Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn: Das musst du beachten, um Ärger zu vermeiden!

Solardach eines Reihenhauses in München-Pasing: Oft kann es schwierig sein, bei den geltenden Abstandsregelungen den Platz eines Reihenhausdaches optimal zu nutzen. Solardachziegel mit Autarq Technologie sind eine gute Alternative zu Aufbauanlagen, da sie als harte Bedachung bis an die Brandmauer heran verbaut werden dürfen. (Foto: WE SUM GmbH)

Grüne Energie und Abstände – ein vorbelastetes Thema, denkt man an die anhaltende Diskussion um Windkraft und die gewünschten Abstände zu Wohnhäusern. Musst du eigentlich auch in puncto Solarenergie solche Vorgaben beachten? Warum manche Anlagen tatsächlich Abstände zum Nachbarhaus einhalten müssen und was du machen kannst, wenn das nicht möglich ist.

Die Einführung von Solartechnologien in privates Wohneigentum verändert mehr und mehr, wie sehr wir grüne Energie selbst in die Hand nehmen. Photovoltaikanlagen für Privatpersonen gehören bei Dachsanierungen oder Neubauten nahezu zum guten Ton, um den eigenen Strombedarf zu decken und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Doch Hausbesitzer:innen stellen sich oft Fragen hinsichtlich der Abstände, die zwischen den Solaranlagen und ihren Nachbarhäusern sowie -grundstücken einzuhalten sind.

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Präzise geplant: Auf diesem Dach konnte der Platz für Solarmodule gut ausgenutzt werden. Das örtliche Bauamt kann bei der Planung Auskunft über die geltenden Regelungen geben. (Foto: P-association, Pixabay)

Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn: Für welche Eigentumsarten gibt es Regelungen?

Solaranlagen auf deinem Wohngebäude sind bis auf wenige Ausnahmen nicht genehmigungspflichtig. Regelungen bezüglich der Abstände von Solaranlagen zum Nachbarhaus und -grundstück existieren allerdings: Sie variieren je nach Art des Eigentums und der Struktur, auf der die Solaranlage installiert werden soll. Unsere generelle Empfehlung lautet: Suche die Kommunikation mit der Nachbarschaft und mit deinem Bauamt! Es kann nützlich sein, die Vorhaben unabhängig der Regelungen offenzulegen, um Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Installation nicht für Probleme sorgt. 

1. Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn: freistehende Häuser

Als Besitzer:in eines freistehenden Gebäudes hast du das große Los gezogen, denn Vorgaben zum Abstand deiner Solarmodule zu Nachbar und Nachbarin gibt es nicht. Einzig an folgende Regelung musst du dich halten: Deine Anlage darf angrenzend lebende Personen „nicht auf unzumutbare Weise“ blenden, sonst droht nachträglich Ärger. Selbstverständlich gilt das aber auch für alle anderen, die eine Solaranlage installieren wollen. Dieses Problem umgehst du mit einer Beratung vom Fachbetrieb und mit PV-Modulen, die das Licht prismenartig brechen und so Blendung vermeiden.

2. Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn: Reihenhäuser & Doppelhaushälften

Grenzt dein Eigentum direkt an das deiner Nachbar:innen, sieht die Sachlage etwas anders aus. Hier musst du dich bei Aufbauanlagen wegen des Brandschutzes an einen Mindestabstand halten. Solaranlagen gelten als brandgefährdet, Installationsfehler können dabei zu einem erhöhten Risiko sorgen – hoch genug, dass Staat und Länder recht genau festgelegt haben, welche PV-Anlage mit welchem Abstand installiert werden darf. Solardachziegel mit Autarq Technologie fallen beispielsweise unter harte Bedachungen und dürfen ohne Abstand bis an die Brandwand heran verbaut werden. Lass deine Solaranlage daher unbedingt vom Fachbetrieb montieren, denn nur Profis können eine sachgerechte Installation gewährleisten, die Anlage regelmäßig warten und dich zudem zu möglichen Vorschriften beraten.

Eine Tabelle mit den länderspezifischen Abstandsvorgaben findest du weiter unten im Artikel.

3. Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn: Eigentumswohnung mit Dachgeschoss oder Balkon

Auch für Besitzer:innen von Eigentumswohnungen mit eigenem Dachgeschoss oder Balkon gelten die oben erwähnten Abstandsregelungen. Balkonkraftwerke fallen hier zumeist in die Kategorie von Außenwandbekleidungen und sollten daher von der Eigentümer:innenversammlung abgenickt werden. Bei Hochhäusern brauchst du aus Sicherheitsgründen offiziell sogar eine Baugenehmigung.  

