Solarpflicht: Für jedes Bundesland anders. (Foto: Mari Helin via Unsplash)
Der Ausbau erneuerbarer Energien steht auf der Agenda von Bund und Ländern weit vorn. Damit einher geht eine Solarpflicht: Dächer sollen mit Solarmodulen zur Energiewende beitragen. Hausbesitzer:innen stellen sich viele Fragen: Wird eine Solaranlage im Neubau Pflicht, muss ich mein Dach sanieren und wann kommt die Solarpflicht in meinem Bundesland?
Solarpflicht: Das Wichtigste kurz gefasst
- Ziel: Um die Energiewende voranzutreiben, haben Bund und Länder eine Solarpflicht beschlossen. Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen.
- Status: Bei Neubauten und im Zuge von Dachsanierungen ist die Solar-Pflicht in den Bundesländern schon da – jedenfalls in den meisten.
- Regelungen der Solarpflicht für Hausbesitzer:innen unterscheiden sich je nach Bundesland.
- Neubau: So gilt in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg im Neubau Solar-Pflicht, und zwar für alle Gebäudetypen. Bayern, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein nehmen einige Gebäudearten von der Solar-Pflicht aus.
- Bundesländer: Grundsätzlich ist eine Solarpflicht 2024 bereits nahezu überall in Kraft getreten – teils für gewerbliche, teils auch für private Immobilien. Ausnahmen bilden aktuell Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Ausblick 2025: Viele Länder weiten die Solarpflicht 2025 aus.
- Verstoß: Ist eine Solaranlage Pflicht, drohen bei Verstößen Bußgelder in empfindlichen Höhen.
- Bundeseinheitliche PV-Pflicht: Sie besteht aktuell nicht. Ob sie kommen wird, ist aktuell noch nicht klar.
Was bedeutet die Solardachpflicht?
Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Vorgabe, bei Neubauten oder größeren Sanierungen von Gebäuden eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen zu erzeugen oder einen Mindestanteil der Dachfläche mit PV-Anlagen zu belegen. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland. Beschlossen wurde die Solardachpflicht von der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms.
Nachrüstung mit einer Photovoltaikanlage zur Erfüllung der Solarpflicht (Foto: Autarq)
Welche Solarpflichten gelten bundesweit?
Die Solarpflicht soll einmal bundesweit gelten – zumindest hat die aktuelle Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass in Zukunft alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Dies wird zunächst für gewerbliche Dachflächen gelten, jedoch soll Solar auf Privateigentum ebenfalls „die Regel“ werden.
Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht Ähnliches vor: Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent angehoben werden. Doch ab wann ist Solar Pflicht – und gilt die Maßgabe für Immobilien jeglicher Größe?
Aktuell gilt: Noch gibt es jedoch keine bundesweit einheitliche PV-Pflicht. Stattdessen müssen Bauherr:innen und Sanierer:innen sich über die jeweiligen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern informieren.
Solarpflicht: Schnell-Übersicht über alle Bundesländer
Die genauen Vorgaben zur Solarpflicht können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, beginnen zu unterschiedlichen Stichtagen und sind teilweise noch in Planung oder werden in Zukunft in Kraft treten. In einigen Bundesländern sind Ausnahmen für bestimmte Gebäudearten oder -nutzungen vorgesehen. Auch die Größe des Dachs und die Neigung können eine Rolle spielen. Bauherr:innen und Sanierer:innen sollten sich daher im Vorfeld über die konkreten Vorgaben in ihrem Bundesland informieren.
Seriöse Informationen zu den jeweiligen Vorgaben findest du zum Beispiel auf den Webseiten der Behörden, der Architektenkammern und von Energieberater:innen.
