PV-Strom-Direktvermarktung – Der Ratgeber

PV Anlagen auf Feld

Für PV-Anlagen mit einer Leistung unter 100 kW ist die PV-Strom-Direktvermarktung verpflichtend (Foto: Tom Fisk, Pexels).

Die PV-Strom-Direktvermarktung ermöglicht den direkten Verkauf von Solarstrom am Energiemarkt, statt ihn über die Einspeisevergütung abzurechnen. Doch um in die Direktvermarktung einzusteigen, müssen Anlagenbetreiber:innen bestimmte technische und regulatorische Voraussetzungen erfüllen, die eine effiziente und regelkonforme Einspeisung ihres Stroms sicherstellen.

PV-Strom-Direktvermarktung: Das Wichtigste kurz gefasst

  • Solarstrom Direktvermarktung: Haushalte können nicht verbrauchten Solarstrom alternativ zur Einspeisung auch an der Strombörse verkaufen.
  • PV-Direktvermarkter: Die Solarstrom-Vermarktung können Privatpersonen nicht selbst vornehmen, sie benötigen dafür einen Direktvermarkter als Vermittler. 
  • Einnahmen: Die Fördersätze der Direktvermarktung liegen leicht über der Einspeisevergütung, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert.
  • Smart Meter: Für die Solarstrom Direktvermarktung braucht es einen intelligenten Zähler, um die erzeugte Strommenge genau zu messen.
  • Pflicht zur Solarstrom-Direktvermarktung: Anlagen mit einer Leistung über100 kW sind dazu verpflichtet, den erzeugten Solarstrom direkt zu vermarkten.
  • Direktvermarktung oder Eigenverbrauch: Bei hohen Strompreisen ist es für Privatpersonen meist lohnenswerter, den Eigenstromanteil zu steigern, anstatt den Überschuss am Markt zu verkaufen.

Definition: PV-Strom-Direktvermarktung

PV-Strom-Direktvermarktung bezeichnet den Verkauf von Solarstrom direkt am Strommarkt, anstatt für ihn eine feste Einspeisevergütung zu kassieren. Anlagenbetreibende vermarkten den Strom dabei nicht selbst, sondern arbeiten mit einem Vermittler – einem Direktvermarkter – zusammen. Dieser ist verantwortlich für die Photovoltaik-Strom-Direktvermarktung und übernimmt neben der Vermarktung des Stroms noch weitere Aufgaben, beispielsweise die Abrechnung, das technische Management und das Monitoring der Anlagenleistung.

So funktioniert die Solarstrom-Direktvermarktung

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Zwei der Dächer am Bodensee tragen Aufdachanlagen, eines wurde mit Solardachziegeln gedeckt (Foto: WE SUM GmbH).

Betreibst du eine PV-Anlage – egal ob Aufdachanlage oder moderne Solardachziegel – und entscheidest dich für die PV-Direktvermarktung, benötigst du dafür einen Direktvermarkter. Die Strom-Direktvermarktung privat ist nicht möglich, PV-Betreibende selbst können keinen  Solarstrom an Börsen verkaufen oder eigenständig Solarstrom vermarkten. Sie schließen stattdessen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der an ihrer Stelle den Solarstrom am Energiemarkt anbietet und auch weitere Aufgaben übernimmt. Der Direktvermarkter zahlt dem Energieerzeugenden eine monatliche Vergütung, abzüglich einer Provision für seine Dienstleistung. 

 

Technische Voraussetzungen

Damit Solarstrom effizient und regelkonform vermarktet werden kann, müssen diese technischen Voraussetzungen erfüllt sein:

  •  

    Anschluss an das Übertragungs- oder Verteilernetz

    Die PV-Anlage muss technisch so ausgerüstet und angeschlossen sein, dass sie den Strom sicher ins öffentliche Netz einspeisen kann. Dazu gehören auch Schutzvorrichtungen, die bei Netzstörungen oder anderen technischen Problemen eine automatische Abschaltung der Anlage gewährleisten.

  •  

    Registrierung und Zertifizierung

    Die Anlage muss bei relevanten Energiemarktakteuren registriert und zertifiziert sein. Dies umfasst die Registrierung beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur.

