Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024? Der große Ratgeber mit Zahlen und Antworten
Wer eine PV-Lösung installiert, wie hier mit Solardachziegeln auf einem Dach bei Frankfurt, und Strom in das öffentliche Netz speist, profitiert von der Einspeisevergütung auch 2024. (Foto: WE SUM)
Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen verkaufen überschüssige Energie in der Regel an den Netzbetreiber weiter. Die Einspeisevergütung soll auch 2024 den Ausbau von Solarenergie auf privat genutzten Immobilien lukrativer machen. Die Vergütungssätze variieren aufgrund verschiedener Faktoren wie Anlagenleistung (kWp) und Einspeisungsmenge. Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024 und wer zahlt die Einspeisevergütung?
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024? Das Wichtigste kurz gefasst
Die Frage "Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?” beantwortet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Es gilt für alle Photovoltaik-Anlagen, die Strom in ein öffentliches Netz einspeisen
Mit der Einspeisevergütung für Strom soll selbst produzierte Energie auch für Privatpersonen lukrativ werden
Die Entwicklung der Einspeisevergütung legt ebenfalls das EEG fest
Die Höhe der Auszahlung variiert mit dem Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße und der Menge der Energieeinspeisung
Die Höhe der Einspeisevergütung liegt für Anlagen mit bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) Leistung bei 8,1 Cent pro Kilowattstunde
Ab August 2024 soll die Photovoltaik Einspeisevergütung um 1 Prozent auf 8,04 Cent pro Kilowattstunde sinken
Weil die Einspeisevergütung stetig sinkt, macht seit 2017 das Modell der Marktprämie die freie Vermarktung von grünem Strom attraktiver
Der Wegfall der EEG-Umlage für den Ausbau erneuerbarer Energien im Juli 2022 senkt zudem die Energiekosten für alle Verbraucher:innen
Ursprung und gesetzliche Grundlage der Einspeisevergütung 2024
Basis der Einspeisevergütung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es umfasst die Bedingungen, unter denen Betreiber:innen entsprechender Anlagen regenerative Energien in ein öffentliches Netz einspeisen können und stellt die Auszahlung eines festen Betrages sicher.
Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Energie richtet sich nach den zur Verfügung gestellten Kilowattstunden (kWh). Seit Januar 2023 gilt das EEG in seiner jüngsten Version. Ins Leben gerufen wurde das EEG 1991 als Stromeinspeisungsgesetz. Seinerzeit war Deutschland damit ein Vorreiter. Die beschlossenen Maßnahmen stellten weltweit eines der ersten Ökostromgesetze dar. Im Wesentlichen umfasst das Gesetz die Verpflichtung für Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus nachhaltiger Produktion sowie eine Mindestvergütung für Erzeuger:innen. Anfang der 1990er-Jahre waren privat betriebene Solaranlagen eine Seltenheit; das Gesetz richtete sich vor allem an Unternehmen.
Ab 2000 ersetzte das erste EEG das Stromeinspeisungsgesetz. Unter anderem wurde die Einspeisevergütung erstmals erhöht. Die Steigerung ging mit dem erklärten Ziel der damaligen rot-grünen Bundesregierung einher, den Ökoanteil am Energiemix deutlich zu steigern. Das gelang: Der Solarmarkt entwickelte sich kontinuierlich weiter, auch in anderen Ländern Europas. Ab Ende 2008 kamen immer mehr Photovoltaikmodule aus anderen europäischen Ländern und China in den deutschen Markt. In der Folge verdoppelte sich die Anlagenleistung. Die Regierung reagierte mit einer Senkung der Einspeisevergütung von 48 auf 43,6 Cent pro kWhKilowattstunde, was den deutschen Solarmarkt rapide einbrechen ließ.
Eine der Folgen: Die Einspeisevergütung hat sich zwischen 2002 und 2023 mehr als halbiert. Anders als in den 2000er- bis 2010er-Jahren steht heute jedoch die Eigenproduktion von Strom wesentlich stärker im Fokus. Zudem sind die Kosten für PV-Anlagen im Vergleich zum Beginn des Jahrtausends stark gesunken. Solarenergie ist deshalb nach wie vor lukrativ und die Einspeisevergütung für aus Photovoltaik erzeugter Energie ein wichtiger Anreiz für den Ausbau. Eine Entlastung für Verbraucher:innen ist der Wegfall der EEG-Umlage: Bis zum 1. Juli 2022 wurde der Ausbau erneuerbarer Energien wie Photovoltaik-Anlagen von allen Stromkunden über die EEG-Umlage mitfinanziert. Seit dem Stichtag übernimmt die Bundesregierung diese Aufwendungen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?