Für die konkreten Bestimmungen der Länder haben wir eine Tabelle mit Links vorbereitet, die du weiter unten findest.

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Balkonkraftwerke werden immer beliebter, wenngleich du vor der Inbetriebnahme das Einverständnis der anderen Eigentümer:innen einholen solltest. Eine Installation kann sich dennoch lohnen. (Foto: Rudy23, wikimedia commons)

4. Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn: Garagen, Freianlagen, gebäudeunabhängige PV-Anlagen

Grenzt deine Garage an ein Haus oder eine Garage deiner Nachbar:innen, gelten für diese PV-Anlage auf der Garage die Abstandsregeln eines Reihenhauses. Bei freistehenden Garagen genießt du entsprechend die Uneingeschränktheit eines freistehenden Hauses. Allerdings kann dein örtliches Bauamt auf die Durchsetzung einer allgemein gültigen Abstandsregel pochen. Frei- oder gebäudeunabhängige Anlagen unterliegen wiederum eigenen Richtlinien.

Auch die Vorgaben für freistehende PV-Anlagen findest du weiter unten.

Photovoltaik & Brandschutz: heiß diskutiert

Der bereits erwähnte Hauptgrund für Abstandsregeln in der Photovoltaik liegt im Brandschutz. Da sich Brände über Dächer besonders leicht ausbreiten, gelten für die Materialien, die bei der Konstruktion verwendet werden, sowie für Aufbauten und Veränderungen genaue Vorschriften. Das Fraunhofer Institut konnte zwar durch eine mehrjährige Untersuchung bestätigen, dass Solaranlagen nur in den seltensten Fällen größere Brände auslösen, jedoch kann dieses Risiko durch die oben genannten Installationsfehler nicht ausgeschlossen werden – und so wird es auch versicherungsrelevant. Außerdem wirkt sich eine PV-Anlage auf die Brandentwicklung und die Zugänglichkeit für Löscharbeiten aus.

Gebäude, die unmittelbar aneinandergrenzen, sind deswegen durch eine sogenannte Brandwand geschützt. Sie soll bei einem Brand das Übergreifen des Feuers auf andere Bauten verhindern. Um ihre Funktion zu gewährleisten, müssen PV-Anlagen, die nicht ins Dach selbst integriert sind, häufig einen Mindestabstand zu dieser Brandwand vorweisen.

Rechtliche Grundlagen zum Brandschutz bei PV-Anlagen

Als rechtliche Grundlage für die Abstandsvorgaben für Solaranlagen gelten die Musterbauordnung (MBO) sowie die Landesbauordnung (LBO). Die MBO beinhaltet Vorgaben zu verschiedenen Bauregelungen und wird in der Bauministerkonferenz von allen Bundesländern festgelegt. Sie dient als Grundlage für die LBO, die die einzelnen Länder entsprechend anzupassen und umzusetzen haben. Ziel ist die bundesweit möglichst einheitliche Gestaltung von Bauvorschriften; in der Praxis liegt der Zeitrahmen, in dem die LBO überarbeitet werden soll, jedoch im Ermessen der Länder. Das Resultat sind je Land unterschiedliche Vorgaben, über die du dich stets selbstständig informieren solltest.

Konkrete Zahlen: Abstandsvorgaben für Solaranlagen

Hier findest du die derzeit gültigen Vorgaben zu den Abständen von verschiedenen PV-Anlagen. Allerdings wurde die Musterbauordnung 2022 noch einmal auf einen geringeren Abstand angepasst, sodass bei den Länderverordnungen, die noch nicht nachgezogen haben, demnächst mit positiven Änderungen zu rechnen ist.

Photovoltaik-Abstand: Reihenhaus und Doppelhaus

Hier dreht es sich um den geforderten Abstand zur Brandwand, die bei Reihenhäusern meist die Gebäudegrenze zum Nachbarhaus markiert. Unter den Links findest du die jeweilige Bauverordnung deines Landes, in der du den aktuellen Stand der Abstandsvorgaben einsehen kannst.