Aktuell gilt zur Solardachpflicht Folgendes pro Bundesland (Stand Oktober 2024):
Bundesland | Solardachpflicht |
Baden-Württemberg | ● Seit 1. Januar 2022 bei Neubauten von Nichtwohngebäuden ● Seit 1. Mai 2022 bei Neubauten von Wohngebäuden ● Seit 1. Januar 2023 bei grundlegender Dachsanierung ● Seit 1. Januar 2024 bei neuen Parkplätzen mit über 35 Stellplätzen |
Bayern | ● Seit 1. März 2023 für Gewerbe- und Industriegebäude ● Seit 1. Juli 2023 für Neubauten von Nichtwohngebäuden ● Ab 1. Januar 2025 bei Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden ● Ab 1. Januar 2025 für Wohngebäude – Neubauten und Dachsanierungen mit Erneuerung der Dachhaut |
Berlin | ● Seit 1. Januar 2023 für alle Neubauten (privat & gewerblich) und Dachsanierungen |
Brandenburg | ● Seit 1. Juni 2024 für alle gewerblichen Neubauten und Dachsanierungen mit Erneuerung der Dachhaut |
Bremen | ● Ab 1. Juli 2024 für Dachsanierungen ● Ab 1. Juli 2025 für alle Neubauten |
Hamburg | ● Seit 1. Januar 2023 für alle Neubauten ● Seit 1. Januar 2024 für Dachsanierungen mit Erneuerung der Dacheindeckung |
Hessen | ● Seit 29. November 2023 für landeseigene Gebäude und Parkplätze mit über 50 Stellplätzen Ab 29. November 2024 für Dachsanierungen von Landesimmobilien |
Mecklenburg-Vorpommern | ● In Planung |
Niedersachsen | ● Seit 1. Januar 2023 auf gewerblichen Neubauten und Parkplätzen mit über 50 Stellplätzen ● Seit 1. Januar 2023 „PV-ready“ für private Neubauten ● Seit 1. Januar 2024 auf allen Neubauten öffentlicher Gebäude ● Ab 1. Januar 2025 für alle Neubauten, grundlegenden Dachsanierungen und Parkplätze mit über 25 Stellplätzen |
Nordrhein-Westfalen | ● Seit 1. Januar 2022 für gewerbliche Parkplätze mit über 35 Stellplätzen ● Seit 1. Januar 2023 für alle öffentlichen Liegenschaften ● Seit 1. Januar 2024 für alle gewerblichen Neubauten ● Ab 1. Juli 2024 für Dachsanierungen bei kommunalen Liegenschaften ● Ab 1. Januar 2025 für private Neubauten ● Ab 1. Januar 2026 für Dachsanierungen von privaten und gewerblichen Gebäuden |
Rheinland-Pfalz | ● Seit 1. Januar 2023 für gewerblich genutzte Neubauten und Parkplätze ● Seit 1. Januar 2024 für öffentliche Gebäude und überwiegend gewerblich genutzte Neubauten ● Seit 1. Januar 2024 „PV-ready“ für private Neubauten und umfassende Dachsanierungen |
Saarland | ● In Planung |
Sachsen | ● In Planung |
Sachsen-Anhalt | ● Ggf. in Planung |
Schleswig-Holstein | ● Seit 1. Januar 2023 für Neubauten und Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden sowie für gewerblich genutzte Parkplätze mit über 100 Stellplätzen ● Voraussichtlich ab 1. Januar 2025 für Parkplätze mit über 70 Stellplätzen ● Voraussichtlich ab 1. Januar 2025 für Wohngebäude |
Thüringen | ● Ggf. in Planung |
Auf kommunaler Ebene wurden zudem eigene Solarpflichten beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konstanz, Tübingen, Waiblingen, Amberg, Pfaffenhofen, Wiesbaden, Bonn und Gütersloh.
Informationen zur Solarpflicht in allen Bundesländern
Welche Bundesländer haben Solarpflicht, wo gilt eine Solar-Pflicht im Altbau und in welchen Regionen ist eine Solaranlage Pflicht bei einer Dachsanierung? Auch wer privat neu baut, muss schon heute in einigen Ländern eine PV-Anlage mit einplanen. Eine ausführliche Übersicht über die aktuelle Solarpflicht in Deutschland.