Das aktuell gültige EEG hat die Einspeisevergütung 2023 festgelegt. Seit Januar 2023 sind alle darin verabschiedeten Regeln gültig. Bereits seit Juli 2022 freuen sich Betreiber:innen von Photovoltaik Anlagen über im Vergleich zum EEG 2021 erhöhte PV-Vergütungssätze: Die Bundesregierung hatte die Einspeisevergütung 2022 auf 8,2 Cent für Anlagen mit bis zu 10 kWp Leistung erhöht. Die reale Summe variiert mit der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Darüber hinaus spielt es nun auch eine Rolle, ob es sich um eine Voll- oder Teileinspeisung handelt.
Gut zu wissen: Volleinspeisende sind PV-Anlagen-Betreiber:innen, die die gesamte Leistung ihrer PV-Lösung in ein öffentliches Netz einspeisen. Teileinspeisende nutzen den Solarstrom selbst und speisen lediglich den Überschuss ein.
Die PV-Einspeisevergütung 2023 gilt rückwirkend für die ab dem 30.07. Juli 2022 in Betrieb genommenen Installationen. Doch wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024? Ein Überblick über die aktuelle Einspeisevergütung und die voraussichtliche Entwicklung der Einspeisevergütung nach 2024 ist in dieser Tabelle ersichtlich (alle Preise in Cent pro Kilowattstunde):
Tabelle: Einspeisevergütung in 2024 und 2025
bis Juli 2024 | ab August 2024
| ab Februar 2025 | ||||
Volleinspeisung | Teileinspeisung | Volleinspeisung | Teileinspeisung | Volleinspeisung | Teileinspeisung | |
Anlagen bis 10 kWp | 12,87 | 8,11 | 12,74 | 8,04 | 12,61 | 7,96 |
Anlagen bis 40 kWp | 10,79 | 7,03 | 10,68 | 6,96 | 10,57 | 6,89 |
Anlagen bis 100 kWp | 10,79
| 5,74 | 10,68 | 5,68 | 10,57 | 5,62 |
Gut zu wissen: Die Vergütung gilt immer anteilig. Bei Photovoltaik-Anlagen mit 18 kWp Leistung, erhältst du für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro Kilowattstunde und für die weiteren 8 kWp 7,1 Cent pro Kilowattstunde kWh. Wichtig ist, dass alle Summen für PV-Anlagen gelten, die zum jeweiligen Stichtag erstmals in Betrieb genommen wurden. Bestandsinstallationen sind von der im Vergleich zu 2023 gesenkten Einspeisevergütung ausgenommen.
Für Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung gilt statt der Einspeisevergütung auch 2024 die Marktprämie. (Foto: blickpixel/pixabay.com)
Voraussetzungen für die Einspeisung
Um von der Photovoltaik Einspeisevergütung zu profitieren, benötigst du für deine PV-Anlage einen Netzanschluss. Diesen beantragst du vor der Installation bei deinem örtlichen Energieanbieter. Darüber hinaus ist die Montage eines Netzeinspeisegeräts (NEG) notwendig. Das auch als Spannungswandler oder Wechselrichter bekannte Bauteil wandelt Gleich- in Wechselstrom um. Das ist notwendig, um den Strom im Haushalt nutzen zu können. Zusätzlich kontrolliert das NEG die Anlage auf Spannungs- oder Frequenzabweichungen und trennt die Anlage bei Ausfällen oder Fehlern automatisch vom öffentlichen Netz.
Ein Einspeisezähler dient als Abrechnungsgrundlage für die Einspeisevergütung bei der Bundesnetzagentur. Er misst die Menge des Stroms, die von deiner Anlage ins öffentliche Netz fließt. Schließlich ist ein Einspeisemanagement vorgeschrieben: Es ermöglicht dem Betreiber per Fernsteuerung, die Anlage im Falle einer drohenden Überlastung vom Netz zu trennen. Dafür ist ein Steuergerät notwendig, das zusätzlich zur Photovoltaik Anlage zu finanzieren ist.