BundeslandLandesbauordnungAbstand PV-Anlage zur Brandwand
Baden-WürttembergLBO Baden-Württemberg-
BayernBayBO§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen:  1,25 m
§ Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: -
§ Dachparallele Anlagen: 0,50 m
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
BerlinBauO Bln§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen:  1,25 m
§ Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: 1,25 m
§ Dachparallele Anlagen: 1,25 m
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
BrandenburgBbgBO§ Solaranlagen, die max. 30 cm über der Dachhaut installiert sind: 0,50 m
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: kein Abstand
§ Alle weiteren Solaranlagen: 1,25 m
BremenBremLBO§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen:  1,25 m
§  Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: 0,50 m
§ Dachparallele Anlagen: -
§  Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
HamburgHBauO-
HessenHBO§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen bei Brandwänden, die min. 30 cm über sie hinausragen: kein Abstand
§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen, die max. 30 cm über der Dachhaut installiert sind: 0,50 m
§ Sonstige Solaranlagen aus brennbaren Stoffen: 1,25 m
§  Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: kein Abstand
§ Bei Brandwänden, die weniger als 30 cm über die Dachhaut hinausragen: 1,25 m
§  Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: kein Abstand
Mecklenburg-VorpommernLBauO M-V§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen: 1,25 m
§ Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: -
§ Dachparallele Anlagen: -
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
Niedersachsen

NBauO

 

-
Nordrhein-Westfalen

BauO NRW

  

§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen: 1,25 m
§ Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: 0,50 m
§ Dachparallele Anlagen: -
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
Rheinland-Pfalz

LBauO

 

§ Aufgeständerte Anlagen bei Häusern der Gebäudeklasse 3-5: 1,25 m
§ Dachparallele Anlagen: -
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
SaarlandLBO Saarland§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen: 1,25 m
§ Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: -
§ Dachparallele Anlagen: -
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
SachsenSächsische Bauordnung§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen: 1,25 m
§ Dachparallele Anlagen aus nicht brennbaren Stoffen: 0,30 m
§ Sonstige Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: -
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
Sachsen-AnhaltBauO LSA§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen: 1,25 m
§ Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: -
§ Dachparallele Anlagen:
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
Schleswig-HolsteinLBO Schleswig-Holstein§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen: 1,25 m
§ Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: -
§ Dachparallele Anlagen:
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -
ThüringenThürBO§ Solaranlagen aus brennbaren Stoffen: 1,25 m
§ Solaranlagen aus nicht-brennbaren Stoffen: -
§ Dachparallele Anlagen:
§ Solaranlagen, die als harte Bedachung gelten: -

Legende: - = nicht definiert

 

Photovoltaik-Abstand: Mehrfamilienhaus & Hochhaus

An deiner Eigentumswohnung in einem Hoch- oder Mehrfamilienhaus möchtest du womöglich ein Balkonkraftwerk installieren. Solche Veränderungen der Außenwandbekleidung sieht man immer häufiger. Im Falle eines Mehrfamilienhauses darf die Eigentümer:innenversammlung aktuell noch ihr Veto einlegen, daher solltest du unbedingt im Vorfeld das Gespräch suchen und dir ihr Einverständnis holen. In Hochhäusern sind laut den Bundesländern zusätzlich alle Balkonkraftwerke bauamtlich genehmigungspflichtig. In der Praxis dreht es sich dabei vor allem um solche Mini-PVs, die ab dem vierten Stock aufwärts montiert werden sollen. Sie können ein Sicherheitsrisiko darstellen und müssen deswegen bestimmte Materialvorschriften einhalten. In diesem Falle kontaktierst du am besten sicherheitshalber dein lokales Bauamt und holst dir die für deine Gemeinde und dein Haus relevanten Informationen. Denke dabei daran, dass die oben genannten Abstandsregeln zu Brandwänden dabei beachtet werden müssen.

Übrigens: Diese Vorgaben sollen sich 2024 noch einmal ändern, da der Bund die Installation der Stecker-Solaranlagen vereinfachen möchte. In Zukunft könnte der Betrieb eines Balkonkraftwerks sogar dein Recht werden.

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Gemeinsam mehr erreichen: Wer sich im Reihenhaus oder Hochhaus mit der Eigentümer:innenversammlung kurzschließt, kann vielleicht eine gemeinsame Lösung anregen, die allen Beteiligten mehr Solarenergie beschert. (Foto: Solarimo via Pixabay)

Photovoltaik auf Garagendach: Abstand zum Nachbarn

Garagen werden – sofern sie an eine fremde Garage oder ein fremdes Haus grenzen – wie Reihenhäuser behandelt. Grundsätzlich darfst du auf ihnen also eine Solaranlage installieren. Die länderspezifischen Angaben für Abstände zum Nebenhaus findest du in der obigen Tabelle. Aber Achtung: Übersteigt deine Garage mit der neuen Anlage dann eine Höhe von drei Metern, kann ein Abstand von mindestens einem Meter fällig werden; so will es beispielsweise das Land Niedersachsen. Ob die anderen Bundesländer hier nachziehen, ist noch nicht klar. Am besten kontaktierst du also auch für Solartechnik auf der Garage dein örtliches Bauamt. 