Solarpflicht Baden-Württemberg
Das Bundesland im Süden war eines der ersten, das eine PV-Anlage zur Pflicht gemacht hat. Heute gilt nach der PV-Pflicht-Verordnung BW für praktisch jedes neue Dach Solar-Pflicht:
- Seit 1. Januar 2022 ist im „Ländle“ eine Solaranlage Pflicht auf allen neu erbauten Nichtwohngebäuden.
- Seit 1. Mai 2022 sind auch Privatpersonen dazu angehalten, auf Neubauten eine Solaranlage zu installieren.
- Seit 1. Januar 2023 gilt auch für den Fall einer Dachsanierung eine Solar-Pflicht, und zwar auf allen Gebäudetypen.
- Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen sind seit 1. Januar 2024 solarpflichtig.
- Immobilienbesitzende können zwischen PV- oder Solarthermieanlage entscheiden.
- Auch ein Verpachten der Dachfläche ist möglich.
- Grundvoraussetzung ist, dass die Anlage mindestens 60 Prozent der Dachfläche einnimmt. Auf Immobilien mit Flachdächern darf die Modulneigung nicht mehr als 20 Grad betragen, auf Steildächern sind 20 bis 60 Grad erlaubt.
Gut zu wissen: Verstöße gegen die PV-Pflicht in Baden-Württemberg ziehen Strafen nach sich. Bis zu 5.000 Euro können fällig werden. Das gilt übrigens deutschlandweit.
Solarpflicht Bayern
Bayern führte im Frühjahr 2023 erstmals eine Solarpflicht ein und weitet diese seitdem sukzessive aus – demnächst auch für Privatpersonen.
- Seit 1. März 2023 müssen Gewerbe- und Industrieneubauten mit Solar ausgerüstet werden.
- Zum 1. Juli beschloss die Landesregierung eine Solaranlagen-Pflicht auf allen weiteren neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden.
- Mit Beginn des Jahres 2025 geht ein Dach neu zu decken mit einer Solar-Pflicht einher: Alle neuen Wohngebäude und Bestandsbauten mit umfassender Dachsanierung müssen mit Solar versehen werden.
- Generell gelten die Regelungen für Dächer mit mehr als 50 Quadratmetern.
- Immobilienbesitzende haben die Wahl zwischen Solarthermie und PV.
- Mindestens ein Drittel der Dachfläche ist mit PV auszurüsten.
Solarpflicht Berlin
Dach erneuern = Solar Pflicht: Das gilt seit Anfang 2023 im Bundesland Berlin, und zwar auch für private Immobilien.
- Seit 1. Januar 2023 müssen auf allen privaten und gewerblichen Neubauten Solarpaneele installiert werden.
- Möglich sind sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen.
- Auch nach einer umfassenden Dachsanierung ist die PV-Pflicht einzuhalten.
- Wenigstens 30 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und der Nettodachfläche im Altbau müssen für die Solarinstallation reserviert werden.
- Die Solarpflicht in Berlin gilt nur für Dächer mit mehr als 50 Quadratmetern.
Solarpflicht Brandenburg
Das Land Brandenburg hat im Juni 2024 für bestimmte Gebäude eine Solarpflicht eingeführt. Noch betrifft diese nur geschäftlich genutzte Immobilien. Eine PV-Pflicht für private Gebäude ist aktuell nicht geplant. Diese Bestimmungen gelten:
- Laut PV-Pflicht-Verordnung sind auf gewerblichen Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern PV- oder Solarmodule zu installieren.
- Auch bei einer Erneuerung der Dachhaut gilt in Brandenburg Solarpflicht.
- Mindestens die Hälfte der Dachfläche ist mit entsprechenden Modulen auszustatten.