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  •  

    Software für die Marktintegration

    Um am Energiemarkt teilnehmen zu können, benötigen Anlagenbetreiber entsprechende Softwarelösungen, die die Daten der Anlage erfassen, analysieren und für die Vermarktung aufbereiten. Übernimmt der gewählte Direktvermarkter nicht das Monitoring und Reporting der Stromerzeugung, stellt er üblicherweise die nötige Software.

  •  

    Mess- und Kommunikationstechnik

    Die Anlage muss mit einem intelligenten Messsystem, auch Smart Meter genannt, ausgestattet sein, das die Menge der erzeugten Solarstroms viertelstündlich misst. Diese Daten müssen an den Direktvermarkter und den Netzbetreiber übermittelt werden. Für Anlagen ab 7 kW oder Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6000 kWh im Jahr sind Smart Meter bereits Pflicht. Ab 2025 hat jeder Haushalt ein Anrecht auf die Installation eines intelligenten Zählers.

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Einbau des intelligenten Messsystems Smart Meter (Foto: EMH metering).

  •  

    Fernsteuerbarkeit

    Für Anlagen ab 25 kW, die an der PV-Strom-Direktvermarktung teilnehmen, muss es dem Direktvermarkter oder dem Netzbetreiber ermöglicht werden, diese bei Bedarf aus der Ferne zu steuern. Das dient der Netzstabilität und der Anpassung der Einspeisung an die aktuellen Marktbedingungen. Kleinere Anlagen sind seit Mai 2024 von der Pflicht zur Fernsteuerbarkeit ausgenommen.

Geförderte und sonstige Direktvermarktung PV

Die Vergütung der PV-Anlagenbetreibenden ist abhängig von der Form der Solarstrom-Direktvermarktung. Hier wird unterschieden zwischen

  • der geförderten Direktvermarktung und
  • der sonstigen Direktvermarktung.

Die geförderte Direktvermarktung greift für PV-Anlagen, bei denen noch ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht. Ist das der Fall, erfolgt die Direktvermarktung nach dem sogenannten Marktprämienmodell – Erläuterung folgt. Fällt die Photovoltaikanlage bereits aus dem 20-jährigen Förderzeitraum der Einspeisevergütung, greift die sonstige Direktvermarktung. Die Vergütung hierfür richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar, der von den Netzbetreibern ermittelt und veröffentlicht wird.

Das Modell der Marktprämie

Beim Direktvermarkten von Solarstrom wird der eingespeiste Strom zum aktuellen Marktwert, also basierend auf dem jeweiligen Börsenpreis, verkauft. Die Marktprämie ist ein finanzieller Ausgleich, den Betreibende von Photovoltaikanlagen erhalten, falls der Börsenpreis für Strom unter der festgelegten Einspeisevergütung liegt.

  • Der Börsenpreis wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) ausgewiesen und variiert je nach Marktlage. 
  • Fällt er unter die festgelegte Einspeisevergütung, erhält der PV-Anlagenbetreibende eine Marktprämie vom Netzbetreiber, welche die Differenz zur Einspeisevergütung ausgleicht.
  • Wer seinen Solarstrom direkt vermarkten möchte, kann dadurch sicher sein, über das geförderte Marktprämienmodell mindestens den gleichen Betrag wie aus der festgeschriebenen Einspeisevergütung zu erhalten. 
  • Jeder Cent, der darüber hinaus eingenommen wird, ist mit Änderung des EEG seit 2023 bei Anlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern bzw. 15 kWp je Einheit bei Mehrfamilienhäusern steuerfrei.
  • Für die Einspeisevergütung und Marktprämie gibt es unterschiedliche Fördersätze. Der Fördersatz der Marktprämie liegt leicht über der standardmäßigen Einspeisevergütung, um die Solarstrom-Direktvermarktung attraktiver zu machen.

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Checkliste: Voraussetzungen für die Direktvermarktung

Wie funktioniert Direktvermarktung PV und was muss ich für die solare Direktvermarktung beachten? Unsere Checkliste hilft, den Überblick zu bewahren:

  1. 1

    Prüfung der technischen Voraussetzungen

    • Prüfung, dass die Anlage über ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter verfügt, welches eine viertelstündliche Erfassung und Übermittlung der Stromerzeugungsdaten ermöglicht.
    • Prüfung, ob die Anlage über eine Vorrichtung für die Steuerung aus der Ferne verfügen muss und falls ja, ob das technisch möglich ist.
  2. 2

    Registrierungen und Anmeldungen

    • Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur
    • Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber.
  3. 3