Tipp: Wie sich die Kosten für Photovoltaik-Anlagen zusammensetzen und was eine Dachsanierung mit Solardachziegeln kostet, liest du in diesem Artikel.
Direktvermarktung statt Einspeisevergütung
Als Alternative zur Photovoltaik Einspeisevergütung kannst du deinen Solarstrom über einen Dienstleister an der Strombörse direkt vermarkten. Das sogenannte Marktprämienmodell ist zudem für Betreiber:innen von Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung verpflichtend. Die Einspeisevergütung entfällt in diesem Szenario vollständig. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und der bisherigen Einspeisevergütung EEG wird dabei durch eine Marktprämie ausgeglichen. Deren Höhe ist ebenfalls im EEG 2023 festgelegt: Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem monatlichen Börsen-Durchschnittspreis für Strom und wird monatlich neu berechnet. Das bedeutet: Je geringer der Strompreis an der Börse ist, desto höher fällt die Marktprämie aus. Der anzulegende Wert ergibt sich wiederum aus der Marktprämie und dem Marktwert. Die Summe entspricht der festgeschriebenen Einspeisevergütung für die jeweilige Anlagenleistung. Das Direktmarketing lohnt sich in der Regel für Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kWp.
Auch für Anlagen mit innovativen Solardachziegeln, hier zu sehen bei einer Installation am Bodensee, fließt die Einspeisevergütung – sofern die Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen ist. (Foto: Autarq)
Häufige Fragen und Antworten zur Einspeisevergütung 2024
Neben “Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?” stellen sich auch diese Fragen:
Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?
Photovoltaik-Anlagen sind vor Beginn der Baumaßnahmen anzumelden. Der Netzbetreiber prüft die geplante Installation auf Netzverträglichkeit. Darüber hinaus meldest du die Anlage für die Einspeisevergütung bei der Bundesnetzagentur an. Das muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme geschehen. Die Meldung erfolgt online über das Portal des Marktstammdatenregisters. Tipp: Hier findest du ausführliche Informationen zum Ablauf der Registrierung.
Wie kann ich meine Einspeisevergütung berechnen?
Die Berechnung der Einspeisevergütung ist für Anlagen mit einer Maximalleistung von 100 kWp einfach. Sie setzt sich aus den im EEG festgelegten Vergütungssätzen gemäß Leistung, Einspeiseart und Inbetriebnahmedatum zusammen. Beispiel: Du hast im Januar 2023 eine PV-Anlage mit 10 kWp Leistung in Betrieb genommen und dich für eine Teileinspeisung ins öffentliche Netz entschieden. Pro eingespeister Kilowattstunde erhältst du 8,2 Cent.
Welche Auswirkungen hat die Einspeisevergütung auf die Steuer?
Mit Beginn des Steuerjahres 2022 ist die Einspeisevergütung von der Einkommenssteuer ausgenommen. Das gilt für alle Installationen mit weniger als 30 kWp Leistung. Für PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Immobilien liegt die Grenze bei 15 kWp für jede Wohn- oder Gewerbeeinheit. Maximal sind 100 kWp pro steuerpflichtiger Person vom Fiskus ausgenommen. In diesem Magazinartikel erfährst du mehr über aktuelle Steuergesetze für Photovoltaikanlagen.
Besteht eine Garantie auf die Einspeisevergütung?
Aktuell ist vorgesehen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 20 Jahre lang festzuschreiben.
Welche Förderungen gibt es jenseits der Einspeisevergütung?
Aktuell bietet die Regierung keine bundesweiten Photovoltaik-Förderungen an. Planst du, deine Immobilie mit einer Solaranlage auszustatten, kannst du dich hier über länder- und gemeindespezifische Zuschüsse informieren. Auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist dabei und gewährt für den Solarausbau zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel im Rahmen des KfW-Kredits 270.
Wie ist die weitere Entwicklung der Einspeisevergütung?
Die weitere Entwicklung der Einspeisevergütung ist nur kurzfristig einschätzbar. Für 2024 ist die Senkung der PV-Einspeisevergütung bereits beschlossen. Die Degression gilt jedoch nur für Neuanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 1. Februar beziehungsweise 1. August 2024. Für Bestandsanlagen ist die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen 20 Jahre festgeschrieben.
Zuletzt aktualisiert: 29.04.2024