor Beginn der Registrierung deiner PV-Anlage im Marktstammdatenregister am besten bereit legst. Dazu zählen:
- technische Datenblätter zu Anlage und Wechselrichter
- das Protokoll zur Inbetriebnahme
- die Rechnung vom Solarinstallateur
- der Netzanschlussvertrag / Einspeisevertrag des Netzbetreibers
Marktstammdatenregister Ausfüllhilfe: Hilfe bei Fragen
Hast du noch weitere Fragen zur Registrierung im MaStR? Dann empfehlen wir dir den Hilfebereich im Internetportal des Marktstammdatenregisters. Dort findest du neben dem FAQ verschiedene Ausfüllhilfen für das Marktstammdatenregister, unter anderem das Video der Bundesnetzagentur:
Kostet die Registrierung im Marktstammdatenregister etwas?
Kurz und knapp: Nein. Weder die Kontoerstellung für die Registrierung im Marktstammdatenregister, noch die eigentliche Registrierung kostet Geld. Auch die Nutzung der Marktstammdatenregister-Ausfüllhilfen und Registrierungsassistenten der Bundesnetzagentur ist kostenfrei.
Lässt du die Registrierung deiner Anlage im Marktstammdatenregister über einen Dienstleister durchführen, kann es allerdings sein, dass dieser dafür eine Gebühr erhebt.
Welche Fristen gelten bei der Eintragung ins Marktstammdatenregister?
Nach Inbetriebnahme der Anlage hast du einen Monat Zeit, eine neue Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister zu registrieren. Dabei gilt als Inbetriebnahme nicht der Zeitpunkt der Installation, sondern der Zeitpunkt, an dem das erste Mal der selbst erzeugte Solarstrom genutzt wird. Das Inbetriebnahme-Datum sollte auf dem Protokoll zur Inbetriebnahme oder der Rechnung von deinem Solarinstallateur stehen.
Für Bestandsanlagen lief die Frist zur Registrierung im Marktstammdatenregister bis zum 31. Januar 2021.
Was passiert, wenn ich meine Anlage zu spät im Marktstammdatenregister melde?
Hast du es verpasst, deine Photovoltaikanlage rechtzeitig im Marktstammdatenregister einzutragen, können dir die Einspeisevergütung oder Fördermittel für deine PV-Anlage gekürzt werden. Unter bestimmten Umständen droht außerdem die Zahlung eines Bußgeldes. Prüf deinen Bescheid zur Einspeisevergütung und kümmere dich darum, deine Anlage schnellstens nachzutragen, um kein Risiko einzugehen.
Für welche Anlagentypen gilt die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister außerdem?
Grundsätzlich müssen alle Anlagen im Marktstammdatenregister registriert werden, die Energie erzeugen. Das gilt sowohl für konventionelle als auch für regenerative Anlagen. Im Fall von Privatpersonen sind das in den meisten Fällen Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher. Für die Registrierung im Marktstammdatenregister ist es unerheblich, ob es sich um Solardachziegel, eine klassische PV-Aufdachanlage oder ein Balkonkraftwerk handelt. Kurz gesagt: Jedes System, das Energie erzeugt, muss ins Marktstammdatenregister.

Die Eigentümer:innen von sieben Reihenhäusern in München-Pasing wurden 2023 zu solaren Selbsterzeuger:innen - mit Solardachziegeln von Jacobi Tonwerke GmbH (Foto: Franz Kimmel)
Energieerzeugungsanlagen gemäß MaStRV
Neben privaten Stromerzeuger:innen müssen sich auch andere Akteure im Marktstammdatenregister registrieren, beispielsweise Behörden wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder große Marktakteure wie Stromlieferanten. Wer genau sich registrieren muss und welche Anlagen gemeldet werden müssen, wird über die “Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten - Marktstammdatenregisterverordnung" (MaStRV) vorgegeben, unter anderem:
- Solaranlagen
- Stromspeicher
- Windenergieanlagen
- Biomasseanlagen
- Wasserkraftanlagen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm, Druckentspannung
- Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen und Brennstoffzellen
Zweck des Marktstammdatenregisters: Mehr Transparenz auf dem Energiemarkt
Die Idee hinter dem Marktstammdatenregister ist, einen besseren Überblick über die vorhandenen Energieerzeugungsanlagen in Deutschland zu gewinnen. Durch stetig neue Technologien um Strom zu erzeugen – beispielsweise durch Solardachziegel oder Balkonkraftwerke für Mieter:innen – werden immer mehr Menschen zu privaten Stromerzeuger:innen. Diese vielen kleinen Energieerzeuger:innen werden im Marktstammdatenregister gemeinsam mit großen Marktakteuren wie Netzbetreibern und Stromgroßhändlern erfasst. Damit schafft das Marktstammdatenregister mehr Transparenz über den Energiemarkt und vereinfacht die Planung und Verwaltung von Stromnetzen.
Ansprechpartner bei Fragen zum Marktstammdatenregister
Bei allen Fragen rund um das Marktstammdatenregister ist deine erste Ansprechpartnerin die Bundesnetzagentur. Im MaStR-Portal findest du weitere Informationen zur Registrierung sowie verschiedene Ausfüllhilfen zum Marktstammdatenregister.
Findest du auf deine Frage online keine Antwort, gibt es auch eine Hotline zum Marktstammdatenregister, unter der dir persönlich weitergeholfen wird:
Hotline zum Marktstammdatenregister
Tel.: 0228 14 - 3333
Mo, Di und Mi 8.00 – 16.30 Uhr
Do 8.00 – 18.00 Uhr
Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Email: service@marktstammdatenregister.de
Marktstammdatenregister – Änderungen in 2025?
Nach aktuellem Stand sind für das Jahr 2025 in Deutschland keine spezifischen Änderungen im Zusammenhang mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) bekannt gegeben worden. Das MaStR bleibt weiterhin die zentrale Plattform zur Registrierung von Strom- und Gasmarktakteuren sowie deren Anlagen.
Allerdings gibt es Neuerungen im Bereich der Energieversorgung und -erfassung:
- Einführung von Smart Metern: Ab 2025 wird der Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden verpflichtend. Diese digitalen Stromzähler ermöglichen eine genauere Verbrauchserfassung und sollen die Integration erneuerbarer Energien ins Netz unterstützen.
- Erleichterungen für Balkonkraftwerke: Die Installation von Steckersolargeräten, sogenannten Balkonkraftwerken, wurde vereinfacht. Mieter und Wohnungseigentümer können solche Anlagen nun leichter installieren, da sie als privilegierte Maßnahmen gelten. Die Registrierung dieser Anlagen erfolgt weiterhin im Marktstammdatenregister.
Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können. Für die aktuellsten Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Mitteilungen der Bundesnetzagentur und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu konsultieren.
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Letzte Aktualisierung: 16.01.2025