Solarpflicht Bremen
Das Bundesland Bremen beschloss im Sommer 2024, dass eine Solaranlage Pflicht werden soll – jedenfalls auf bestimmten Gebäudetypen:
- Dach neu decken und Solar-Pflicht beachten: Das ist in Bremen seit 1. Juli 2024 sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Gebäuden angesagt. Die Bestimmung betrifft alle grundlegenden Dachsanierungen (Sanierung von über 80 Prozent der Fläche).
- Solarthermie wird teilweise anerkannt.
- Zum 1. Juli 2025 greift die Solarpflicht für alle (private und gewerbliche) Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche.
- Die PV-Anlage muss mindestens 50 Prozent der Dachfläche einnehmen.
- Im Allgemeinen gilt in Bremen bei einer Dachsanierung Photovoltaik-Pflicht. Vereinzelt werden aber auch Solarthermieanlagen anerkannt.
- Und Bremen geht noch weiter: Zum 1. Januar 2025 sollten sich Bauherrinnen und Bauherren auf eine Solarpflicht auf Neuimmobilien sowie nach grundlegenden Dachsanierungen einstellen.
Solarpflicht Hamburg
Auch in Hamburg gilt eine Solar-Pflicht – im Altbau wie im Neubau, für Privatpersonen wie für Bauträger:innen gewerblicher Immobilien.
- In Hamburg werden bereits seit 1. Januar 2023 Neubauten jeglicher Art nur noch mit PV umgesetzt.
- Zu Beginn des Jahres 2024 trat zudem eine Solarpflicht im Zuge einer Dacherneuerung in Kraft.
- Alle Bestimmungen gelten für Dächer mit mehr als 50 Quadratmetern. Auf mindestens 30 Prozent der Dachfläche müssen PV-Module installiert werden.
Solarpflicht Hessen
Hessen ist eines der Bundesländer, in denen eine Solarpflicht nur für öffentliche Gebäude gilt. Wer privat baut, muss derzeit keine PV-Module installieren. Das sollte man zur PV-Pflicht in Hessen wissen:
- Landeseigene Immobilien müssen bereits seit dem 29. November 2023 über eine PV-Anlage verfügen.
- Ab dem 29. November 2024 gilt die Solar-Pflicht auch für Dachsanierungen von Landesimmobilien.
- Auch für Parkplätze (inklusive landeseigene) mit mehr als 50 Stellplätzen ist eine Solaranlage Pflicht.
- Ob eine Solarpflicht für Privatimmobilien kommt, steht bislang nicht fest.
Solarpflicht Niedersachsen
Niedersachsen macht seit Anfang 2023 Solaranlagen zur Pflicht – und zwar auf diesen Gebäudetypen:
- Die Solarpflicht gilt grundsätzlich ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Gewerbliche Neubauten werden seit 1. Januar 2023 nur noch mit Solaranlage genehmigt.
- Zum 1. Januar 2024 gilt eine Solarpflicht auch auf Neubauten öffentlicher Gebäude: Diese müssen zunächst “PV-ready” gemacht werden.
- Die Anlage muss mehr als 50 Prozent der Dachfläche einnehmen.
- Bei Errichtung von Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen ist eine Photovoltaikanlage zu installieren. Diese Regelung soll ab 2025 bereits ab 25 Stellplätzen gelten.
Solarpflicht Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollen mittelfristig so gut wie alle Dächer mit mehr als 50 Quadratmetern Fläche eine PV- oder Solarthermie-Anlage erhalten. Diese Regelungen zur Solarpflicht gelten im Westen:
- Öffentliche Liegenschaften sind bereits seit Anfang 2023 solaranlagenpflichtig, gewerbliche Neubauten seit Beginn des Jahres 2024.
- Für Dachsanierungen auf kommunalen Gebäuden gilt in NRW bereits seit 1. Juli 2024 eine PV-Pflicht. Das Land erweitert diese zum 1. Januar 2025 auch auf private Neubauprojekte. Mit Beginn des Jahres 2026 soll auch nach einer Dachsanierung eine Solar-Pflicht gelten, unabhängig vom Gebäudetyp.