Photovoltaik-Abstand: freistehende & gebäudeunabhängige Anlagen

Freistehende Solaranlagen oder private Solarparks im eigenen Garten sollten ebenfalls einen Abstand zum Nachbargrundstück vorweisen, allerdings gibt es hierzu derzeit noch keine konkreten Vorgaben – wohl auch, weil größere Anlagen in Gärten derzeit eher selten vorkommen. Solltest du vorhaben, eine solche freistehende PV-Anlage zu installieren, hältst du dich am besten an die geltenden Abstandsregeln zur Gebäudeerrichtung, die in der Regel einen Abstand von zweieinhalb bis drei Metern zur Grundstücksgrenze vorsehen. Ebenso wie auf Dächern angebrachte Module dürfen gebäudeunabhängige PV-Anlagen deine Nachbar:innen „nicht auf unzumutbare Weise“ blenden.

Abstände von PV-Anlagen zum Nachbarn: Vorgaben umgehen

Eigentlich scheint doch alles ganz einfach mit den Abständen. Sie können allerdings zum Nachteil haben, dass der für die Module zur Verfügung stehende Platz auf dem Dach so klein wird, dass sich eine Solaranlage für dich nicht mehr lohnt. Vielleicht gab es auch Krach in der Nachbarschaft. Falls du dich wunderst, ob es Mittel und Wege gibt, diese Vorgaben zu umgehen, können wir dich beruhigen: Es gibt sie, und sie sind sogar legal.

Eigentümer:innengemeinschaft aktivieren

Um Abstandsvorgaben für PV-Anlagen in Reihen- und Hochhäusern zu umgehen, kannst du deine Wohneigentümer:innengemeinschaft zusammentrommeln. Gemeinsam könnt ihr nämlich eine größere Anlage betreiben, für die andere Vorschriften gelten.

PV-Anlage bei geringem Abstand: Solardachziegel für geringe Blendung & harte Bedachung

Gleich mehrere Probleme in puncto Abstandsfrage bei Solaranlagen umgehst du durch die Nutzung von Solardachziegeln. Einerseits brechen sie das Licht anders als herkömmliche Solaranlagen, sodass deine Anlage nicht die Nachbarschaft blendet und dort für Unmut sorgt. Andererseits werden die Ziegel als harte Bedachung eingestuft, weswegen sie ohne Abstand zur Brandmauer verlegt werden dürfen. Das bedeutet eine höhere Auslastung der Dachfläche durch Solarmodule und kann sich langfristig enorm rechnen. Solltest du ohnehin eine PV-Dachsanierung deines Reihen- oder Doppelhauses erwägen, sind Solardachziegel eine durchaus wirtschaftliche Option

Antrag stellen

Du kannst bei deinem zuständigen Bauamt einen (begründeten) Abstand auf Abweichung stellen. Das solltest du in Erwägung ziehen, wenn eine Solaranlage auf deinem Dach durch die geltenden Abstandsregelungen nicht mehr wirtschaftlich wäre. Die gewünschte und im EEG festgehaltene Energiewende kann eine positive Entscheidung des Amtes begünstigen, Stichwort Solardachpflicht. Wirtschaftsminister Habeck beabsichtigt zudem, dass bei solchen Anträgen in Zukunft auch das öffentliche Interesse von erneuerbaren Energien eine Rolle spielen wird.

Was passiert, wenn ich die Abstände nicht einhalte?

Was passieren kann, wenn Nachbarschaft und Bauamt mit deiner Solaranlage nicht zufrieden sind, zeigt das Beispiel von Familie Römer. Das Ehepaar lebt in Nordfriesland und wollte mit einer freistehenden PV-Anlage die Umwelt unterstützen. Eine finale Erlaubnis (u.a. wegen der Größe der Anlage und der Tatsache, dass das Paar außerorts lebt) haben die zwei nie eingeholt – das Resultat ist eine Beseitigungsverfügung. Bei Nichtbeachtung drohen 5.000,00 € Strafe.

Fazit: Abstände für PV-Anlagen einhalten und das Gespräch suchen

Sofern du die oben genannten Abstandsvorgaben für deine Solaranlage einhältst oder eine alternative Lösung wählst, sollte der Selbstversorgung mit Sonnenenergie nichts mehr im Wege stehen. Unsere klare Empfehlung lautet in jedem Falle: Suche das Gespräch mit deinen Nachbar:innen und deiner örtlichen Behörde. So vermeidest du Konflikte, die durch unangekündigte Baumaßnahmen und optische Veränderungen gegebenenfalls entstehen könnten. Und wer weiß – vielleicht findet ihr ja auch eine gemeinsame Solarlösung, die sich am Ende für alle Beteiligten lohnt?

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