    Auswahl eines Direktvermarkters

    • Recherche potenzieller Partner für die PV-Strom-Direktvermarktung
    • Vergleich verschiedener Angebote und Konditionen, insbesondere im Hinblick auf die Preise, den Umfang der Dienstleistungen und Erfahrungswerte anderer Kunden.
  4. 4

    Vertragsgestaltung

    • Sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen zu Preisgestaltung, Laufzeit und Kündigungsbedingungen.
    • Ggf. rechtliche Beratung bei Unklarheiten.
  5. 5

    Technische Umrüstung

    • Sofern nötig, Beauftragung eines Fachbetriebs für die Installation eines RLM-Zählers.
    • Sofern nötig, Beauftragung eines Fachbetriebs zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit der Anlage.
  6. 6

    Inbetriebnahme und Überwachung

    • Gemeinsame Überprüfung mit dem Direktvermarkter, ob alles korrekt eingerichtet und umgesetzt ist.
    • Prüfung, ob der Direktvermarkter alle Anlagendaten korrekt übernommen hat.
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Durch den Wegfall des verpflichtenden Fernzugriffs für PV-Anlagen mit weniger als 25 kW Leistung – hier in Form von Solardachziegeln –wurde die Solarstrom-Direktvermarktung für Privatpersonen vereinfacht (Foto: Autarq).

Kosten und Ertrag einer Direktvermarktung

Die Kosten für die Direktvermarktung lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen:

  • Kosten für Dienstleistungen, die rund um die Direktvermarktung anfallen und 
  • Kosten für Hardware und technische Anlagenkomponenten, um die Solarstrom-Direktvermarktung überhaupt abzuwickeln.

Kosten für den Direktvermarkter

Dieser behält für seine Dienstleistungen rund um die Vermarktung eine Provision von der auszuzahlenden Solarstromvergütung ein. Im Schnitt liegt diese bei 0,1 bis 0,3 Cent je Kilowattstunde. Je nach Anbieter kann zu Beginn des Vermarktungsvertrags auch eine einmalige niedrige dreistellige Einrichtungspauschale fällig werden.

Hardware-Kosten PV-Anlage-Direktvermarktung

Bei Bestandsanlagen, die in die Direktvermarktung gehen, ist fast immer eine Umrüstung nötig, um die technischen Voraussetzungen für eine PV-Strom-Direktvermarktung zu erfüllen.

  • Kosten für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit
    Einmalige Kosten für Hardware und Installation, um die gesetzlich vorgeschriebene Fernsteuerbarkeit von Anlagen ab 25 kW umzusetzen.
  • Kosten für die Einrichtung der Fernsteuerbarkeit durch einen Elektriker
    Die Mindestkosten hierfür betragen 198 Euro, können aber je nach Umfang der erforderlichen Arbeiten und Anbieter variieren.
  • Kosten für den Einbau eines Smart Meter 
    Wer zum Einbau verpflichtet ist, zahlt nichts. Der freiwillige Einbau kostet einmalig 30 Euro. 
  • Laufende Kosten für den intelligenten Zähler
    Die jährlichen Kosten für den Betrieb des Smart Meters liegen je nach Betreiber zwischen 20 und 50  Euro.

Fördersätze für Einspeisevergütung und Marktprämienmodell

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegen die Fördersätze für Solaranlagen im Marktprämienmodell um 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher als die Sätze der Einspeisevergütung. Damit ergeben sich bei Voll- bzw. Teileinspeisung folgende Fördersätze für die verschiedenen PV-Anlageklassen:

Installierte Leistung bisEinspeisevergütung bei TeileinspeisungMarktprämie bei TeileinspeisungEinspeisevergütung bei VolleinspeisungMarktprämie bei Volleinspeisung
10 kW

8,03 ct/kWh

8,43 ct/kWh

12,73 ct/kWh

13,13 ct/kWh

40 kW

6,95 ct/kWh

7,35 ct/kWh

10,68 ct/kWh

11,08 ct/kWh

100 kW

5,68 ct/kWh

6,08 ct/kWh

10,68 ct/kWh

11,08 ct/kWh

400 kW

-

6,08 ct/kWh

-

9,21 ct/kWh

1.000 kW

-

6,08 ct/kWh

-

7,94 ct/kWh

Übersicht der Vergütungen für PV-Anlagen auf Gebäuden nach EEG 2023, bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 (Tabelle: Autarq; Quelle: Bundesnetzagentur).