- Ebenfalls gilt in NRW seit 1. Januar 2022 eine Solarpflicht für Parkplätze, die zu Nichtwohngebäuden gehören und mehr als 35 Plätze zur Verfügung stellen.
- Immobilienbesitzer:innen können zwischen Photovoltaik und Solarthermie wählen.
Solarpflicht Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt bereits seit 1. Januar 2023 bzw. 1. Januar 2024 eine Solarpflicht für gewerbliche und kommunale Bauten. Auch neu bauende Privatpersonen sollten sich auf eine Solaranlagen-Pflicht bei Dachsanierungen sowie Neubauten einstellen:
- Gewerbliche Bauten mit mehr als 100 Quadratmetern Dachfläche und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen unterliegen seit dem 1. Januar 2023 einer Solarpflicht. Die Anlage sollte nicht weniger als 60 Prozent der Dachfläche umfassen.
- Wohnimmobilien müssen seit 1. Januar 2024 PV-ready sein, sprich, baulich auf PV vorbereitet werden.
- Eine PV-Pflicht im Altbau gibt es in RP zwar noch nicht, im Zuge einer Dachsanierung gilt jedoch ebenfalls: Das neue Dach muss PV-ready sein.
- Möglich sind sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie oder eine PV-Anlage im Verbund mit einer Dachbegrünung.
- Tatsächlich eine PV-Anlage betreiben muss man in Rheinland-Pfalz als Privatperson aktuell jedoch nicht.
Solarpflicht Schleswig-Holstein
Im Januar 2023 beschloss das Land Schleswig-Holstein, dass eine Solaranlage Pflicht auf Nichtwohngebäuden werden soll. Neubauten und neue Dächer sind seitdem zwingend mit PV auszustatten. Die Energiewende will man im Norden außerdem durch diese Maßnahmen vorantreiben:
- Aktuell ist eine Solarpflicht für bestehende Wohngebäude zum 1. Januar 2025 geplant.
- Darüber hinaus sollen zu diesem Stichtag auch Parkplätze mit mehr als 70 Stellplätzen zwingend mit PV ausgestattet werden. Bereits zuvor galt eine Solarpflicht für Parkplätze mit mehr als 100 Plätzen.
- Werden mehr als zehn Prozent der Dachfläche saniert, greift ebenfalls eine PV Pflicht.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Solarpflicht
Was ändert sich mit der Solarpflicht?
In Bundesländern mit Solarpflicht, ist bei einem Neubau oder einer Dachsanierung Photovoltaik oder Solarthermie zu installieren. Hier müssen Bauherr:innen und Sanierer:innen nun künftig darauf achten, dass ein bestimmter Anteil ihrer Dachfläche mit PV-Lösungen belegt oder eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt werden soll. Das jeweilige Bundesland bestimmt die genauen Vorgaben sowie Ausnahmen.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Solarpflicht umzusetzen?
Grundsätzlich gibt es drei Optionen, die Solarpflicht umzusetzen: Eine Photovoltaikanlage mit Aufdachmodulen zur Stromgewinnung ist die gängigste. Alternativ bieten sich PV-Anlagen mit Solardachziegeln an. In einigen Bundesländern mit PV Pflicht werden auch Solarthermie-Installationen genehmigt, mit denen Warmwasser erzeugt wird.
Solardachziegeln als Alternative zu Dächern mit Photovoltaikanlage (Foto: Autarq)
Welche Auswirkungen hat die Solarpflicht auf Neubauten?
In vielen Bundesländern gilt bereits eine Solardachpflicht bei gewerblichen und privaten Neubauten ab einer bestimmten Quadratmeteranzahl. In der Regel betrifft sie mindestens einen Teil der Dachfläche. Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sollten Sanierende eine:n Energieberater:in hinzuziehen. Der iSFP ist auch Voraussetzung für zahlreiche Fördermittel.
Was ändert sich für Architekt:innen?
Auch Architekt:innen sind von der Solarpflicht betroffen und müssen bei der Planung von Neubauten oder größeren Dachsanierungen darauf achten, wie groß und mit welcher Neigung Dächer angelegt werden sollen. Die Ausrichtung des Dachs zur optimalen Stromgewinnung kann ebenfalls eine Rolle spielen und die Optik der PV-Anlage sollte für ein harmonisches Gesamtbild nicht außer Acht gelassen werden.
Was ändert sich für Dachdecker:innen?
Für Dachdecker:innen ergeben sich durch die Solarpflicht neue Aufgaben. Sie müssen sich mit der Installation von Photovoltaikanlagen oder Solardachziegeln auskennen und diese fachgerecht auf dem Dach montieren können. Bei einer Montageschulung können Dachdecker:innen das benötigte Wissen erlernen.
Was ist, wenn ich mir eine zusätzliche Solarlösung im Zuge einer Dachsanierung nicht leisten kann?
Für viele Solarlösungen, die unter die Solarpflicht fallen, gibt es passende Fördermaßnahmen oder Sanierungskredite.
Die meisten Klima- oder Bauverordnungen beinhalten außerdem einen Passus, der die PV-Pflicht bei Nicht-Zumutbarkeit aussetzt. Näheres zur Aussetzung der PV-Pflicht verraten in der Regel die Landesverordnungen.
Wie „klein“ oder „groß“ darf meine Dachsanierung sein, damit die PV- Pflicht noch nicht greift?
Die Mindestdachfläche für eine Solarpflicht regeln die Bundesländer individuell. Vielfach muss die Fläche größer als 50 Quadratmeter sein, in manchen Ländern greift die Pflicht ab 100 Quadratmetern.
Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Solaranlage ergibt für uns betriebswirtschaftlich keinen Sinn. Müssen wir sie dennoch installieren?
Hier kann – sofern vorhanden – der landeseigene Passus zur Befreiung von der PV-Pflicht in Kraft treten. Zum Beispiel, wenn die Pflicht nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand erfüllbar wäre.
Mein Dach wird als Dachgarten oder für eine Dachterrasse genutzt – was gilt in diesem Fall?
Sollte deine Kommune oder dein Land eine Pflicht zur Dachbegrünung vorsehen, kannst du sie auf die zu installierende Menge an PV-Modulen „anrechnen“ lassen. Die Verordnungen streben hier in der Regel an, die beiden Pflichten im Sinne der Energiewende in Einklang zu bringen.
Wenn Teile deines Daches durch eine Dachterrasse belegt sind, entbindet das allerdings nicht von der Solarpflicht. Je nach Land müssen die Module anderswo Platz finden oder auf der zur Verfügung stehenden Fläche sind anteilig mehr PV-Module zu platzieren.
Gilt die Solarpflicht auch für denkmalgeschützte Häuser?
Auch hier gibt es von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben und Ausnahmen. Sofern du auf deinem denkmalgeschützten Haus eine Solaranlage installieren möchtest oder musst, kannst du in der Regel auf Solardachziegel zurückgreifen: Sie erfüllen die Anforderungen vieler Denkmalschutzbehörden und stellen optisch wie ertragsmäßig eine geeignete Lösung dar.
Photovoltaik Denkmalschutz: Darauf kommt es an
Ich plane ein Tiny House mit einer Größe von 45 Quadratmetern – muss ich Solar installieren?
Derzeit ist die PV Pflicht in der Regel erst ab einer höheren Nutz- oder Dachfläche verpflichtend. Da das Aufstellen von Tinys in Deutschland aber noch nicht einheitlich reguliert ist, solltest du vor dem Abschluss der Planung unbedingt recherchieren, ob es in deinem Land bereits entsprechende Regelungen gibt, und deine zuständigen Behörden kontaktieren.