 

Die Fördersätze sind darauf ausgelegt, die Nutzung von Solaranlagen finanziell zu unterstützen und die Einspeisung von erneuerbaren Energien ins Netz zu fördern. Weitere Details und Informationen zu aktuellen Fördersätzen sowie deren Berechnung sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur zu finden.

Für wen sich die Solarstrom-Direktvermarktung lohnt

Ob und wie sich die Direktvermarktung für Anlagenbetreibende lohnt, hängt ab 

  • vom Installationszeitpunkt der PV-Anlage,
  • der für die Anlage geltenden Einspeisevergütung und
  • von der Menge des Solarstroms für die Direktvermarktung. 

Gerade für neuere Photovoltaikanlagen, für die nur eine niedrige Einspeisevergütung gezahlt wird, können die Solarstrom-Direktvermarktungs-Preise attraktiver sein. Durch die geförderte Direktvermarktung erhalten Anlagenbetreibende mindestens den gleichen Erlös wie aus der ansonsten garantierten Einspeisevergütung. Sie stellen sich dank der Marktprämie mit der Solarstrom-Direktvermarktung nicht schlechter als mit der Einspeisevergütung, profitieren aber von höheren Marktpreisen. Schwankungen der Solarstrom-Direktvermarktungs-Preise an der Börse haben entsprechend keine nachteiligen Auswirkungen für Stromerzeugende. 

Bei älteren PV-Anlagen, für die noch eine höhere Einspeisevergütung gezahlt wird, ist die PV-Strom-Direktvermarktung nur dann sinnvoll, wenn sich an der Börse ein höherer Preis erzielen ließe. Doch da sich der Marktwert Solar aktuell auf seinem niedrigsten Stand der letzten drei Jahre befindet, ist damit vorerst nicht zu rechnen.

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Entwicklung des tatsächlichen Jahresmittelwerts des Marktwerts für Solarstrom in Cent je Kilowattstunde gemäß § 33 EEG 2012 (Grafik: Autarq; Quelle: Netztransparenz.de).

Altanlagen, für die nach 20 Jahren keine EEG-Förderung mehr gezahlt wird, dürfen noch bis Ende 2032 ihren Strom ins Netz einspeisen. Hierfür erhalten Betreibende eine Vergütung basierend auf dem Jahres Marktwert Solar, nicht aber mehr als 10 Cent je Kilowattstunde. Nach Abzug der Provision des Netzbetreibers lohnt sich das eher als die sonstige Direktvermarktung PV.

Generell wäre es für private PV-Anlagenbetreibende lohnenswerter, den selbst erzeugten Solarstrom vom Dach im Haus zu verbrauchen und so den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren, als den Solarstrom am Markt zu verkaufen. Geht es nur darum, den nicht selbst nutzbaren PV-Strom direkt zu vermarkten, ist die geförderte Direktvermarktung für Privatpersonen nicht nachteilig.

AnlagentypWirtschaftlichkeit der PV-Strom-Direktvermarktung
Kleine Hausdachanlagen (< 10 kWp)Gering, außer bei sehr guten Marktbedingungen
Mittlere Anlagen (10 kWp - 100 kWp)Moderat, lohnenswert bei hohem Marktwert Solar
Großanlagen (> 100 kWp)verpflichtende Direktvermarktung

Vereinfachte Übersicht zur wirtschaftlichen Einordnung verschiedener Anlageklassen in der Solarstrom-Direktvermarktung.

Anbieter für die PV-Strom-Direktvermarktung

Überregionale Energieversorger, Stadtwerke, Großhändler oder Energy-as-a-Service-Plattformen – eine Vielzahl von Firmen engagiert sich inzwischen in der Direktvermarktung. Auch für Betreibende kleinerer Anlagen ist es durch diese Anbietervielfalt einfacher geworden, einen Partner für die Direktvermarktung PV Strom unter 100 kW zu finden. 

Zu den größten PV-Strom-Direktvermarktern in Deutschland gehören:

  • EnBW Interconnector
  • Statkraft
  • Quadra-Energy
  • Next Kraftwerke
  • Bay.Wa r.e. / Clean Energy Sourcing
  • Lumenaza
  • SENEC
  • E3/DC (in Kooperation mit Lumenaza)
  • Energienetze Deutschland




 

Letze Aktualisierung: 19.11.2024

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